Soziales

Bundestag erörtert Um­setzung des Bundes­teilhabegesetzes

Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 11. März 2020, im Rahmen einer halbstündigen Beratung erstmals mit zwei Berichten zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), die die Bundesregierung jeweils als Unterrichtung vorgelegt hat (19/16470; 19/6929), befasst. Im Anschluss an die Debatte wurden die Berichte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Erste Unterrichtung

Als Unterrichtung liegt zunächst der zweite Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen der Umsetzungsunterstützung des Bundesteilhabegesetzes vor (19/16470). Er enthält den aktuellen Sachstand und erste Ergebnisse von Maßnahmen, wie die Umsetzungsbegleitung, die Wirkungsprognose, die modellhafte Erprobung sowie die Finanzuntersuchung.

Aus den Daten von Modellprojekten geht unter anderem hervor, dass die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe (EGH) beziehen, gestiegen ist: Demnach erhöhte sich die Zahl der Leistungsempfänger in den Modellprojekten von 2016 auf 2017 um ein Prozent und von 2017 auf 2018 um drei Prozent. Dieser Anstieg entspreche in etwa dem relativen Anstieg der EGH-Leistungsempfänger im gesamten Bundesgebiet. Auffällig sei, dass die erste Anhebung der Einkommens- und Vermögensgrenzen zum 1. Januar 2017 mit keinem disproportionalen Anstieg der Anzahl der Leistungsempfänger einhergehe, heißt es in der Unterrichtung.

Zweite  Unterrichtung

Die zweite Unterrichtung (19/6929) umfasst sowohl den Zwischenbericht des Projekts „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ als auch den Endbericht zur Machbarkeitsstudie für das Forschungsvorhaben „Wirkungsprognose“, einen ersten Zwischenbericht zur wissenschaftlichen Untersuchung der modellhaften Erprobung der Verfahren und Leistungen nach Artikel 1 Teil 2 des Bundesteilhabegesetzes sowie die Expertise der Vorstudie und einen ersten Zwischenbericht zur Untersuchung der finanziellen Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes.

Dementsprechend werden in der Unterrichtung unter anderem eine verbesserte Einkommens- und Vermögensanrechnung, die Einführung eines Budgets für Arbeit und die Trennung von Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt thematisiert. Mit der Unterrichtung kommt die Bundesregierung ihrer in Artikel 25 Absatz 7 des BTHG festgelegten Pflicht nach, Bundestag und Bundesrat in den Jahren 2018, 2019 und 2022 zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen zu berichten. (che/sas/11.03.2020)