Heftige Kritik der Opposition an GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Der Bundestag hat am Freitag, 23. September 2022, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, 20/3448) sowie mehrere Anträge der Fraktionen Die Linke und AfD beraten. Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.
Ebenfalls an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurden sechs Oppositionsanträge: zwei Anträge der Linksfraktion mit den Titeln „Kassendefizite solidarisch überwinden – Erhöhung der Beitragssätze durch die Krankenkassen verhindern“ (20/3484) und „Mehrwertsteuer auf Arzneimittel absenken – Anhebung der Zusatzbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte verhindern“ (20/3485) sowie vier Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Bevorzugung von Importarzneimitteln beenden, Arzneimittelsicherheit verbessern“ (20/3532), „Verfahren der Nutzenbewertung und Preisfindung im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz auch auf Medizinalcannabis anwenden und damit gleichzeitig die Anwendungssicherheit verbessern und die Krankenkassen entlasten“ (20/3537), „Abschaffung des DRG-Systems im Krankenhaus und Einführung des Prospektiv-Regionalen-Pauschalensystems“ (20/3536) und „Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirksam begrenzen, Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom NichtEU-Ausland abbauen“ (20/3533).
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Opposition hat das von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach (SPD) vorgelegte Gesetz zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als untauglich zurückgewiesen. In einer sehr kontroversen ersten Beratung kritisierten Redner der Opposition der Gesetzentwurf sei nicht geeignet, die Finanzprobleme der GKV nachhaltig zu lösen. Vielmehr müsse mit einer nochmaligen Verschärfung der Finanzlage gerechnet werden. Lauterbach wies die Vorhaltungen zurück und versicherte, mit den Neuregelungen könne das 2023 erwartete Kassendefizit in Höhe von 17 Milliarden Euro ausgeglichen werden.
Dem Gesetzentwurf zufolge müssen sich die Versicherten 2023 auf einen um 0,3 Prozentpunkte höheren Zusatzbeitrag einstellen. Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds soll um zwei auf 16,5 Milliarden Euro erhöht werden. Ferner will der Bund der GKV ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro gewähren. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen sich dafür an der Stabilisierung der Beitragssätze beteiligen. Dazu werden die Liquiditätsreserven weiter abgeschmolzen. Auch die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds soll halbiert werden.
Der Gesetzentwurf beinhaltet Sparvorgaben. So soll die extrabudgetäre Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei gesondert definierten Neupatienten abgeschafft werden. Geplant ist auch eine Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärzte. Für 2023 ist ferner ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel eingeplant. Das Preismoratorium für Arzneimittel wird bis Ende 2026 verlängert. Der Apothekenabschlag zugunsten der Krankenkassen wird von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung erhöht, auf zwei Jahre befristet. Vorgesehen sind überdies angepasste Regelungen für die Erstattungsbeträge im Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG).
Minister: Koalition hat historisch hohes Defizit geerbt
Lauterbach erinnerte daran, dass die jetzige Koalition das historisch hohe Defizit in der GKV im Wesentlichen von seinem Amtsvorgänger geerbt habe. Das Defizit hänge mit dem demografischen Wandel zusammen, mit neuen Technologien, aber auch mit einem ausgebliebenen Strukturwandel. Der Minister verzichtete dennoch auf Kritik an dem früheren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU/CSU), sondern hob stattdessen hervor, dass auf keinen Fall Leistungen für die Versicherten gekürzt würden. Dies wäre den Menschen in einer Zeit hoher Belastungen nicht zuzumuten. Lauterbach betonte: „Wir müssen in einer solchen Zeit zusammenhalten.“
Dafür würden mit dem Gesetz aber Effizienzreserven gehoben. Das Ziel sei, die Lasten auf alle Schultern zu verteilen. Der Minister verteidigte in dem Zusammenhang die geplante Abschmelzung der Finanzreserven der Krankenkassen. Die Kassen hätten unterschiedlich hohe Rücklagen, dadurch werde der Wettbewerb verzerrt. Es sei daher richtig, die Rücklagen zurückzuführen und der Versorgung zuzuführen. Es sei auch richtig, die Preise für Arzneimittel neu zu regulieren. Derzeit würden überhöhte Arzneimittelpreise zu lange gewährt. Lauterbach sprach dennoch von Deutschland als dem innovationsfreundlichsten Pharmamarkt in Europa und versicherte: „Wir werden dem Lobbydruck standhalten.“
Lauterbach fügte hinzu, 90 Prozent der geplanten Reform würden nicht durch die Erhöhung des Beitragssatzes finanziert, nur zehn Prozent der Kosten würden den Versicherten zugemutet. Er wertete das Gesetz zugleich als Übergangsreform, da langfristig eine Strukturreform nötig sei, an der bereits gearbeitet werde.
