Parlament

Wolfgang Schäuble: Mit der Wahl hat das Volk entschieden

Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble hat am Dienstag, 21. November 2017, zu Beginn der Plenarsitzung auf die besondere Verantwortung von Wählern und Gewählten hingewiesen, die „Grundlagen unserer parlamentarischen Demokratie“ ernst zu nehmen. Es brauche Verständnis für die schwierige Gratwanderung, die es für alle bedeute, die politische Verantwortung tragen, für mehrheitsfähige Kompromisse auch in Teilen vom eigenen Wahlprogramm abzurücken. Das sei kein „Umfallen“, auch keine Profilschwäche.

Denn nur so könnten Mehrheiten und dazu notwendige Koalitionen gebildet werden. „Das ist mühsam, für alle.“ Einigung durch gegenseitiges Nachgeben erfordere Mut. Nur so bleibe die politische Entscheidungsfähigkeit gewahrt, „die zu Recht von der Politik, von uns, erwartet wird“. Wählerauftrag heiße, „Verantwortung für unser Land“ in Europa und in der Welt wahrzunehmen. Dazu brauche es Mehrheiten und eine handlungsfähige Regierung. Das sei am Ende der Kern des Wählerauftrags.

Abgebrochene Sondierungsgespräche

Alle stünden zwar unter dem Eindruck der ergebnislos abgebrochenen Sondierungsgespräche. Das gelte für die an den Gesprächen unmittelbar Beteiligten, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger, und es gelte nicht zuletzt für das Parlament. „In die Diskussion über die Gründe für das Scheitern mischen sich Fragen, wie es weitergeht. Berechtigte Fragen. Verständlich ist auch, dass sich Menschen Sorgen machen – um die politische Handlungsfähigkeit und die Stabilität unseres Landes.“

Bundestagspräsident Schäuble weiter: „Wir wussten seit dem Wahlausgang vom 24. September, dass keine leichte Aufgabe auf uns wartet, langwierige Verhandlungen. Nicht ohne Grund steht auf unserer Tagesordnung heute die Einsetzung eines Hauptausschusses – wie übrigens vor vier Jahren in anderer Konstellation auch schon einmal. Damit stellen wir sicher, dass der Bundestag bis zur Regierungsbildung seinen Aufgaben angemessen und verantwortungsvoll nachkommt.“

„Demokratie verlangt nach Mehrheiten“

Die konstituierende Sitzung habe bereits deutlich gemacht, dass es im Parlament mit nun sieben Parteien in sechs Fraktionen politisch bunter werde, auch lebhafter in der Debatte. Mit den abgebrochenen Sondierungsgesprächen zeige sich, dass in einem Parlament, das auf diese Weise durch die Verschiedenheiten der Gesellschaft geprägt sei, auch die Mehrheitsbildung schwieriger werde. 

Demokratie verlange aber Mehrheiten, und der Wunsch nach stabiler Ordnung verlange auch tragfähige Mehrheiten. „Unser Grundgesetz sagt: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Mit der Wahl hat das Volk entschieden. Und damit müssen wir als Gewählte nun umgehen, verantwortlich umgehen.“

„Wählerauftrag achten“

Nun werde viel über den Wählerauftrag geredet. Dem fühle sich jeder Gewählte verpflichtet. „Aber was ist der Wählerauftrag?“ So einfach und so eindeutig wie es scheinen möge, sei das nicht. Jede Partei, jeder Abgeordnete, stehe in der Pflicht, inhaltlich umzusetzen, wofür er im Wahlkampf geworben habe. Aber zum Wählerauftrag gehöre eben auch der Auftrag, Mehrheiten zu bilden, eine handlungsfähige Regierung zu ermöglichen. Denn man könne unterschiedlicher Meinung darüber sein, wie regiert werden soll. Aber klar sei auch, dass regiert werden müsse. Beides sei der Auftrag, den die Wähler erteilt haben. Mit beidem müssten politisch Verantwortliche „gewissenhaft umgehen“.

Das könne einschließen, dass Parteien nach reiflicher Überlegung zu dem Schluss kommen, sich nicht in ein Bündnis mit anderen einlassen zu wollen. Das müsse möglich sein. Aber auch das müsse schlüssig erklärt werden, sonst entstehe der Eindruck, man wolle sich der Verantwortung entziehen. Aber auch die Wähler seien gefragt, ihr Urteilsvermögen, ihre Bereitschaft, Argumente abzuwägen, die Fairness gegenüber jenen, die sich der Verantwortung stellen. Es brauche das Verständnis auch in der Öffentlichkeit für die Komplexität der Aufgabe, die Vielzahl von Interessen, Meinungen, Befindlichkeiten mit den Begrenztheiten und der Endlichkeit der Realität zusammenzubringen. „Und die Einsicht, dass uns das zu Kompromissen zwingt und zu Entscheidungen durch Mehrheit.“ 

„Aufgabe ist groß, aber lösbar“

Derzeit erlebe Deutschland eine außergewöhnliche Situation. „Es ist eine Bewährungsprobe, aber es ist keine Staatskrise. Wir sollten auch nicht die Aufgabe über historische Vergleiche über Gebühr aufbauschen.“ Die Aufgabe sei zwar groß, aber lösbar. Das Grundgesetz bestimme die Regeln, die eindeutig und klug seien.

Dem Bundespräsidenten komme nach Artikel 63 des Grundgesetzes die Aufgabe zu, dem Bundestag einen Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers zu unterbreiten. Er habe angekündigt, sich mit den Spitzen der Verfassungsorgane auszutauschen und Gespräche mit den Vorsitzenden verschiedener Parteien zu führen. So lange bleibe die geschäftsführende Regierung im Amt. Das Parlament werde mit seinen Kontrollgremien, mit der Einsetzung eines Hauptausschusses, des Petitionsausschusses und des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung handlungsfähig.

„Wir tragen gemeinsam Verantwortung für unser Land. Und wir tragen sie nicht nur für unser Land. Europa braucht ein handlungsfähiges Deutschland. Die Reaktionen des Auslands zeigen: Europa und viele andere Staaten in der Welt warten auf uns. Die Herausforderungen sind groß. Und so wie wir selbst starke Partner brauchen, wollen auch unsere Nachbarn einen verlässlichen Partner an ihrer Seite.“ (eis/21.11.2017)