Albanien, Serbien und die EU-Agentur für Grundrechte
Die Fraktionen des Bundestages haben einstimmig dafür votiert, dass die EU-Beitrittskandidaten Albanien und Serbien als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zu beteiligt werden können. Die Abgeordneten haben am Donnerstag, 26. Januar 2017, einen entsprechenden Entwurf eines Gesetzes „zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom 7. März 2016 für Beschlüsse des Rates zur Festlegung von Standpunkten der Union in den Stabilitäts- und Assoziationsräten EU - Republik Albanien sowie EU - Republik Serbien“ (18/9990) angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (18/10966) zugrunde. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.
„Reformagenda weiter stärken“
Das Gesetz soll die innerstaatlichen Voraussetzungen schaffen, „damit der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union den Vorschlägen für die vorgenannten Beschlüsse zustimmen darf“, schreibt die Bundesregierung. Albanien und Serbien sollen künftig im Rahmen der themenspezifischen Arbeit der Europäischen Agentur für Grundrechte als Beobachter teilnehmen. „Die Gewährleistung des Grundrechtsschutzes und der Rechtsstaatlichkeit sind wesentliche Kriterien auf dem Weg der Länder in die Europäische Union“, heißt es zur Begründung im Entwurf.
Durch eine Beteiligung an der Europäischen Agentur für Grundrechte werde diese in die Lage versetzt, den Beitrittskandidaten Unterstützung zu gewähren. Ziel sei es, die albanische und die serbische Reformagenda in diesem Bereich weiter zu stärken. (sas/26.01.2017)