Parlament

42 Parteien nehmen an der Bundestagswahl teil

An der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September, nehmen von den 48 zugelassenen Parteien lediglich 42 Parteien teil. Dies hat Bundeswahlleiter Dieter Sarreither am Dienstag, 8. August 2017, mitgeteilt. Die sechs zur Bundestagswahl zugelassenen Parteien Deutsche Konservative, Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870, Die Gerade Partei, Die Republikaner, Jugend- und Entwicklungspartei Deutschlands und Transhumane Partei Deutschland treten weder mit Landeslisten noch mit Wahlkreiskandidatinnen oder -kandidaten an. Zugelassene Wahlvorschläge erscheinen aber selbst dann auf dem Stimmzettel, wenn eine Partei nachträglich erklärt, sie wolle auf die Teilnahme an der Wahl verzichten.

34 Parteien mit Landeslisten

Folgende 34 Parteien beteiligen sich mit Landeslisten:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
  • Die Linke,
  • Bündnis 90/Die Grünen,
  • Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU),
  • Freie Demokratische Partei (FDP),
  • Alternative für Deutschland (AfD),
  • Piratenpartei Deutschland,
  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),
  • Freie Wähler,
  • Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei),
  • Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP),
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei),
  • Bayernpartei (BP),
  • Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung; Politik für die Menschen (Volksabstimmung),
  • Partei der Vernunft (PDV),
  • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD),
  • Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo),
  • „Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale“ (SGP),
  • Die Rechte,
  • Allianz Deutscher Demokraten,
  • Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz),
  • „bergpartei, die überpartei“; ökoanarchistisch-realdadaistisches sammelbecken (B*),
  • Bündnis Grundeinkommen; Die Grundeinkommenspartei (BGE),
  • Demokratie in Bewegung (DiB),
  • Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
  • Deutsche Mitte; Politik geht anders... (DM),
  • Die Grauen - Für alle Generationen
  • „Die Urbane. Eine HipHop Partei“ (du.)
  • Magdeburger Gartenpartei; ökologisch, sozial und ökonomisch (MG),
  • Menschliche Welt; für das Wohl und Glücklich-Sein aller,
  • Partei der Humanisten,
  • Partei für Gesundheitsforschung,
  • Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei3).

Die SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die FDP, die AfD, die Freien Wähler, die Partei, die MLPD und das BGE sind in allen 16 Ländern mit Landeslisten vertreten, die CDU in allen Ländern außer Bayern, die CSU nur in Bayern.

Wahlkreiskandidaten von acht weiteren Parteien

Neben Mitgliedern der oben genannten Parteien treten Mitglieder folgender acht zugelassener Parteien als Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten an:

  • Bündnis C - Christen für Deutschland,
  • Die Einheit,
  • Die Violetten; für spirituelle Politik,
  • Familien-Partei Deutschlands,
  • Feministische Partei Die Frauen,
  • Mieterpartei,
  • Neue Liberale - Die Sozialliberalen,
  • Unabhängige für bürgernahe Demokratie. 

40 Vereinigungen vom Bundeswahlausschuss anerkannt

Der Bundeswahlausschuss hatte in seiner ersten öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 6. Juli, und Freitag, 7. Juli, 40 Vereinigungen als Parteien für die Bundestagswahl 2017 anerkannt. Die sogenannten etablierten Parteien CDU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, CSU, FDP, Alternative für Deutschland (AfD) und Freie Wähler mussten sich dem Prüfverfahren nicht stellen, sodass insgesamt 48 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen waren.

63 Vereinigungen hatten dem Bundeswahlleiter Dieter Sarreither ihren Beteiligungswunsch fristgerecht bis Montag, 19. Juni, 18 Uhr, angezeigt. In der Sitzung unter Vorsitz des Bundeswahlleiters am 7. Juli wurden darüber hinaus drei weitere Vereinigungen aufgerufen, die ihre Beteiligungsanzeige nicht fristgerecht eingereicht hatten und aus diesem Grund auch nicht als Partei anerkannt werden konnten.

Parteien im Sinne des Parteiengesetzes

Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur bevorstehenden Bundestagswahl verbindlich fest, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren (sogenannte etablierte Parteien). Diese Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften beibringen zu müssen.

