+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Finanzen

Banken für Beibehaltung der Abgeltungsteuer

Überweisungsformular

An dem automatischen Datenaustausch nehmen 50 Staaten teil. (© pa/Eibner-Pressefoto)

Die deutschen Banken setzen sich für den Erhalt der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ein. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Vorsitz von Ingrid Arndt-Brauer (SPD) am Montag, 2. November 2015, erklärte die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Spitzenverbände der deutschen Finanzinstitute, die von Kapitalerträgen pauschal einbehaltene Steuer in Höhe von 25 Prozent sorge in einem millionenfachen Massenverfahren in den weit überwiegenden Fällen für eine definitive Besteuerung und sorge für ein funktionierendes Steuerregime für Kapitaleinkünfte. Auch die Kunden seien zufrieden. Zum Steuersatz von 25 Prozent kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer dazu.

Antrag der Linken

Damit nahmen die Banken Stellung zu zwei Oppositionsanträgen. Die Fraktion Die Linke fordert die Abschaffung der Abgeltungsteuer. Die Besteuerung von Kapitalerträgen soll stattdessen wieder mit dem persönlichen Steuersatz der Steuerpflichtigen erfolgen, heißt es in einem Antrag der Fraktion (18/2014) der Fraktion.

Die Einführung der im Vergleich zum persönlichen Steuersatz niedrigen Abgeltungsteuer sei mit Eindämmung der Steuerflucht begründet worden. Diese Begründung sei aber durch das faktische Ende des Bankgeheimnisses auf internationaler Ebene hinfällig geworden. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (18/6064), dass sämtliche Kapitalerträge im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt anzugeben sind. Veräußerungsgewinne sollen grundsätzlich progressiv besteuert werden.

„Bewährtes, transparentes Besteuerungssystem“

Eine Abschaffung der Abgeltungsteuer würde ein „bewährtes, transparentes Besteuerungssystem zerstören“, argumentierten die Banken, die auch darauf hinwiesen, dass die deutsche Steuerhöhe im Vergleich mit anderen EU-Mitgliedstaaten an der oberen Grenze liege. Außerdem würden Kapitalerträge in Deutschland „brutto“ besteuert: Kosten wie Depotgebühren, Vermögensverwaltungskosten und Fahrtkosten zur Hauptversammlungen seien nicht absetzbar, Veräußerungsverluste könnten mit anderen Kapitalerträgen nur eingeschränkt verrechnet werden.

Die Banken rechneten in ihrer schriftlichen Stellungnahme vor, dass die tatsächliche Besteuerung der Kapitalerträge bei Berücksichtigung einer Inflationsrate von zwei Prozent in Normalzinszeiten 61,53 Prozent betrage. In Niedrigzinszeiten bei 0,8 Prozent Inflation würden die Sparer sogar Geld verlieren (Substanzbesteuerung). Dividenden für Aktionäre würden bereits heute wegen steuerlicher Vorbelastungen auf Unternehmensebene mit 48,33 Prozent besteuert.

„Sinnvolle Reformoption“

Die Deutsche Steuergewerkschaft schloss sich dagegen den Forderungen der Opposition an. Zwar entlaste die Abgeltungsteuer die Verwaltung, aber der Preis sei die Gerechtigkeit, wenn aktive Erwerbstätigkeit mit Höchststeuersätzen belegt werde und passive Kapitalnutzung nur mit 25 Prozent. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung bezeichnet die Abschaffung der Abgeltungsteuer als „sinnvolle Reformoption“. Ihre Geschäftsgrundlage falle zunehmend weg und Kleinanleger würden diskriminiert, weil für sie das Halb- und Teileinkünfteverfahren nicht gelte.

Wie die Banken zeigte sich dagegen auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft skeptisch. Erst wenn ein echter Gleichklang der Verfahren zum internationalen Datenaustausch hergestellt sei, könne eine Diskussion über die Zukunft der Abgeltungsteuer geführt werden. In der Anhörung ging es auch um den geplanten Datenaustausch. Grundlage war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (18/5920, 18/6290).

Austausch steuerrelevanter Informationen

Finanzinstitute müssen danach künftig einmal im Jahr bestimmte Daten von Konten übermitteln, damit die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung zum Austausch von Informationen über Finanzkonten mit anderen Ländern nachkommen kann. Zur Begründung heißt es, in den zurückliegenden Jahren hätten sich grenzüberschreitender Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung für die Steuerverwaltungen der einzelnen Staaten entwickelt.

