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Haushalt

Haushälter streichen zwei Milliarden Euro

Euro-Münzen und Bundesadler liegen nebeneinander.

Der Haushaltsausschuss hat den Etat 2014 beschlossen. (© picture alliance/chromorange)

Der Bund wird in diesem Jahr insgesamt 296,5 Milliarden Euro ausgeben können. Das beschloss der Haushaltsausschuss unter Vorsitz von Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) am frühen Freitagmorgen, 6. Juni 2014, nach rund elfstündiger Beratung in der so genannten Bereinigungssitzung. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Haushalt 2014 (18/700) stimmten in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD; die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ihn ab. Damit reduzierten die Abgeordneten die Ausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf um zwei Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr lagen die Gesamtausgaben bei 310 Milliarden Euro.

Niedrigere Zinskosten für Kredite

Trotz der Lücke gegenüber dem Entwurf von mehr als drei Milliarden Euro unter anderem wegen des Wegfalls der Brennelementesteuer konnte der Ausschuss die für 2014 von der Regierung geplante Neuverschuldung von 6,5 Milliarden Euro (2013: 22,1 Milliarden Euro) halten. Um diese Lücke zu schließen wurden unter anderem die Zinskosten für Kredite niedriger veranschlagt.

So sollen die Ausgaben im Einzeletat „Bundesschuld“ um 1,52 Milliarden Euro auf 28,28 Milliarden Euro sinken. Damit kommt der Bund insgesamt dem Ziel, im kommenden Jahr einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, einen entscheidenden Schritt näher.

Höhere Steuereinnahmen

Für Investitionen stellt der Ausschuss 29,83 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind 295 Millionen Euro weniger als die Regierung eingeplant hatte. Die Einnahmen aus Steuern sollen 2014 rund 268,2 Milliarden Euro betragen. Das sind wiederum 723 Millionen Euro mehr als die Regierung vorgesehen hatte. Die Höhe der eingeplanten Steuereinnahmen beruht auf der jüngsten Steuerschätzung.

Das Haushaltsgesetz 2014 soll abschließend in der Woche vom 23. bis 27. Juni beraten werden und zum 1. Juli in Kraft treten. (mik/06.06.2014)