Landesminister warnt vor Kassen-Crash
Mit heftiger Kritik reagierte der bayerische Minister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek (CSU), auf die Rede Lauterbachs. In der GKV stelle sich die Finanzierungsfrage inzwischen an allen Fronten. Der Landesminister sprach im Bundestag von einem „Versorgungsdestabilisierungsgesetz“, das zudem mehr die Handschrift des Justiz- und Finanzministers trage als die des zuständigen Gesundheitsministers. Es komme einer Kapitulation gleich, wenn die Gesundheitspolitik nicht mehr von Gesundheitspolitikern gemacht werde.
Holetschek sprach von sehr schwierigen Zeiten und warnte Lauterbach: „Sie steuern auf einen Kassen-Crash zu.“ Es reiche nicht aus, Reformen anzukündigen, sie müssten schnell vorgelegt werden. Als Beispiel nannte er die Kassenbeiträge des Bundes für die ALG-II-Bezieher, die auskömmlich sein müssten. Der um zwei Milliarden Euro höhere Zuschuss des Bundes für den Gesundheitsfonds sei zu gering. Zudem würden die Krankenkassen abgeschöpft, das sei kontraproduktiv. Die Streichung der extrabudgetären Vergütung der Ärzte für Neupatienten laufe auf eine Leistungskürzung hinaus, weil die Wartezeiten etwa in der Psychotherapie ohnehin problematisch seien. Er forderte außerdem einen Pharmadialog, um zu verhindern, dass der Innovationsstandort Deutschland kaputt gemacht werde.
Grüne: Offenbarungseid für 16 Jahre Unionspolitik
Die Abgeordnete Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) sprach der Union im Gegenzug das Recht ab, mit ihrer Kritik allein auf die jetzige Koalition zu deuten. Was Holetschek an Defiziten aufzähle, sei ein Offenbarungseid für 16 Jahre Unions-Gesundheitspolitik. Die Koalition habe nicht nur ein GKV-Defizit von 17 Milliarden Euro geerbt, sondern auch einen Haushalt ohne jede Vorsorge für die Deckung des Defizits. „Sie sind jede Antwort schuldig geblieben, wie sie mit dem Defizit umgehen wollen.“
Klein-Schmeink räumte ein, dass die geplante Finanzreform nur eine Übergangslösung sein könne. Allein der Rückgriff auf die Reserven der Krankenkassen sei nur ein Mal möglich. An einer Strukturreform gehe kein Weg vorbei. Als Beispiele nannte sie die Reform der Krankenhausfinanzierung, eine allgemeine Versorgungsreform sowie die Notfallversorgung. Das werde jetzt alles angegangen.
AfD: Ursachen für die Probleme werden nicht angegangen
Die AfD-Fraktion beschuldigte die Bundesregierung, fatale Entscheidungen zulasten der eigenen Bürger zu treffen. Martin Sichert (AfD) berichtete von der Begegnung mit einer Frau, die es sich inzwischen nicht mehr leisten könne, in ein Schwimmbad zu gehen, während Menschen aus der Ukraine oftmals freien Eintritt hätten und auf Kosten der deutschen Beitragszahler auch Leistungen des Gesundheitssystems in Anspruch nähmen. Die Regierung biete ihnen auf dem Rücken der Bevölkerung ein Rundum-sorglos-Paket an, während vielen Krankenhäusern die Insolvenz drohe. Sichert befand: „Diese gesamte Politik ist irre.“
Die Ursachen für die Probleme würden nicht angegangen, kritisiere der AfD-Abgeordnete und warnte: „Sie treiben die Bürger massenhaft in die Armut.“ Mit dem Gesetzentwurf würden auch all jene Krankenkassen bestraft, die solide gewirtschaftet hätten. Das sei leistungsfeindlicher Sozialismus.
