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Finanzen

Linke will Deckelung bei Überziehungszinsen

Die Linke will Bankkunden entlasten, die ihr Konto überzogen haben.

Die Linke will Bankkunden entlasten, die ihr Konto überzogen haben. (© pa/chromorange)

Die Banken sollen für Konten, die ins Minus gerutscht sind, künftig nur noch Zinsen berechnen können, die um höchstens fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen dürfen. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag (18/807), über den der Bundestag am Donnerstag, 3. April 2014, diskutieren will. Die Koalition lehnt eine solche Deckelung der Zinsen für überzogene Konten ab. Union und SPD wollen für mehr Transparenz sorgen und die Geldinstitute verpflichten, Kunden zu warnen, wenn ihre Konten in den roten Bereich fallen. Die Debatte beginnt voraussichtlich gegen 17.55 Uhr und dauert 45 Minuten.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Konditionen angleichen“

Es gibt zwei Sorten von Minus-Konten. Von einem „Dispokredit“ ist dann die Rede, wenn ein Konto in einem Umfang überzogen wird, der zuvor mit der Bank vereinbart worden war. Wird darüber hinaus ein Konto in einem „geduldeten Rahmen“ in Anspruch genommen, so wird dies als „Überziehungskredit“ eingestuft. Im letzteren Fall würden viele Geldinstitute, wie Die Linke moniert, auf den ohnehin bereits teuren Dispozins noch einmal bis zu fünf Prozent aufschlagen.

In ihrem Antrag zitiert die Fraktion die Stiftung Warentest, nach deren Berechnungen im vergangenen Jahr der durchschnittliche Dispozins bei 11,3 Prozent gelegen habe und die Überziehungszinsen in der Spitze sogar bis 22,5 Prozent gereicht hätten. Die Linke verlangt nun, dass „für eingeräumte und geduldete Kredite die gleichen Konditionen gelten müssen“.

„Für Banken ein profitables Geschäft“

Im Antrag heißt es, bei fast jedem fünften Bundesbürger sei das Konto ins Minus gerutscht, was besonders auf Erwerbslose, Alleinerziehende, Paare mit Kindern, Niedrigverdiener und Selbstständige zutreffe. Zahlreiche Konsumenten seien „finanziell nicht in der Lage, zeitnah aus dem Dispokredit herauszukommen“, warnt die Fraktion. Es drohe eine weitere Verschuldung von immer mehr Privathaushalten, denen kein Ausweg aus der Verschuldensspirale aufgezeigt werde.

Nach Meinung der Linken sind Dispo- und Überziehungskredite für die Banken ein „profitables Geschäft“. Die billigen Kredite, welche die EZB den Geldinstituten gewähre, würden von den Banken nicht an ihre Kunden weitergereicht, was besonders für die teuren Dispo- und Überziehungskredite gelte.

„Extrem niedrige Ausfallquote“

Gerade diese Kredite stellten für die Geldinstitute jedoch ein vergleichsweise geringes Risiko dar, da die Ausfallquote mit höchstens 0,3 Prozent „extrem niedrig“ sei, wird im Antrag betont. Die Banken nutzten die Erträge aus Dispokrediten oft zur Querfinanzierung anderer Leistungen und Kosten oder zur Gewinnsteigerung.

Der von Union und SPD vereinbarte Koalitionsvertrag sieht die von der Linken geforderte Deckelung der Zinsen für überzogene Konten nicht vor. Geplant ist vielmehr eine den Geldinstituten auferlegte „Warnpflicht“: Fällt ein Konto ins Minus, soll dessen Inhaber darauf hingewiesen werden, dass er hohe Zinsen zu entrichten hat.

Differenziertes Echo auf „Warnpflicht“

Auch sollen die Banken billigere Alternativen aufzeigen, sofern sich ein Konto längere Zeit im roten Bereich bewegt. Debattiert wird zudem, ob Geldinstitute ihre Dispozinsen im Internet offenlegen müssen, um Verbrauchern Vergleiche zu erleichtern.

Die von der Koalition avisierte „Warnpflicht“ findet im Geldgewerbe ein differenziertes Echo. Während die Commerzbank das Vorhaben befürwortet, stößt diese Idee bei der Deutschen Bank auf Ablehnung. (kos/27.03.2014)

 

 

 

 

 

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