Sachverständige loben besseren Anlegerschutz
Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zum besseren Schutz von Anlegern sind am Montag, 23. Februar 2015, von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Vorsitz von Ingrid Arndt-Brauer (SPD) größtenteils begrüßt worden. So bezeichneten der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband sowie der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands die Umsetzung der EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme in nationales Recht als „insgesamt sehr gelungen“ und zeigten sich „insgesamt sehr zufrieden“.
Auch der Verband der Auslandsbanken lobte die Umsetzung in seiner Stellungnahme als „weiteren und letzten noch fehlenden Baustein der europäischen Bankenunion“. Vom Centrum für europäische Politik hieß es, die Einlagensicherungsrichtlinie stärke die Glaubwürdigkeit der Einlagensicherungssysteme und „senkt die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme von Steuergeldern“.
Entschädigung innerhalb von sieben Tagen
Grundlage der Anhörung war der von der Regierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (18/3786), mit dem Anleger besser geschützt werden und im Entschädigungsfall innerhalb von sieben Tagen an ihr Geld kommen sollen. Bisher betrug diese Frist 20 Tage.
Der Anlegerschutz wird in einigen Fällen über die Grenze von 100.000 Euro pro Institut ausgeweitet. So sind Gelder für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Einzahlung über einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro hinaus geschützt, soweit die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt. Genannt werden etwa der Verkauf einer Privatimmobilie oder Auszahlungen aus Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch.
„Begrenzung möglicher Panikhandlungen von Sparern“
Dies begrüßte Prof. Dr. Wolfgang Gerke, Präsident des Bayerischen Finanzzentrums, „zur Vermeidung sozialer Härtefälle“ ausdrücklich. Auch die Verkürzung der Auszahlungsfristen sei „ein wichtiger Vorgang zur Begrenzung möglicher Panikhandlungen von Sparern im Fall des Zusammenbruchs eines Kreditinstituts“. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte den jetzt „relativ schnellen Prozess“ der Auszahlung der Anlegergelder.
Kritisch äußerte sich Gerke zur exzessiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Es wachse die Wahrscheinlichkeit von Spekulationsblasen, warnte Gerke, der mit einer neuen Finanzkrise rechnet, die seiner Ansicht nach „dramatisch ausfallen“ wird. Die Finanzkrise habe gezeigt, dass Einlagensicherungssysteme bei Schieflagen mehrerer Finanzinstitutionen sehr kurzfristig an ihre Belastungsgrenze stoßen könnten.
„Systemisches Risiko“
Vom Bundesverband deutscher Banken wurde in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass theoretisch mögliche Probleme etwa bei einem sehr großen Kreditinstitut ein systemisches Risiko seien und weniger die Einlagensicherung, sondern mehr den Bankenrettungs- und Abwicklungsmechanismus beträfen.
Die Deutsche Bundesbank würdigte die von der EU-Kommission angestrebte Harmonisierung der nationalen Einlagensicherungssysteme. Damit werde die Stabilität des Bankensystems in Europa gefördert, und Wettbewerbsverzerrungen würden vermieden. (hle/23.02.2015)
Liste der geladenen Sachverständigen
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bundesverband der Deutschen Volksbanken- und Raiffeisenbanken e. V.
- Bundesverband deutscher Banken
- Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
- Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (VI)
- Centrum für Europäische Politik
- Deutsche Bundesbank
- Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.
- European Banking Authority (EBA)
- Prof. Dr. Wolfgang Gerke, Bayerisches Finanz Zentrum
- Verband der Auslandsbanken in Deutschland e. V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.