Hans-Ulrich Krüger leitet den Cum/Ex-Ausschuss
Der 4. Untersuchungsausschuss der laufenden Legislaturperiode (Cum/Ex-Geschäfte) ist am Donnerstag, 25. Februar 2016, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Zum Vorsitzenden wurde Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) bestimmt. Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert sagte in seinem Eingangsstatement, Aufgabe des Ausschusses werde es sein, die Ursachen der Entstehung sogenannter Cum/Ex-Geschäfte und deren Entwicklung zu untersuchen.
Gegenstand der Untersuchungen würden nicht nur Stellen des Bundes, sondern auch private Kreditinstitute und Kreditinstitute mit Beteiligung des Bundes sein. Der Ausschuss solle klären, ob und wenn ja, wann - rechtzeitig - geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen wurden, ob diese ausreichten und wer gegebenenfalls jeweils die Verantwortung für die nicht erfolgte Unterbindung der Cum/Ex-Geschäfte trug.
Die Ausschussmitglieder
Der Ausschussvorsitzende Krüger dankte dem Bundestagspräsidenten für die Einführung und stellte im Anschluss die Obleute der Fraktionen vor. Für die CDU/CSU-Fraktion ist dies Christian Hirte, für die SPD Andreas Schwarz, für Die Linke Richard Pitterle und für Bündnis 90/Die Grünen Dr. Gerhard Schick.
Weitere Mitglieder des Ausschusses sind für die CDU/CSU-Fraktion Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, Fritz Güntzler und Sabine Sütterlin-Waack als ordentliche Mitglieder sowie Matthias Hauer, Anja Karliczek, Bettina Kudla und Dr. h.c. Hans Michelbach als stellvertretende Mitglieder.
Stellvertretende Mitglieder der SPD-Fraktion sind Metin Hakverdi und Sarah Ryglewski. Für Die Linke ist Dr. Axel Troost stellvertretendes Mitglied, für die Grünen Lisa Paus. Im Anschluss an die Vorstellung zog sich der Ausschuss zur nichtöffentlichen Beratung zurück.
Von der Opposition beantragt
Der Untersuchungsausschuss wurde auf Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eingesetzt. Laut Antrag soll der Untersuchungsausschuss die im Zeitraum von 1999 bis 2012 vollzogene Praxis der sogenannten Cum/Ex-Geschäfte aufklären. Bei diesen Geschäften wurde mittels Leerverkäufen eine Situation herbeigeführt, in der eine Aktie rechtlich gesehen für kurze Zeit scheinbar mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer hatte.
Der Zeitraum wurde dabei so gewählt, dass in ihn die Auszahlung der Dividende fiel. Dies führte dazu, so die Antragsteller, dass für eine nur einmal an die Finanzbehörden abgeführte Kapitalertragsteuer mehrere Steuerbescheinigungen ausgestellt wurden und die Körperschaftsteuer bei den verschiedenen Eigentümern der Aktie angerechnet werden konnte. Der gegebenenfalls eingetretene Schaden für den Fiskus wird auf etwa zwölf Milliarden Euro geschätzt. (mow/25.02.2016)