Darüber hinaus prüft und stellt das elfköpfige Gremium fest, welche sonstigen Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl des 19. Deutschen Bundestages angezeigt haben, für diese Wahl als Parteien im Sinne des Paragrafen 2 des Parteiengesetzes anerkannt werden müssen. Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses können innerhalb von vier Tagen mit Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht angefochten werden.

Acht Parteien ohne Anerkennungsverfahren

Bundeswahlleiter Sarreither informierte zu Beginn der Sitzung am 6. Juli über die Parteien, die sich dem Anerkennungsverfahren im Bundeswahlausschuss nicht stellen müssen, weil sie im Bundestag oder mindestens einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. Das sind die CDU, die SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die CSU als im Bundestag vertretene Parteien sowie die FDP, die Alternative für Deutschland (AfD) und die Freien Wähler als in Landtagen vertretene Parteien.

Die FDP ist in folgenden Landtagen vertreten: Baden-Württemberg zwölf Abgeordnete, Berlin zwölf, Bremen sechs, Hamburg neun, Hessen sechs, Niedersachsen 14, Nordrhein-Westfalen 28, Rheinland-Pfalz sieben, Schleswig-Holstein neun. Die AfD verfügt über folgende Landtagsmandate: Baden-Württemberg 21, Berlin 24, Brandenburg zehn, Hamburg sieben, Mecklenburg-Vorpommern 18, Nordrhein-Westfalen 16, Rheinland-Pfalz 14, Sachsen 14, Sachsen-Anhalt 22, Schleswig-Holstein fünf, Thüringen acht.

Hinzu kommen die Freien Wähler, die im Bayerischen Landtag mit 19 Abgeordneten vertreten sind. Sie hatten ihre Beteiligung beim Bundeswahlleiter angezeigt, ihre Anerkennung als Partei musste aber nicht geprüft werden, da sie über ausreichend Mandate verfügen, um zu den etablierten Parteien zu zählen. Ebenso wenig geprüft werden musste die Vereinigung „Demokratische Bürger Deutschland“ (DBD), die ihre Beteiligungsanzeige rechtswirksam wieder zurückgezogen hatte.

Von den am 6. und 7. Juli geprüften 64 Vereinigungen wurden 40 als Partei anerkannt und 24 nicht anerkannt, darunter die drei Vereinigungen, die die Abgabefrist nicht eingehalten hatten: die Vereinigungen „Der Blitz“, „Sustainable Union – Nachhaltigkeitspartei“ (SU) und „Plattdüütsch Sassenland – allens op platt“ (PS). 

Als Partei anerkannte Vereinigungen

Einstimmig als Partei anerkannt wurden:

  • Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz,
  • Die Violetten,
  • Magdeburger Gartenpartei,
  • Deutsche Kommunistische Partei,
  • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands,
  • Bürgerrechtsbewegung Solidarität,
  • Partei Mensch Umwelt Tierschutz,
  • Die Partei,
  • „bergpartei, die überpartei“,
  • Bayernpartei,
  • Menschliche Welt,
  • Ökologisch-Demokratische Partei,
  • Deutsche Mitte,
  • Feministische Partei Die Frauen,
  • Familien-Partei Deutschlands
  • Demokratie in Bewegung,
  • Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung,
  • Partei der Humanisten,
  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands,
  • Bündnis C – Christen für Deutschland,
  • Bündnis Grundeinkommen,
  • V-Partei3 – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer,
  • Partei für Gesundheitsforschung,
  • Jugend- und Entwicklungspartei Deutschlands,
  • „Die Urbane. Eine HipHop Partei“,
  • Neue Liberale – Die Sozialliberalen,
  • Die Einheit,
  • Allianz Deutscher Demokraten,
  • Die Republikaner,
  • Piratenpartei Deutschland,
  • Partei der Vernunft,
  • Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870,
  • „Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale“,
  • Mieterpartei.

Nicht einstimmig als Partei anerkannt wurden: 

  • Die Rechte (bei drei Enthaltungen),
  • Die Gerade Partei (fünf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen; Zweidrittelmehrheit für eine Ablehnung damit nicht erreicht),
  • Deutsche Konservative (bei einer Enthaltung),
  • Unabhängige für bürgernahe Demokratie (bei einer Enthaltung),
  • Transhumane Partei Deutschland (bei einer Enthaltung),
  • Die Grauen (bei einer Enthaltung).

