Fast jede zweite Petition ging online ein
Im Jahr 2013 haben den Petitionsausschuss des Bundestages 14.800 Petitionen erreicht. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Ausschusses (18/1300) hervor, den der Bundestag am Donnerstag, 22. Mai 2014, beraten hat. 45 Prozent der Eingaben, so heißt es in dem Bericht, seien über das Petitionsportal des Bundestages online eingegangen. Ein Spitzenwert sei dies, zeigte sich die Ausschussvorsitzende Kersten Steinke (Die Linke) während der Debatte erfreut.
Sie machte zugleich deutlich, dass die 14.800 Petitionen zwar einen leichten Rückgang im Vergleich zu 2012 darstellten. Aber: „Mehr als 1,6 Millionen Bürger haben sich bis Ende 2013 auf der Internetseite des Petitionsausschusses angemeldet, um Petitionen einzureichen, öffentliche Petitionen mitzudiskutieren oder mitzuzeichnen“, so Steinke. Eine beeindruckende Zahl, wie die Vorsitzende fand.
Konkurrenz durch sogenannte „Petitionsplattformen“
Steinke machte zugleich darauf aufmerksam, dass es sich im Grunde um einen „Halbjahresbericht“ handle. Die der Bundestagswahl folgenden Sondierungs- und Koalitionsgespräche hätten den Abgeordneten des Petitionsausschusses eine „unfreiwillige und ungewohnt lange Pause“ beschert.
Ebenfalls anders als in den Vorjahren sei dem Ausschuss im Jahr 2013 Konkurrenz erwachsen. „Sogenannte Petitionsplattformen schießen wie Pilze aus dem Boden“, sagte Steinke und warnte: „Nicht überall, wo Petition draufsteht, ist Artikel 17 des Grundgesetzes drin.“ Nur beim Petitionsausschuss des Bundestages könnten sich die Bürger darauf verlassen, dass ihr Anliegen „entgegengenommen, geprüft und beschieden wird“.
CDU/CSU: 40 Prozent werden positiv beschieden
„Wir können stolz auf unser Petitionswesen sein“, sagte Günter Baumann, Obmann der Unionsfraktion im Ausschuss. Die Zahlen aus dem vergangenen Jahr belegten, dass der Ausschuss von den Bürgern angenommen werde. Auch mit Blick auf die von der Vorsitzenden erwähnte „Konkurrenz“ sagte Baumann, die Menschen wüssten, „das wir eine direkte Verbindung zur Gesetzgebung haben“.
Zudem habe der Ausschuss seit Jahren eine Erfolgsquote von 40 Prozent positiv erledigter Eingaben. Ein weiterer Vorteil sei, dass alle Mitglieder des Petitionsausschusses in mindestens einem Fachausschuss seien, wohin man viele Probleme auch mitnehmen könne.
Baumann machte zugleich deutlich, dass alle Petitionen mit der gleichen Aufmerksamkeit behandelt würden. Das gelte für die Rentnerin und ihren Rentenbescheid ebenso wie für Anliegen „gut vernetzter Gruppen“, die innerhalb weniger Tage mehr als 100.000 Mitzeichner im Internet finden.
Linke plädiert für mehr öffentliche Sitzungen
Kerstin Kassner, Obfrau der Linksfraktion und erst seit dieser Legislaturperiode Mitglied im Ausschuss, sprach sich für eine stärkere Einbeziehung der Fachpolitiker aus. Die Tatsache, dass jede Petition sowohl von einem Abgeordneten der Koalition als auch der Opposition behandelt werde, sorge gerade bei den sechs Oppositionsabgeordneten für ein immenses Arbeitsaufkommen.
Kassner nannte den Petitionsausschuss einen „Seismografen der Politik“. Man erkenne, „wo die Sorgen und Nöte der Menschen in unserem Land sind“. Spitzenreiter bei den Eingaben sei das Arbeits- und Sozialministerium. Dabei gehe es oft um Fragen zu Hartz IV und die Rentenproblematik. „Gerade bei der Rentenüberleitung im Zuge der deutschen Einheit sind viele Ungerechtigkeiten entstanden“, sagte Kassner.
Die Linken-Abgeordnete plädierte zudem dafür, mehr Ausschusssitzungen öffentlich stattfinden zu lassen. Über eine Absenkung des derzeit festgelegten Quorums von 50.000 Unterschriften innerhalb von vier Wochen, damit eine Petition öffentlich behandelt wird, müsse man diskutieren, befand sie.
SPD: Gesetze auf Praxistauglichkeit prüfen
Auch aus Sicht des SPD-Abgeordneten Udo Schiefner wird nicht oft genug öffentlich beraten. „Wir brauchen die Nähe zum Petenten für unsere Arbeit im Ausschuss und im Parlament“, sagte er. Über die Verfahrensgrundsätze sollte daher „offen diskutiert werden“. Der SPD-Abgeordnete lobte den Ausschuss zugleich als „zentrales Instrument unserer lebendigen Demokratie“.
Häufig, so Schiefner, gehe es darum, ganz konkrete und persönliche Probleme zu lösen. Petitionen dienten aber ebenso dazu, erlassene Gesetze auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen. Dies habe nichts damit zu tun, „dass wir Parlamentarier uns nicht alle Mühe geben“, so Schiefner.
Selbstverständlich durchdenke sich der Bundestag Gesetze, ehe er sie auf den Weg bringe. „Aber ob das richtig gedachte auch das richtige in der Praxis ist, machen erst die vielen Rückmeldungen aus der Bevölkerung deutlich“, sagte der SPD-Politiker.
Grüne: Petitionen grundsätzlich öffentlich behandeln
Grundsätzlich alle Petitionen öffentlich zu behandeln, lautete die Forderung der Obfrau der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Corinna Rüffer. Ausnahmen sollte es dann geben, wenn der Petent dies nicht wünsche oder datenschutzrechtliche Erwägungen dagegensprächen. Derzeit sei es jedoch Praxis, „dass selbst öffentliche Petitionen nicht öffentlich beraten werden“. Das sei „vollkommen absurd und nicht vermittelbar“.
Abseits dieser Kritik betonte aber auch Rüffer die Wichtigkeit des Petitionsausschusses. „Kein Parlamentsgremium ist so nah an den Sorgen der Menschen“, sagte sie. Auf die lange Pause nach der Bundestagswahl eingehend, sagte Rüffer, dies dürfe sich nicht wiederholen. Ihre Fraktion begrüße daher den Vorsachlag, den Petitionsausschuss „quasi als ständigen Ausschuss nach dem Ende einer Wahlperiode bis zur Neubesetzung aller Ausschüsse fortbestehen zu lassen“. (hau/22.05.2014)