Der Bundestag hat den Weg für eine Offensive gegen die Schwarzarbeit frei gemacht. Der Ehrliche dürfe eben nicht der Dumme sein, meinte Uwe Feiler (CDU/CSU) bei der abschließenden Debatte am Donnerstag, 15. Dezember 2016. Es würden nun „alle Weichen gestellt, damit der Zoll vernünftig arbeiten kann“, versicherte Ingrid Arndt-Brauer (SPD). Bei aller grundsätzlichen Zustimmung wartete die Opposition mit Kritik auf: „Überwachen ist das eine, Ursachen bekämpfen das andere“, sagte Jutta Krellmann (Die Linke). Das Gesetz könne „nur ein erster Schritt sein, weitere müssen folgen“, befand Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen).
In namentlicher Abstimmung gab es 509 Ja-Stimmen. Niemand votierte mit Nein. 54 enthielten sich der Stimme. Damit wurde von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (18/9958) beschlossen. Der Finanzausschuss hatte seine Beschlussempfehlung (18/10655) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion gefasst.
CDU/CSU: Veraltete EDV durch moderne IT ersetzen
Feiler machte sich für „entschlossenes Vorgehen“ stark – nicht nur gegen Unternehmer, sondern auch gegen Arbeitnehmer, die „nicht nur den Sozialstaat, sondern sich selbst schädigen“. Die Zersplitterung im Informationsbereich sei bisher das größte Problem. Veraltete EDV müsse durch moderne IT-Verfahren, die aktuelle und umfassende Datenübermittlung ermöglichten, ersetzt werden.
Er verteidigte die Haltung der Koalitionsfraktionen, die Landwirtschaft nicht als besonders sensiblen Bereich einzustufen. Die Planstellen beim Zoll seien aufgestockt worden. Schließlich: „Ohne ausreichende Personalausstattung helfen die beste Gesetze nichts.“
Linke: Missbrauch von Minijobs begünstigt Schwarzarbeit
Krellmann nannte den „Missbrauch von Minijobs“ als einen Punkt, den sie unter Bekämpfung jener Verhältnisse verstand, die Schwarzarbeit begünstigten. Hinzu kämen die Milliarden von Überstunden. Die Politik habe die Pflicht, fair handelnde Arbeitgeber gegenüber jenen zu schützen, die „systematisch mit krimineller Energie“ die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben hintertrieben.
Sie verwies darauf, dass dem Zoll immer mehr Aufgaben überantwortet worden seien. Es komme nicht nur darauf an, mehr Planstellen zu schaffen: „Die Stellen müssen auch attraktiv und sicher sein.“ Was heiße: „Gute Arbeit muss immer unbefristet und mitbestimmt sein.“
SPD: Generelles Entdeckungsrisiko in allen Bereichen
Genau dies sei beim Zoll der Fall, machte Arndt-Brauer klar. Es gebe dort – überwiegend ohnehin Beamte – „natürlich vernünftige Arbeitsbedingungen“. Das Gesetz habe das Ziel, die Bekämpfung der Schwarzarbeit „zu erleichtern und effektiver zu machen“. Es gehe vor allem darum, „die EDV zeitgemäß zu reformieren“.
Wichtig sei, dass es ein „generelles Entdeckungsrisiko in allen Bereichen“ gebe. Auch sie wandte sich gegen den im Finanzausschuss vergeblich gestarteten Vorstoß von Bündnis 90/Die Grünen, die Landwirtschaft in die Liste der besonders problematischen Sektoren aufzunehmen. Gründe dafür lägen „im Moment“ nicht vor. Sollte sich das ändern, könne auch das Gesetz geändert werden.
Grüne: Es geht um viele Milliarden
Mit ihrem klaren Bekenntnis zur Notwendigkeit, Schwarzarbeit zu bekämpfen, verband Müller-Gemmeke Kritik am Oppositionsverhalten im Finanzausschuss. Viele Hinweise von Sachverständigen seien ignoriert werden. Sie mahnte bei CDU/CSU und SPD an, die Anhörungen „etwas ernster“ zu nehmen. Sie verwies auf die „immensen wirtschaftlichen Schäden“ durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung: „Es geht um viele Milliarden.“
Nach ihrer Einschätzung fehlt es dem Zoll an ausreichend Personal: „Seit Jahren wird der Personalmangel nur verwaltet.“ Für sie ist die Landwirtschaft mit vielen Saisonarbeitern aus dem Ausland durchaus eine „sensible Branche“. Eine entsprechende Einstufung im Gesetz würde „die Kontrolle erleichtern“. Sie vermisste „eindeutige und rechtssichere Formulierung“, wo es um den Ausschluss von Schwarzarbeit-belasteten Firmen bei öffentlichen Aufträgen geht.
Neue Prüfungsbefugnisse für Landesbehörden
Das Gesetz sieht neue Kompetenzen für die Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder vor. So müssen Ausweispapiere in Zukunft nicht nur der Zollverwaltung, sondern auch Bediensteten der zuständigen Landesbehörden vorgelegt werden. Die Landesbehörden erhalten zudem weitere Prüfungsbefugnisse. Zollbehörden dürfen in Zukunft Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abfragen.
Zu den weiteren Maßnahmen gehört der Ausschluss von Bewerbern, die bereits mit Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit in Konflikt gekommen sind, von der Teilnahme an Ausschreibungen. Bisher galt dies nur für Bauaufträge. Künftig erstreckt sich ein solcher Ausschluss auch auf Liefer- und Dienstleistungsaufträge.
Beschlossen wurde zudem, den Informationsaustausch zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung und den Behörden der Länder sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die zuständigen Landesbehörden. (fla/nal/15.12.2016)