„Der gestiegenen Anzahl von Möglichkeiten, international investieren und sich aufgrund fehlender steuerrechtlicher Transparenz einer korrekten Besteuerung entziehen zu können, kann mit einem zeitnahen Austausch steuerrelevanter Informationen zwischen den Finanzverwaltungen der einzelnen Staaten begegnet werden“, erwartet die Bundesregierung.

Antrag der Grünen

Zudem ging es in der Anhörung um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6065), die fordert, dass die Banken alle Kapitalerträge für das Besteuerungsverfahren ab 2016 an das Bundeszentralamt für Steuern beziehungsweise an die zuständigen Finanzbehörden melden müssen - und zwar unabhängig von Wohnsitz und Steuerpflicht des Anlegers. Zugleich wird gefordert, dass die gemeldeten Daten durch das „strikte deutsche Steuergeheimnis“ geschützt werden, „um sicherzustellen, dass diese Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden oder an andere Stellen weitergeleitet werden“.

Die Deutsche Steuergewerkschaft begrüßte den geplanten Datenaustausch, der von ihr seit vielen Jahren gefordert werde. Sie sprach sich aber für regelmäßige Prüfungen der Banken durch das Bundeszentralamt für Steuern aus. Eine „Prüfungsberechtigung“ sei zu wenig. Prof. Dr. Heribert Anzinger (Universität Ulm) erklärte, in der Gesamtschau erweise sich der automatische Informationsaustausch im Verhältnis zu den bisher entdeckten Quellensteuermodellen „als das zur Verwirklichung der mit ihm verbundenen Ziele wirksamere und gegenüber den Finanzinstituten mildere Mittel“.

„Wichtiger Erfolg für die internationale Steuerpolitik“

Allerdings würden riesige Datenmengen zusammengetragen. Es würden Fehler entstehen, und daher sei ein Auskunftsrecht für die Betroffenen notwendig. Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung bezeichnete den Informationsaustausch als wichtigen Erfolg für die internationale Steuerpolitik: „Unlauterer“ Steuerwettbewerb durch kleinere Länder und Steueroasen werde unterbunden.

Prof. Dr. Michael Hendricks (Kanzlei Flick-Gocke-Schaumburg) zeigte sich besorgt, dass übermittelte Daten in falsche Hände geraten könnten. Es müsse zudem sichergestellt werden, dass die Daten nicht durch den Empfängerstaat selbst für Zwecke genutzt werden, die mit den grundlegenden Ordnungsvorstellungen Deutschlands nicht zu vereinbaren seien. Insgesamt bewertete Hendricks den Entwurf als „wichtige und sachgerecht ausformulierte Initiative im Kampf gegen Steuerhinterziehung und für eine höhere Transparenz“.

„Längst überfälliges Mittel“

Markus Henn (Netzwerk Steuergerechtigkeit und WEED - Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung) begrüßte den Informationsaustausch als längst überfälliges Mittel, ernsthaft international gegen Steuerhinterziehung vorzugehen. Er wies darauf hin, dass es in Deutschland riesige Finanzvermögen (2,5 bis drei Billionen Euro) gebe, „die potenziell auch der Steuerhinterziehung dienen, da sie in Deutschland nicht besteuert und auch bislang nicht an die Heimatländer der Steuerausländer/innen gemeldet werden“.

Im Unterschied zu Hendricks, der sich strikt für das Prinzip gegenseitiger Meldungen als Voraussetzung für den Informationsaustausch ausgesprochen hatte, sprach sich Henn für einen Verzicht zum Beispiel bei Entwicklungsländern aus. Auf die Gegenseitigkeit könne dann verzichtet werden, wenn diese Länder nicht in der Lage seien, selbst Daten zu melden. (hle/02.11.2015)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Prof. Dr. Heribert Anzinger, Universität Ulm
  • Prof. Dr. Michael Hendricks, Kanzlei Flick-Gocke-Schaumburg
  • Dr. Achim Pross, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
  • Dr. Klaus Schilder, Netzwerk Steuergerechtigkeit
  • Markus Meinzer, Tax Justice Network
  • Markus Henn, Weed - Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e. V.
  • Thomas Eigenthaler, Deutsche Steuer-Gewerkschaft e. V. (DStG)
  • Die Deutsche Kreditwirtschaft
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

Marginalspalte