Angleichung der Renten von Vertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Juni 2018, einen von der AfD-Fraktion eingebrachten Antrag zur Angleichung der Renten Vertriebener, Aussiedler und Spätaussiedler (19/2730) nach erster Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
„Diskriminierung beenden“
Die Abgeordneten fordern in der Vorlage, dass die Bundesregierung ein Gesetzentwurf vorlegen soll, der „die institutionelle Diskriminierung von Vertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern im Fremdrentengesetz“ beenden soll.
Dabei sollen konkret berücksichtigt werden die Anrechenbarkeit von Beitragszeiten ohne festgelegtes Mindestalter, die Abschaffung des Abschlages auf den Jahresarbeitsverdienst, die Abschaffung des Abschlages auf die erworbenen Entgeltpunkte, die Abschaffung der Höchstgrenze für anrechenbare Zeiten von 25 beziehungsweise 40 Entgeltpunkten, sodass auch beispielsweise die Hinterbliebenenrente bei der Berechnung der Entgeltpunkte berücksichtigt wird. (eis/14.06.2018)