Abgeordnete

Entschädigung

Eine Abgeordnete trägt sich in der Osthalle des Reichstagsgebäude in die Anwesenheitsliste ein.

Aufwandsentschädigung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2024 monatlich 11.227,20 Euro. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung g...

Blick auf den Schreibtisch in einem Abgeordnetenbüro.

Amtsausstattung

Um ihr Mandat ausüben zu können, erhalten die Abgeordneten die sogenannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten. Teil dieser Amtsausstattung ist eine steuerfreie Aufwandspauschale, die seit dem 1. Januar 2025 bei monatlich 5.349,58 Euro liegt.

Hiermit sollen die in Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abgegolten werden, wie zum Beispiel die Einrichtung und Unterhaltung eines Wahlkreisbüros, Kosten für die Wahlkreisbetreuung und ähnliches. Ne...

Abgeordneten verlassen den Bundestag, davor stehen zwei Autos des Fahrdienstes.

Reisekosten

Wenn ein Abgeordneter eine Dienstreise unternimmt, trägt der Bundestag die Kosten, genau wie ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter auf Geschäftsreise schickt. Fahrten in Ausübung seines Mandats - zum Beispiel im Wahlkreis - muss der Abgeordnete hingegen selbst aus der Kostenpauschale bezahlen. Eine Ausnahme gilt für Fahrten mit der Deutschen Bahn AG. Hier stellt der Bundestag eine Netzkarte zur Verfügung. Benutzt ein Abgeordneter im Inland für Mandatszwecke ein Flugzeug, den Schlafwagen oder so...

Ein Abgeordneter schaut sich den Vorab-Kürschner mit den Portäts der MdBs an.

Kranken- und Pflegeversicherung; Beihilfe

Die Abgeordneten können wählen zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt. Etwas mehr als die Hälfte der Abgeordneten hat sich für den Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entschieden.

Adler im Plenarsaal mit Lichtschatten.

Überbrückungsgeld ('Sterbegeld')

Hinterbliebene von Abgeordneten haben Anspruch auf Überbrückungsgeld, das die Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse finanziell erleichtern soll. Das Überbrückungsgeld entspricht der Höhe einer monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Bei einer Dauer der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag von mehr als acht Jahren oder von mehr als zwei Wahlperioden entspricht es dem Eineinhalbfachen der Abgeordnetenentschädigung.

Früher diente das Überbrückungsgeld auch zur Abdeckung von Bestattungskosten (...

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