SPD: Es gibt ein Ausgabenproblem
Nach Ansicht von Dr. Andrew Ullmann (FDP) kann die jetzt vorgelegte GKV-Finanzreform nur ein erster Schritt sein auf dem Weg zu einer grundlegenden Strukturreform. Es mache keine Freude, höhere Beiträge ankündigen zu müssen, aber ohne das Gesetz würden die Beiträge noch viel stärker steigen, argumentierte er. Das wäre nicht verantwortbar in der aktuellen Energiekrise. Es sei richtig, das Defizit auf die geplante Weise anzugehen.
Ullmann geht davon aus, dass die GKV womöglich auch in den kommenden Jahren ein Defizit erwirtschaftet, weil die Einnahmen geringer ausfallen und die Ausgaben steigen. Tatsächlich gebe es ein Ausgabenproblem. „Wir haben ein teures, aber wenig effizientes System.“ Daher müssten die Strukturen verändert werden, um die Kosten im Griff zu behalten.
Linke: Finanzprobleme in der GKV sind viel größer
Die Linke vermutet, dass die Finanzprobleme in der GKV noch viel größer sind als von der Regierung dargestellt. Ates Gürpinar (Die Linke) bezweifelte, dass es wirklich um ein Defizit von 17 Milliarden Euro gehe. Die Schätzung liege niedrig, manche Experten gingen eher von 24,6 Milliarden Euro aus, und das sei vor der Energiepreisexplosion gewesen.
Es sei auch nicht zutreffend, dass die Beitragszahler vergleichsweise wenig belastet würden durch den Gesetzentwurf. So basierten die angesparten Rücklagen der Krankenkassen auf Beiträgen der Versicherten, die nach Schätzungen des GKV-Spitzenverbandes elf der 17 Milliarden Euro beitrügen. Gürpinar schlug konkret vor, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben und für Arzneimittel den ermäßigten Mehrwertsteuersatz einzuführen.
Erster Antrag der Linken
Die Linke fordert in ihrem ersten Antrag eine veränderte Einnahmebasis für die GKV, um eine langfristig solide und sozial gerechte Finanzierung zu gewährleisten und höhere Beiträge zu verhindern. Die GKV-Finanzen seien in einem desolaten Zustand, heißt es im Antrag der Fraktion. 2017 habe es noch Rücklagen von rund 20 Milliarden Euro bei den Krankenkassen und Überschüsse von rund 3,5 Milliarden Euro gegeben. Zum Regierungswechsel im vergangenen Jahr seien die Rücklagen bis auf die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserven aufgebraucht gewesen.
Die Abgeordneten fordern, die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West) zu erhöhen und die Versicherungspflichtgrenze entsprechend anzupassen. Die Beitragszahlung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern soll reformiert und auf Arzneimittel der ermäßigte Mehrwertsteuersatz erhoben werden. Die rückwirkende Geltung des Erstattungsbetrags für neue, patentgeschützte Arzneimittel soll auf den ersten Monat, also sofort nach dem erstmaligen Inverkehrbringen, festgelegt werden. Perspektivisch sollen zudem alle Einkommen aus abhängiger und selbstständiger Arbeit sowie aus allen anderen Einkommensarten, etwa Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung, beitragspflichtig werden.
Zweiter Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke fordert, für Arzneimittel künftig nur noch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz vorzusehen und im Gegenzug auf eine Beitragserhöhung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verzichten. Eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf verschreibungspflichtige Arzneimittel würde die Ausgaben der Krankenkassen um rund fünf Milliarden Euro senken, heißt es in einem Antrag (20/3485) der Fraktion. Das wäre der gleiche Betrag, den die geplante Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte bringen solle. Durch den abgesenkten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel könnten höhere Zusatzbeiträge verhindert werden.
