BND-Zeuge: Recht ging vor Nutzen
„Recht ging vor Nutzen“: Mit diesen Worten beschrieb Reinhardt Breitfelder am Donnerstag, 18. Dezember 2014, zum Auftakt der Zeugenvernehmung in dem zur Durchleuchtung des NSA-Skandals eingesetzten Untersuchungsausschuss die Leitlinie des Bundesnachrichtendienstes (BND) bei der gemeinsam mit dem US-Geheimdienst NSA betriebenen Auswertung internationaler Telekommunikation. Der pensionierte Brigadegeneral sagte, zu seiner Zeit als Verantwortlicher für die technische Aufklärung beim BND von 2003 und 2006 seien keine Daten über Bundesbürger an die USA weitergeleitet worden.
„Informationen über Deutsche effizient aussortiert“
Ohne näher auf das unter dem Code „Eikonal“ von BND und NSA von 2004 bis 2008 praktizierte Anzapfen eines Internet-Kabelknotens in Frankfurt am Main und auf die Satellitenausforschung durch die beiden Geheimdienste in Bad Aibling einzugehen, unterstrich der 69-Jährige, dass beim Durchforsten ausländischen Datenverkehrs Informationen über Deutsche mit Hilfe von Filtertechnik und persönlicher Kontrolle effizient aussortiert worden seien.
Das Gremium unter Vorsitz von Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) hat den Auftrag, das massenhafte Ausspionieren der Telekommunikation von Millionen Deutschen durch die NSA und andere Nachrichtendienste zu erhellen. Dabei soll der Ausschuss auch herausfinden, ob hiesige Geheimdienste in diesen Skandal verwickelt sind. Dem BND ist es untersagt, „G-10-Daten“, an die er im Zuge seiner auf das Ausland gerichteten Aufklärungsarbeit als „Beifang“ gelangt, Partnerdiensten zu überlassen. Der Fachbegriff „G-10-Daten“ leitet sich aus Artikel 10 des Grundgesetzes ab, der das Fernmeldegeheimnis der Bundesbürger schützt – weshalb der BND Erkenntnisse über Deutsche, also „G-10-Daten“, nicht ins Ausland übermitteln darf.
„Beide Seiten wollten ihre Interessen durchsetzen“
Breitfelder versuchte, vor den Abgeordneten darzulegen, dass der BND gegenüber der NSA bei der gemeinsam praktizierten Auswertung von Datenströmen entschieden für die Belange des Datenschutzes eingetreten sei. Den USA sei es darum gegangen, in Deutschland einen Zugang zu ausländischer Telekommunikation zu erhalten. Der BND wiederum habe von der NSA hochwertige Nachrichtentechnik bekommen wollen. Auf diesem Gebiet seien die USA dem BND weit voraus gewesen. Das sei ein gegenseitiges Geben und Nehmen gewesen, so der Zeuge. Bei einer solchen Kooperation gehe es nicht um „Freundschaft“, vielmehr wollten beide Seiten ihre Interessen durchsetzen.
Breitfelder beschrieb die Zusammenarbeit mit der NSA als „heikel“. Das sei „zäh“ verlaufen. Der US-Geheimdienst habe möglichst automatisiert auf die Datenströme zugreifen wollen. Der BND hingegen habe vor allem Wert darauf gelegt, durch technische „G-10-Filter“ und durch zeitaufwendige persönliche Kontrollen Informationen über Deutsche auszusortieren und so deren Weiterleitung an die USA zu unterbinden.
„Kein direkter Zugriff der NSA auf Internetdaten“
Der Ex-Abteilungsleiter gab sich überzeugt, dass dieses Filtersystem funktioniert habe. Ihm seien jedenfalls keine Fälle bekannt, wo diese Kontrolle versagt habe. Breitfelder erklärte zudem, dass die NSA über „keinen direkten Zugriff“ auf die zur Auswertung vorgesehenen Internetdaten verfügt habe. Es seien nur NSA-Geräte eingesetzt worden, die für die BND-Fachleute „transparent“ gewesen seien.
Laut dem Zeugen war die NSA angesichts der Wirksamkeit der Filtersysteme mit dem „mageren Ergebnis“ der Kooperation mit dem BND „nicht zufrieden“. Mehrfach habe die Zusammenarbeit „vor dem Scheitern“ gestanden. Bei einer „Krisensitzung“ hat sich nach den Schilderungen Breitfelders „am Tisch Frost ausgebreitet“, als er darauf bestanden habe, dass „deutsches Recht auf deutschem Boden“ gelte und dass dieser Grundsatz unverhandelbar sei. (kos/18.12.2014)
Liste der geladenen Zeugen
- Reinhardt Breitfelder, Bundesnachrichtendienst
- K. L., Bundesnachrichtendienst