Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. November 2018, über die fortgesetzte Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen entschieden. Den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds ,Deutsche Einheit‘“ (19/5465, 69/6090) nahm er gegen die Stimmen der AfD-Fraktion an. Damit soll eine Bund-Länder-Vereinbarung aus dem September 2018 umgesetzt werden. Die Zahlungen des Bundes sollen bis Ende 2019 verlängert werden. Der Bundestag folgte einer Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (19/6145).
2,4 Milliarden Euro fließen in „Integrationspauschale“
Geändert wird die Umsatzsteuerverteilung für das betreffende Jahr. So sollen 2019 482 Millionen Euro als „Abschlagszahlung für die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder für Asylbewerber und Flüchtlinge“ weitergeleitet werden. Weiterhin sollen rund 2,4 Milliarden Euro als „Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Gemeinden im Rahmen einer Integrationspauschale“ fließen. Die Pauschale fällt damit vereinbarungsgemäß um 435 Millionen Euro höher aus als in den Vorjahren.
Zudem werden im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung für das Jahr 2018 den Ländern Mittel für abgerechnete Leistungen von September 2016 bis August 2018 (rund 1,46 Milliarden Euro) erstattet sowie Abschlagszahlungen für September bis Dezember 2018 (rund 153 Millionen Euro) geleistet.
Gemeinden sollen entlastet werden
Beschlossen wurden zudem weitere Änderungen mit Bezug zur ebenfalls bis Ende 2019 verlängerten Bundesunterstützung der Kommunen für zusätzliche Kosten für Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte. Die Gemeinden sollen über Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie der Umsatzsteuerverteilung 2019 um insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro entlastet.
Geändert werden auch die Finanzierungsmodalitäten des Fonds „Deutsche Einheit“ (FDE). Um dem „Auslaufen der fiktiven Abfinanzierung des FDE“ Rechnung zu tragen, wird die Umsatzsteuerverteilung ab dem Jahr 2019 um jährlich rund 2,2 Milliarden Euro zugunsten der Länder und zuungunsten des Bundes geändert. Die Länder hatten seit 2005 eine Teilkompensation des Fonds übernommen.
Das Auslaufen der FDE-Abfinanzierung schlägt zudem auf die Gemeinden durch. Ihre über eine erhöhte Gewerbesteuerumlage umgesetzte Pflicht zur Mitfinanzierung entfällt. Ebenfalls wird mit dem Gesetz die Grundlage im Entflechtungsgesetz geschaffen, damit der Bund die Kompensationszahlungen für den sozialen Wohnungsbau an die Länder im Jahr 2019 um 500 Millionen Euro erhöhen kann. Laut Bundesregierung haben sich die Länder verpflichtet, diese Mittel auch in diesem Bereich zu investieren.
Regierungsbericht zu den Integrationskosten
Darüber hinaus nahm der Bundestag auf Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (19/6145) den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder im Jahr 2017 (19/2499) zur Kenntnis.
Der Bund hat im vergangenen Jahr 20,8 Milliarden Euro im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten zur Verfügung gestellt. Davon gingen 6,6 Milliarden Euro als Unterstützung an die Länder und Kommunen. Wie es weiter heißt, gab der Bund neben der Unterstützung für der Länder und Kommunen in Höhe von 6,6 Milliarden Euro weitere 14,2 Milliarden Euro für Flüchtlings- und Integrationskosten aus, an denen sich die Länder nicht beteiligt hätten. 6,8 Milliarden Euro davon seien auf die Bekämpfung von Fluchtursachen entfallen. Der größte Teil der an die Länder gezahlten 6,6 Milliarden Euro habe die Integrationskostenpauschale betroffen, die zwei Milliarden Euro betragen habe. (scr/hau/vom/29.11.2018)