Parlament

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Vorläufige Schriftführerinnen und Schriftführer des 21. Deutschen Bundestages

Eine Handglocke und ein Glas Wasser stehen im Plenum des Deutschen Bundestages.

Bei der Leitung der Plenarsitzungen wechseln sich der Präsident und die Vizepräsidenten ab. Die Leitungs- und Ordnungsgewalt geht dabei jeweils auf den so genannten amtierenden Präsidenten über. (© DBT/Werner Schüring)

Schriftführer sind Abgeordnete, die der Bundestag auf Vorschlag ihrer Fraktionen in dieses Amt wählt. In der 21. Wahlperiode gibt es 36 vorläufige Schriftführerinnen und Schriftführer, die sich an Sitzungstagen abwechseln. Je zwei Schriftführer bilden mit der amtierenden Bundestagspräsidentin den Sitzungsvorstand. Sie sitzen links und rechts neben der amtierenden Präsidentin. In der Regel gehört einer den Regierungsfraktionen und einer der Opposition an.

Die Schriftführer nehmen Anträge und Wortmeldungen entgegen, verlesen Schriftstücke, führen Rednerlisten, überwachen die Korrekturen des Plenarprotokolls und stellen das Ergebnis von Abstimmungen fest.

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