Den gesetzlichen Krankenkassen drohe für das kommende Jahr ein Defizit in Höhe von geschätzt 17 Milliarden Euro, heißt es in dem Antrag. Diese Unterfinanzierung sei nicht zuletzt Folge einer verfehlten Gesundheitspolitik der vergangenen Bundesregierungen, deren Gesetze den Krankenkassen immer höhere Ausgaben beschert hätten, ohne dass die Einnahmebasis nachhaltig verbessert worden sei.
Erster Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert eine Neuregelung für Importarzneimittel, um die Arzneimittelsicherheit zu verbessern. Preisunterschiede in europäischen Ländern auf dem Arzneimittelmarkt würden für Einsparungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) genutzt. So seien Apotheker nach bestimmten Regeln zur Abgabe preisgünstiger importierter Arzneimittel verpflichtet, heißt es in einem Antrag (20/3532) der Fraktion.
Die Abgeordneten fordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Verpflichtung des Apothekers zur Abgabe eines Importarzneimittels in Fällen, in denen der Arzt es nicht ausdrücklich verordnet hat, aufgehoben wird. Damit soll auch die Importquote unwirksam werden.
Zweiter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion schlägt vor, das Verfahren der Nutzenbewertung und Preisfindung im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) auch auf Medizinalcannabis anzuwenden. Seit 2017, also seit der Abschaffung der früher für Patienten erforderlichen Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), seien die Ausgaben der Krankenkassen für die Behandlung mit Medizinalcannabis stark gestiegen, heißt es in einem Antrag (20/3537) der Fraktion.
Demnach lagen die Ausgaben im Juni 2017 für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) noch bei 2,31 Millionen Euro, im April 2018 bei 5,36 Millionen. Aus Gründen des Patientenschutzes und des verantwortungsvollen Umgangs mit den Krankenversicherungsbeiträgen müsse Medizinalcannabis wie andere Arzneimittel auch behandelt werden. Zwar genieße Medizinalcannabis in der Bevölkerung einen guten Ruf, es sei aber kein Wundermittel.
Ein AMNOG-Verfahren würde die Arzneimittel entmystifizieren, indem es Nutzen und Risiken objektiviere und damit den Erstattungspreis senke. Die Arzneimittel würden für Patienten, denen sie Nutzen bringen, auf dem Markt bleiben. Gleichzeitig würden durch Begrenzung des Einsatzes auf diese Fälle und durch die zeitgleiche Reduzierung der Erstattungspreise die Beitragszahler entlastet.
Dritter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Abschaffung der Fallpauschalen-Abrechnung (DRG) im Krankenhaus und die Einführung eines sogenannten Prospektiv-Regionalen-Pauschalensystems. Das DRG-System setze zum Schaden der Patienten und des Personals falsche Systemanreize, heißt es in einem Antrag (20/3536) der Fraktion.
Das DRG-Abrechnungssystem müsse abgeschafft und die Betriebskostenfinanzierung im Krankenhaus neu geordnet werden. Mit dem Prospektiv-Regionale-Pauschalensystem würde den Leistungserbringern im Voraus eine jährliche Pro-Kopf-Pauschale bezahlt, die sie selbst verwalten müssten. Die Kalkulation der Pauschale solle auf morbiditätsorientierten Regionalbudgets basieren, mit denen die Unterschiede der Lebensbedingungen abgebildet würden.
Vierter Antrag der AfD
Nach Ansicht der AfD-Fraktion müssen Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirksamer begrenzt werden. Deutschland sei bei der Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln vom Nicht-EU-Ausland abhängig, heißt es in einem Antrag (20/3533) der Fraktion. Die Abgeordneten fordern, dass pharmazeutische Unternehmen die Nichtverfügbarkeit eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels in Deutschland unverzüglich melden müssen und die betroffenen Arzneimittel nicht exportiert werden dürfen.
Bei Rabattverträgen müssten die Zuschläge grundsätzlich auf mindestens zwei unterschiedliche Anbieter verteilt werden, von denen mindestens einer innerhalb der EU herstellt. Zudem müsse eine für zwei Monate ausreichende Arzneimittelreserve für verschreibungspflichtige Arzneimittel eingerichtet werden. (pk/hau/23.09.2022)