10.06.2024 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 395/2024

Regierungsstrategie für wehrhafte Demokratie

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (20/11675) liegt die „Strategie der Bundesregierung für eine starke, wehrhafte Demokratie und eine offene und vielfältige Gesellschaft“ vor. Danach ist die Bundesregierung „überzeugt, dass die Stärkung der Demokratie und die nachhaltige Bekämpfung von Extremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit eines ganzheitlichen Ansatzes bedarf“. Dabei müssten präventive Maßnahmen der politischen Bildung, Demokratieförderung und Extremismusprävention mit repressiven Maßnahmen der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden „politisch-strategisch ineinandergreifen“.

Zu den in dem Papier formulierten „strategischen Zielen einer neuen Demokratiestärkung“ zählen die Stärkung politischer Bildung und demokratischer Teilhabe, der präventive Umgang mit demokratiefeindlichen und extremistischen Tendenzen, ein konsequentes Vorgehen gegen Hass im Netz und Desinformation sowie die entschlossene Bekämpfung verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Handlungsschwerpunkte sieht die Bundesregierung der Vorlage zufolge darin, „die Demokratie von innen heraus zu stärken und demokratiegefährdenden Entwicklungen konsequent zu begegnen“.

Dazu werden zum einen neben „politischer Bildung und Demokratiebildung“ die „Förderung von demokratischem Engagement und Zusammenhalt“ sowie von „Demokratie und Vielfalt im Öffentlichen Dienst“ genannt und zum anderen die „Prävention von Extremismus und Demokratiefeindlichkeit“, der Umgang mit „Hass im Netz und Desinformation“ sowie die „Beobachtung und Repression“ durch die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden. Teilhabe, Partizipation und Engagement seien als zentrale politische Schlüssel zur Ausgestaltung von Demokratie und Freiheit die eine Seite des aktiven Demokratieschutzes, die andere seien die „unerlässlichen administrativ-behördlichen Instrumente der wehrhaften Demokratie und des Rechtsstaates“.

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