Nicht als Partei anerkannte Vereinigungen

Einstimmig abgelehnt wurden:

  • WasserPartei Deutschland-WPD,
  • Kommunistische Partei Deutschlands,
  • Fokus Partei,
  • Initiative146,
  • Parteilose Wählergemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland,
  • Demokratischer Frühling,
  • Freien Heiden Partei Germany,
  • Die Mitte,
  • Deutsche Tradition Sozial,
  • Partei der Arbeit Deutschlands,
  • Bund für Gesamtdeutschland,
  • Ideale,
  • Schöner leben,
  • Deutsche Gerechtigkeits Partei,
  • Intakt,
  • Der Blitz,
  • Sustainable Union – Nachhaltigkeitspartei,
  • Plattdüütsch Sassenland.  

Nicht einstimmig abgelehnt wurden:

  • Einiges Deutschland (bei einer Gegenstimme),
  • Sächsische Volkspartei (bei einer Enthaltung),
  • 1. Union der Menschlichkeit (bei einer Gegenstimme),
  • Freie Wähler Deutschland (mit fünf Stimmen bei zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen; Zweidrittelmehrheit für eine Ablehnung erreicht, da Enthaltungen nicht zählen),
  • Hier und Jetzt – Die Zukunft, 
  • Konvent zur Reformation Deutschlands (bei einer Enthaltung).

Die Anerkennung scheiterte bei der Kommunistischen Partei Deutschlands, Einiges Deutschland, der Parteilosen Wählergemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland, Die Mitte, Deutsche Tradition Sozial, Partei der Arbeit Deutschlands, Hier und Jetzt – Die Zukunft, Bund für Gesamtdeutschland, Schöner leben, Deutsche Gerechtigkeits Partei, Intakt, Der Blitz, Sustainable Union – Nachhaltigkeitspartei und Plattdüütsch Sassenland daran, dass die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Bei den übrigen abgelehnten Vereinigungen, die die formellen Voraussetzungen erfüllt hatten, fehlte aus Sicht des Bundeswahlausschusses die erforderliche Parteieigenschaft. 

Erforderliche Nachweise der Vereinigungen

Die Vereinigungen mussten ihrer Beteiligungsanzeige den in der Satzung festgelegten Parteinamen, gegebenenfalls die Kurzbezeichnung, die aktuelle Satzung, das aktuelle Programm und den Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes beifügen, ebenso Nachweise, die eine Prüfung der Parteieigenschaft durch den Bundeswahlausschuss ermöglichen.

Die Beteiligungsanzeige muss von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter dem oder der Vorsitzenden oder seiner oder ihrer Stellvertretung, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei keinen Bundesvorstand, tritt der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation an seine Stelle.

Die Parteieigenschaft kann mit folgenden Informationen nachgewiesen werden: Dauer des Bestehens der politischen Vereinigung, Zahl der ausländischen Mitglieder insgesamt und im Vorstand, Ort des Sitzes oder der Geschäftsleitung sowie Umfang und Festigkeit der Organisation (dazu zählen die Gesamtzahl der Mitglieder, die Zahl und Art der Gebietsverbände, der Umfang und die Tätigkeit der Organe, die bisherige Teilnahme an politischen Wahlen und das Hervortreten in der Öffentlichkeit, etwa durch öffentliche Versammlungen und Wahlwerbung).

Mitglieder des Bundeswahlausschusses

Dem Bundeswahlausschuss gehören an: Bundeswahlleiter Dieter Sarreither (Vorsitzender); Beisitzerinnen und Beisitzer: Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen), Rechtsanwältin Petra Kansy (CDU), Bianca Moritz (CSU), Kerstin Pohnke (Die Linke), Dr. Johannes Risse (SPD), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), Birgit Stenzel (Die Linke); Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht: Dr. Peter Martini (Richter), Jürgen Vormeier (Vorsitzender Richter).

Stellvertretende Mitglieder sind: Dr. Georg Thiel (stellvertretender Bundeswahlleiter); stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer: Rechtsanwalt Dr. Peter Dany (CDU), Emily May Büning (Bündnis 90/Die Grünen), Rechtsanwalt Dr. Detlef Gottschalck (CDU), Florian Meißner (CSU), Halina Wawzyniak (Die Linke), Thomas Notzke (SPD), Monika Zeeb (SPD), Claudia Gohde (Die Linke); Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht: Dr. Silke Wittkopp (Richterin), Dr. Kirsten Kuhlmann (Richterin). (vom/08.08.2017)