Recht

Anmeldung zu öffentlichen Anhörungen des Rechtsausschusses

Interne und externe Gäste werden gebeten, sich spätestens zwei Arbeitstage vor der öffentlichen Anhörung im Sekretariat des Rechtsausschusses unter der E-Mail-Adresse rechtsausschuss@bundestag.de anzumelden und

  • Datum und Thema der Anhörung sowie
  • Name, Vorname

anzugeben.
Externe Gäste geben dabei bitte zusätzlich ihr Geburtsdatum an. 
Sofern Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, benötigt das Sekretariat aus brandschutztechnischen Gründen (besondere Evakuierungsanforderungen) sowie zur Organisation etwaig benötigter Hilfe einen frühzeitigen Hinweis.

Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Gäste, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht beziehungsweise vernichtet. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen des Deutschen Bundestages (htpps://www.bundestag.de/datenschutz).

Interessenten, die auf Grund der begrenzten Kapazität keinen Platz mehr im Anhörungssaal erhalten, werden per E-Mail informiert.

Bitte bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit und überprüfen Sie kurz vor dem Termin der Anhörung die Raumangaben auf der Internetseite des Rechtsausschusses, da sich diese kurzfristig ändern können. Zum Einlass melden Sie sich je nach Veranstaltungsort bitte bei einer Anhörung

  • im Paul-Löbe-Haus (PLH) am Eingang West, Konrad-Adenauer-Str. 1 (gegenüber Bundeskanzleramt),
  • im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH) am Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Str. (Nähe Schiffbauerdamm),
  • im Jakob-Kaiser-Haus (JKH) am Eingang Wilhelmstr. 68 (vis-à-vis ARD-Hauptstadtstudio).

Ein Rede- und Fragerecht besteht für Gäste nicht. Während der öffentlichen Anhörung dürfen keine Foto-, Ton- oder Filmaufnahmen gemacht werden und Mobiltelefone müssen lautlos gestellt werden. Im Übrigen gilt während der Sitzung, wie für den gesamten Aufenthalt in den Gebäuden des Deutschen Bundestages dessen Hausordnung. (https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anhang1-249296)

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