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Umwelt

Unkonventionelles Fracking wird verboten

Nach intensiver Debatte hat der Deutsche Bundestag am Freitag, 24. Juni 2016, das Fracking-Gesetzespaket der Bundesregierung (Wasserrecht: 18/4713, 18/4949, 18/8916; Bergrecht: 18/4714, 18/4952, 18/8907) in geänderter Fassung nach zweiter und dritter Beratung beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten bei den wasserrechtlichen Regelungen 435 Abgeordnete für und 109 gegen den Entwurf, neun enthielten sich. Bei den bergrechtlichen Regelungen enthielten sich bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen die Grünen, Die Linke stimmte dagegen. Entschließungs- und Änderungsanträge der Grünen (18/8925, 18/8926, 18/8927) und Linken (18/8931) scheiterten an der Koalitionsmehrheit.

Ausnahmen nur für vier „Erprobungsmaßnahmen“

Redner der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verwiesen insbesondere auf die Änderungen an den ursprünglichen Regierungsentwürfen. So sieht das verabschiedete Gesetzespaket im wasserrechtlichen Bereich nun vor, dass im Wasserhaushaltsgesetz ein generelles Verbot des unkonventionellen Frackings, also der Förderung von Erdgas und Erdöl in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein, verankert wird. 

Im Regierungsentwurf war dieses nur für oberhalb von 3.000 Meter Tiefe unter Normalnull vorgesehen. Ausnahmen sind in dem geänderten Gesetzentwurf nur für insgesamt vier „Erprobungsmaßnahmen“ zur wissenschaftlichen Untersuchung der Frage, wie sich der Technologieeinsatz auf die Umwelt auswirkt, vorgesehen.

Landesregierung muss zustimmen

Im Regierungsentwurf war die Zahl nicht begrenzt. Zudem muss nach der geänderten Fassung nun auch die betroffene Landesregierung der „Erprobungsmaßnahme“ zustimmen. Auch die Rolle der schon im Regierungsentwurf vorgesehenen Expertenkommission ist neu justiert worden. Sie hat nun nicht mehr die Möglichkeit, den gegebenenfalls beantragten Einsatz unkonventionellen Frackings für unbedenklich zu erklären, was wiederum eine der Grundlagen für eine Ausnahmegenehmigung seitens der zuständigen Behörden gewesen wäre. Die Kommission soll vielmehr nur noch an Öffentlichkeit und Bundestag berichten.

Der Bundestag ist nach dem geänderten Gesetzentwurf im Jahr 2021 dazu aufgerufen, die Angemessenheit des generellen Verbotes „auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik“ zu überprüfen. In Hinblick auf erlaubnisfähiges Fracking schränkt die veränderte Fassung dessen Nutzung auch für Einzugsgebiete eines Mineralwasservorkommens, einer Heilquelle sowie einer „Stelle zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln“ ein. Weitere Änderungen sind unter anderem im Hinblick auf die Ablagerung von Lagerstättenwasser und Haftungsfragen vorgesehen.

SPD: Hohe Umweltstandards für konventionelles Fracking

Dr. Matthias Miersch (SPD) sprach mit Bezug auf die Änderungen von einem „Riesenerfolg“ für das Parlament. Viele der seit Einbringung des Gesetzes im Mai vergangenen Jahres diskutierten Punkte seien angegangen worden, auch nachdem sich Bürger auf Demonstration und Organisationen sowie die Bundesländer eingebracht hätten. Es gebe nun ein „klares Verbot für unkonventionelles Fracking“, das unbefristet gelte.

Der Bundestag habe 2021 die Möglichkeit, es zu überprüfen: „Macht er nichts, bleibt dieses Verbot bestehen. Das ist das entscheidende“, stellte Miersch klar. Auch im Hinblick auf das konventionelle Fracking würden „hohe Umweltstandards“ eingeführt. Das Parlament müsse allerdings darauf achten, wie Industrie und Genehmigungsbehörden mit den Gesetzen umgehen, mahnte Miersch.

CDU/CSU: Beweislastumkehr im Bergschadensrecht

Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) sagte, Koalition und Regierung hätten die Ängste und Sorgen der Bürger ernst genommen. Sie verwies darauf, dass künftig beim konventionellen Fracking höhere Maßstäbe an die Schädlichkeit der sogenannten Fracking-Fluide angesetzt würden. Sie dürften maximal in die Wassergefährdungsklasse I („schwach wassergefährdend“) fallen. Auch werde künftig häufiger eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig, etwa beim neu geregelten Umgang mit Lagerstättenwasser.

Zudem werde im Bergschadensrecht eine Beweislastumkehr eingeführt. Allerdings seien bei diesem politisch sehr aufgeladenen Thema auch viele „Fehlinformationen“ unterwegs. Gundelach wies insbesondere die Kritik von Hubertus Zdebel (Die Linke) zurück, nach der sich Koalition und Regierung von der Gasindustrie hätten unter Druck setzen lassen. Es habe keine „Erpressung“ gegeben, sagte die Christdemokratin.

Linke für generelles Verbot der  „Risikotechnologie“ 

Zdebel selbst übte umfassende und scharfe Kritik an dem Gesetzespaket. Es sei „überfallartig“ auf den Tisch gelegt worden. Es handle sich tatsächlich um ein „Pro-Fracking-Gesetz“. Die Gas-Industrie erhalte genau das, was sie verlangt habe, nämlich Rechtssicherheit für das Fracking in Sandgestein und – durch die vorgesehenen Erprobungsmaßnahmen – eine Option für Schiefergasförderung.

Die Unterscheidung in konventionelles und unkonventionelles Fracking sei ohnehin „unhaltbar“, auch die Förderung in sogenannten Tight-Gas-Vorkommen in Sandgestein ziele auf „unkonventionelle“ Gasvorkommen. Es brauche ein generelles Verbot der „Risikotechnologie“ Fracking, forderte Zdebel. Auch klimapolitisch sei dies sinnvoll, da die Klimabilanz von gefracktem Erdgas „miserabel“ sei. „Wir steigen in eine neue Runde der Karbonisierung ein anstatt auf Dekarbonisierung zu setzen“, kritisierte der Linke-Abgeordnete.

Grüne: Komplettes Verbot des Frackings nötig

Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, wie auch Zdebel, den Gesetzgebungsprozess im Allgemeinen. So hätten die Fraktionen erst wenige Stunden vor der Ausschusssitzung am Mittwoch, 22. Juni, die geplanten Änderungen erhalten. „Das ist kein sauberes parlamentarisches Verfahren“, sagte die Grünen-Abgeordnete. Verlinden stellte fest, dass mit den Änderungen zwar einige Aspekt verbessert worden seien, das reiche den Grünen aber nicht. Nötig sei ein komplettes Verbot des Frackings im Bergrecht.

Es gebe zudem kein böses oder gutes Fracking, die Technologie sei dieselbe. Das Tight-Gas-Fracking, das in Niedersachsen zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte geführt habe, werde auch weiterhin erlaubt, monierte Verlinden. Kritisch sah sie zudem, dass im Hinblick auf die Neuregelung zum Lagerstättenwasser Bestandschutz gewährt werde. Dies helfe den betroffenen Bürger nicht, sagte Verlinden. (scr/24.06.2016)