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Inneres

Dissens unter Experten zu Westbalkan-Staaten

Das Vorhaben der Bundesregierung, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina asylrechtlich als sichere Herkunftsländer einzustufen, wird von einer Reihe von Experten unterstützt. Andere Sachverständigen kritisierten dagegen am Montag, 23. Juni 2014, in einer Anhörung des Innenausschusses unter Vorsitz von Frank Tempel (Die Linke) das Regierungsvorhaben. Der Runde lag neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1528) auch ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/1616) vor, die geplante Einstufung nicht weiterzuverfolgen. Sie ziele vor allem auf Roma-Flüchtlinge ab, denn mehrheitlich seien die Asylsuchenden aus diesen Ländern Roma.

Zahl der Asylanträge sprunghaft gestiegen

Wie die Regierung in ihrer Vorlage ausführt, ist seit der Aufhebung der Visumpflicht für Mazedonien und Serbien ab dem 19. Dezember 2009 sowie für Bosnien-Herzegowina ab dem 15. Dezember 2010 die Zahl der in Deutschland von Staatsangehörigen dieser Staaten gestellten Asylanträge sprunghaft angestiegen.

Von Januar bis März 2014 seien es 6.682 von 32.949 in Deutschland gestellten Asylerstanträgen und damit ein Fünftel aller Erstanträge gewesen. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz nach der EU-Qualifikationsrichtlinie liegen laut Bundesregierung jedoch nur in wenigen Einzelfällen vor.

„Asylverfahren wird erheblich beschleunigt“

Nur durch die angestrebte gesetzliche Regelung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, kann der Begründung zufolge für Behörden und Gerichte verbindlich festgelegt werden, dass ein von einem Antragsteller aus Bosnien-Herzegowina, Mazedonien oder Serbien gestellter Asylantrag „als offensichtlich unbegründet abzulehnen ist“.

Diese Vermutung könne der Asylbewerber widerlegen, indem er glaubhaft macht, dass in seinem Fall doch eine Verfolgung droht. Bei der Ablehnung eines unbegründeten Asylantrags als „offensichtlich unbegründet“ wird das Asylverfahren laut Bundesregierung erheblich beschleunigt.

Wartefrist soll auf drei Monate verkürzt werden

Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich für Asylbewerber und Ausländer mit einer Duldung die Wartefrist, nach der die Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich erlaubt werden kann, auf drei Monate verkürzt werden. Nach geltendem Recht kann laut Vorlage Asylbewerbern erst nach einer Wartefrist von neun Monaten die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt werden, während die Wartefrist für Ausländer mit einer Duldung ein Jahr beträgt.

„Während dieser Zeiträume können Asylbewerber und Geduldete ihren Lebensunterhalt von vorneherein nicht selbst bestreiten“, schreibt die Bundesregierung. Sie erhielten, soweit sie hilfebedürftig sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

„Schutzquote bei lediglich 0,2 bis 0,3 Prozent“

Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Dr. Manfred Schmidt, betonte in der Anhörung, dass sein Amt seit Mai 2012 „einen rapiden Anstieg“ der Zahl der Asylanträge aus dem Westbalkan-Staaten erlebe. Dabei liege die Schutzquote bei lediglich 0,2 bis 0,3 Prozent. Schmidt hob zugleich hervor, dass sein Amt derzeit 106.000 anhängige Verfahren habe. Man habe „allein 10.000 syrische Verfahren anhängig“, aus Afghanistan 3.800, aus dem Irak knapp 2.000.

Die Verfahren, die man derzeit aus den drei Westbalkan-Staaten habe, „binden Ressourcen im Bundesamt bei einer relativ geringen Schutzquote“. Angesichts dieser „aussichtslosen Fälle“ sei sein Amt nicht in der Lage, sich um die Fälle zu kümmern, „die tatsächlich Schutz bedürfen“.

„Keine asylrelevante Verfolgung“

Dr. Hans-Eckhard Sommer vom bayerischen Innenministerium unterstützte die geplante Einstufung der drei Westbalkan-Staaten als sichere Herkunftsländer. Es sei „ganz eindeutig“, dass der Anstieg der Asylbewerberzahlen aus diesen drei Ländern „nicht bedingt ist durch irgendwelche verfolgungsrelevanten Ereignisse“.

Aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen könne er nicht erkennen, dass dort eine asylrelevante Verfolgung festzustellen ist. Sommer fügte hinzu, dass er dagegen „große Probleme“ habe bei der Absenkung der Wartefrist für die Möglichkeit zu arbeiten. Er sehe darin eine „Einladung an die ganze Welt“. 

„Menschenrechtsschutz ist nicht dasselbe wie Flüchtlingsrecht“

Prof. Dr. Daniel Thym von der Universität Konstanz unterstrich mit Blick auf den Antrag der Linksfraktion, er stimme uneingeschränkt der Feststellung zu, dass die Situation der Roma verbessert werden müsse. Dies bedeute jedoch nicht, dass man deshalb den Gesetzentwurf der Bundesregierung ablehnen müsse.

„Effektiver Menschenrechtsschutz unter Einschluss der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ist nicht dasselbe wie Flüchtlingsrecht“, fügte Thym hinzu. Das Asylrecht sei „nicht der Ort, um die sozialen und wirtschaftlichen Probleme der Herkunftsstaaten zu lösen“. Dazu gebe es andere Instrumente und Institutionen.

„Marginalisierung der Roma wird ignoriert und verharmlost“

Karin Waringo (Montreuil-sous-Bois) warf dagegen der Bundesregierung vor, sie arbeite sich in einer „oberflächlichen Art und Weise an den rechtlichen Kriterien“ ab, um die Frage bejahen zu können, ob die drei Westbalkan-Staaten als sichere Herkunftsländer eingestuft werden können. Die gesellschaftliche Diskriminierung und Marginalisierung der Roma würden „einfach ignoriert oder verharmlost“.

Für die Mehrheit der Roma gebe es kein Entrinnen aus dem „nahezu vollkommenen gesellschaftlichen Ausschluss“. Auch gebe es in allen drei Staaten „zum Teil gravierende politische und soziale Spannungen, die zum Teil ethnisch überlagert sind“.

„Schwerwiegende Diskriminierungen“

Der Rechtsanwalt Dr. Reinhard Marx aus Frankfurt am Main sagte, es stellten sich „erhebliche Fragezeichen“, ob man die drei Westbalkan-Staaten „als sicher listen kann“. Er verwies darauf, dass es auch darum gehe, ob die „Listung von drei neuen Staaten“ mit Unionsrecht vereinbar ist. Nach Unionsrecht komme es darauf an, „ob eine Verfolgungshandlung vorliegt, die nicht vom Staat ausgehen muss“.

Zudem würden von der EU „auch schwerwiegende Diskriminierungen, sofern sie in kumulativer Weise angewandt werden“, als Merkmal für die Verfolgung anerkannt. Dies habe wiederum Auswirkungen auf die Prüfkriterien bei der Listung von Herkunftsstaaten. Hier sei gerade hinsichtlich der Behandlung von Minderheiten in den drei genannten Staaten „sehr vieles zu kritisieren, was Diskriminierung in schwerwiegender Weise betrifft“.

„Erhebliche Hürden für eine Beschäftigung“

Dr. Barbara Weiser vom Caritas-Verband für die Diözese Osnabrück begrüßte die vorgesehene Änderung zum Arbeitsmarktzugang von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern. Dennoch müssten diese weiterhin erhebliche Hürden überwinden, bevor ihnen die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt wird, sagte sie.

Solle das Ziel des Gesetzentwurfs erreicht werden, die Abhängigkeit von öffentlichen Leistungen zu reduzieren, müssten weitere Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarktzugang verbessert werden. Dies betreffe „vor allem das Erlernen der deutschen Sprache, Beratungs- und Integrationsangebote zum Arbeitsmarkteinstieg und die Anpassung mitgebrachter und der Erwerb neuer Qualifikationen“. (sto/23.06.2014)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Dr. Reinhard Marx, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main
  • Dr. Manfred Schmidt, Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg
  • Dr. Hans-Eckhard Sommer, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, München
  • Prof. Dr. Daniel Thym, LL.M., Universität Konstanz
  • Karin Waringo, Montreuil-sous-Bois
  • Dr. Barbara Weiser, Caritas für die Diözese Osnabrück