Polen
Bewerbungsschluss: 23. August 2024
Zulassungsvoraussetzungen
- polnische Staatsbürgerschaft (doppelte Staatsbürgerschaft möglich)
- abgeschlossenes Universitätsstudium (B.A., B.S., M.A., Diplom-, Magister-, Staatsprüfung oder Promotion) in einem beliebigen Studienfach; der Nachweis des Studienabschlusses kann in begründeten Fällen bis zum 31. Dezember 2024 nachgereicht werden
- sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Stufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- ausgeprägtes Interesse an politischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen sowie an deutscher Geschichte
- gesellschaftspolitisches Engagement
- Altersgrenze: Zum Zeitpunkt des Programmbeginns darf das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Bewerben können sich Interessentinnen und Interessenten, deren Geburtstag nach dem 1. März 1995 liegt.
Bewerbungsunterlagen
Die vollständige Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
(Als Hilfestellung steht Ihnen die Checkliste für Ihre Bewerbung zur Verfügung.)
- Bewerbungsbogen in Deutsch ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben (S. 5, 6)
- ausführliche Bewerbungsbegründung in deutscher Sprache und handschriftlich unterschrieben (nicht mehr als zwei Seiten)
- Studienabschlusszeugnis (Original oder amtlich beglaubigte Kopie in deutscher oder englischer Sprache, eingescannt). Der Nachweis des Studienabschlusses kann in begründeten Fällen bis zum 31. Dezember 2024 nachgereicht werden. Das Original oder die amtlich beglaubigte Kopie in deutscher oder englischer Sprache des Studienabschlusszeugnisses muss zum Auswahlgespräch vorgelegt werden,
- Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (mindestens der Stufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) können nachgewiesen werden:
- durch ein offizielles Sprachzeugnis, nicht älter als zwei Jahre (beispielsweise TestDaF, ZOP, DSH oder durch den IPS-Sprachnachweis) - der Nachweis gilt ebenso als erbracht, wenn aus dem Lebenslauf die erforderlichen sehr guten deutschen Sprachkenntnisse eindeutig ersichtlich sind (beispielsweise Abitur in Deutschland, Germanistikstudium, Anstellung als Deutschlehrerin oder Deutschlehrer), - zwei Empfehlungsschreiben in deutscher oder englischer Sprache (nicht älter als ein Jahr), davon eines von einer Hochschullehrerin beziehungsweise einem Hochschullehrer oder von der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber, in dem die fachliche Qualifikation der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers für das IPS beurteilt wird auf offiziellem Briefpapier der ausstellenden Institution,
- ein Bewerbungsfoto als Bilddatei (JPEG oder anderes übliches Bildformat)
- Kopie des Reisepasses oder Kopie der ID-Card
Bitte senden Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail in einem PDF-Dokument, dessen Dateiname aus Ihrem Familiennamen und Vornamen besteht (beispielsweise Muster-Max.pdf), an die unten angegebene E-Mail-Adresse.
Falls das PDF-Dokument die Größe von 15 MB übersteigt, teilen Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen auf mehrere E-Mails auf, deren Anlage jeweils höchstens eine maximale Größe von 15 MB besitzt.
Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen durch ein Komprimierungsprogramm größenreduziert übersenden möchten, verwenden Sie bitte ausschließlich ein Programm, das eine Archivdatei mit der Dateiendung „.zip“ erzeugt (beispielsweise Muster-Max.zip).
Achtung: Bewerbungsunterlagen in Papierform werden nicht berücksichtigt!
Nachfragen richten Sie bitte an:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Internationales Parlaments-Stipendium
ul. Jazdow 12
00-467 Warszawa
Polen
Telefon: (0048 22) 584 17 00
Fax: (0048 22) 584 17 39
Homepage: www.warschau.diplo.de
Stipendium
www.bundestag.de/europa_internationales/internat_austausch/ips/programm/
Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt. Die Vorauswahl erfolgt durch die deutsche Botschaft in Warschau. Die qualifiziertesten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem persönlichen Auswahlgespräch im Herbst/Winter 2024 eingeladen. Eine Auswahlkommission des Deutschen Bundestages trifft die Endauswahl auf Grundlage der sprachlichen, fachlichen, sozialen und interkulturellen Kompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber.
Kosten der Anfahrt zum Auswahlgespräch
Sofern das Auswahlgespräch nicht in dem Heimatland der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers stattfindet, können die Reisekosten vom Heimatland in das Land, in dem das Auswahlgespräch stattfindet, anteilig und die Visakosten in voller Höhe übernommen werden.