20.06.2024 Wirtschaft — Antwort — hib 433/2024

Anwendung der Sektorleitlinien in der Außenwirtschaftshilfe

Berlin: (hib/NKI) Aktuell, Stichtag 29. Mai 2024, liegt ein Antrag für die Übernahme einer Exportkreditgarantie für ein Usbekistangeschäft vor, welches im Zusammenhang mit dem Abbau oder der Nutzung von fossilen Brennstoffen steht. Das geht aus der Antwort (20/11785) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11529) der Gruppe Die Linke hervor.

Seit Inkrafttreten der Klimastrategie im November 2023 habe der Bund zudem die Übernahme einer Exportkreditgarantie für das Vereinigte Königreich in diesem Bereich grundsätzlich zugesagt. Der Gesamtauftragswert beider Geschäfte liege bei 270 Millionen Euro. Seit dem Inkrafttreten der Klimastrategie habe es eine geringe Zahl von schriftlichen Voranfragen zu Vorhaben im Zusammenhang mit dem Abbau oder der Nutzung von fossilen Brennstoffen gegeben. Davon habe bislang keine zu einer formalen Antragstellung geführt. Seit 2023 seien keine neuen Anträge auf Investitionsgarantien, welche im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Abbau und der Nutzung von fossilen Brennstoffen stehen, eingegangen. Es habe eine Voranfrage gegeben, die jedoch von dem anfragenden Unternehmen bisher nicht weiterverfolgt wurde. Die Anfrage habe sich auf ein Projekt in der Ukraine bezogen.

Marginalspalte