20.06.2024 Finanzen — Antwort — hib 433/2024

Sicherheitsrelevante Munitions- und Rüstungsexporte

Berlin: (hib/NKI) Die Kleine Anfrage (20/11475) der Gruppe BSW zum Export von Munitions- und Rüstungsgütern mit Zolltarifnummern (HS-Codes), beginnend mit 8710, 9301, 9302 sowie dem HS-Code 8906 1000, im Zeitraum von Oktober, November und Dezember 2023, beantwortet die Bundesregierung (20/11783) mit dem Verweis auf die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018.

Demnach sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. „Da es sich bei den hier angefragten Informationen um insgesamt sicherheitsrelevante Angaben über Art und Umfang der Ausfuhr von Munitions- und Rüstungsgütern in Drittländer handelt, ist im Hinblick auf das Staatswohl und den Schutz der bilateralen Beziehungen die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad 'VS - Nur für den Dienstgebrauch' erforderlich“, heißt es in der Antwort.

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