20.06.2024 Auswärtiges — Antwort — hib 433/2024

Details zu Rüstungsexporten nach Israel

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über einen Einsatz aus Deutschland gelieferter Rüstungsgüter durch Israel in Gaza vor. Das geht aus der Antwort (20/11838) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11464) der Gruppe BSW hervor.

Ungeachtet dessen fordere die Bundesregierung die Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowohl in direkten Gesprächen mit Israel als auch öffentlich ein. Nach den rechtlichen Vorgaben für die Rüstungsexportkontrolle werde eine Ausfuhrgenehmigung unter anderem dann nicht erteilt, wenn eindeutig das Risiko bestehe, dass zur Ausfuhr bestimmte Rüstungsgüter verwendet werden, um schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu begehen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat die Bundesregierung im Jahr 2024 bisher (Stichtag 23. Mai 2024) Einzelgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von 10,09 Millionen Euro erteilt. Der übergroße Teil davon entfiel den Angaben zufolge auf sonstige Rüstungsgüter und 32.449 Euro auf Kriegswaffen.

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