Lob und Tadel für neue Abschlussprüfer-Aufsicht
Mehrere Sachverständige haben sich in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) am Montag, 2. November 2015, für eine größere Unabhängigkeit der von der Bundesregierung geplanten Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ausgesprochen. In der öffentlichen Anhörung ging es um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (18/6282).
Neue Aufsichtsstelle
Im Einzelnen sieht der Entwurf die Einrichtung der Abschlussprüferaufsichtsstelle und die Auflösung der bestehenden Abschlussprüferaufsichtskommission vor. Die Kommission sei eine „nicht rechtsfähige Personengemeinschaft eigener Art“ und bediene sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Mitarbeiter der Wirtschaftsprüferkammer. Sie könne die Aufgaben nicht mehr wahrnehmen und werde aufgelöst, begründet die Regierung die Schaffung der neuen Aufsichtsstelle. Die neue Aufsichtsstelle müsse auch über eigenes Personal verfügen, heißt es weiter.
Zu den Aufgaben der Aufsichtsstelle schreibt die Regierung, diese ermittle bei Berufsangehörigen und Wirtschaftsprüfergesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vornehmen, stichprobenartig ohne besonderen Anlass. Es werde auch anlassbezogene Ermittlungen geben, soweit sich aus Inspektionen oder aufgrund von Mitteilungen anderer Behörden konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Berufspflichten ergeben würden.
„Funktionsfähigkeit der Prüferaufsicht gefährdet“
Der Vorsitzende der Abschlussprüferaufsichtskommission, Dr. Wolfgang Spindler, befürwortete grundsätzlich die Übernahme des Personals. Die Eingliederung der deutschen Prüfaufsicht in eine fachfremde Bundesbehörde bezeichnete er in seiner Stellungnahme aber als „mit Geist und Zielrichtung der EU-Reform zur Abschlussprüfung“ nicht vereinbar. Durch den Verzicht auf die operative Einbindung erfahrener und anerkannten Persönlichkeiten werde die Prüferaufsicht marginalisiert „und ihr Ansehen national und international so massiv geschwächt, dass auch ihre Funktionsfähigkeit gefährdet wird“. Mit der Änderung werde dem Wirtschaftsstandort Deutschland ebenso geschadet wie dem Berufsstand der Abschlussprüfer und den von ihnen geprüften Unternehmen.
Die Wirtschaftsprüferin Barbara Hoffmann lehnte das Andocken der Abschlussprüferaufsicht an das Bundesamt ab. Sie regte die Schaffung einer eigenständigen Behörde oder einer mit öffentlichen Aufgaben beliehenen Stelle an. Dann könne man auch mit den bisher 40 Mitarbeitern auskommen. Beim Bundesamt sollen ihren schriftlichen Angaben zufolge 70 Stellen geschaffen werden. Auch die Wirtschaftsprüferkammer kritisierte die Personalausweitung beim Bundesamt: „Objektive Anhaltspunkte, die eine erheblich höhere Personalkapazität rechtfertigen, sind uns nicht bekannt.“
Unabhängigkeit der Aufsicht infrage gestellt
Grundsätzlich begrüßte Gerhard Ziegler von der Wirtschaftsprüferkammer die Entscheidung der Bundesregierung, das bisherige Personal zu übernehmen. Der Besitzstand der Beschäftigten müsse aber auch in den unteren Gehaltsgruppen gewahrt werden. Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann vom Institut der Wirtschaftsprüfer bemängelte, für die geplante Abschlussprüferaufsichtsstelle fehle die ausdrückliche Festlegung, dass sie ihre Entscheidungen unabhängig treffe.
Für den Wirtschaftsprüfer Dr. Richard Wittsiepe wird die deutsche Abschlussprüferaufsicht bei Sonderuntersuchungen bisher von Vertretern der vier größten Prüfungsgesellschaften (Big4) dominiert. Das stelle die Unabhängigkeit der Aufsicht infrage. Die Einhaltung der Berufsstandsunabhängigkeit sei nicht gesichert, wenn das Personal wie geplant in die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übergeleitet werde. Damit werde die Dominanz ehemaliger Big4-Mitarbeiter weiter gefestigt.
„Gelungener Gesetzentwurf“
Harald Elster (Deutscher Steuerberaterverband) sprach dagegen von einem in wesentlichen Punkten gelungenen Gesetzentwurf. Auch die Schaffung der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle begrüßte er.
Daneben enthält der Gesetzentwurf weitere Maßnahmen. So soll der im Wesentlichen von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bediente Markt der Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse auch für kleinere Abschlussprüfer geöffnet werden. Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch (Universität Münster) bezweifelte, ob der Gesetzentwurf geeignet sei, das Ziel einer Verhinderung der weiteren Konzentration des Prüfungsmarktes zu verhindern. (hle/02.11.2015)
Liste der geladenen Sachverständigen
- Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.
- Gerhard Ziegler, Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
- Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch, Direktor des Instituts für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung (IRW)
- Harald Elster, Deutscher Steuerberaterverband e. V.
- Dr. Wolfgang Spindler, Abschlussprüferaufsichtskommission
- Dr. Richard Wittsiepe, Wirtschaftsprüfer
- Barbara Hoffmann, Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin
- N.N., Kommunale Spitzenverbände