Deutscher Bundestag - Archiv
© Ingo Wellenreuther/ Tobias Koch
Ingo Wellenreuther, CDU/CSU
Vors. Richter am LG a. D.
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 16. Dezember 1959 in Karlsruhe; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.
1970 bis 1979 Goethe-Gymnasium Karlsruhe. 1979 bis 1985 Jurastudium; 1986 erstes Staatsexamen; 1986 bis 1989 Rechtsreferendariat; 1989 zweites Staatsexamen.
1989 bis 1991 Staatsanwalt in Baden-Baden; 1991 bis 2000 Richter am Landgericht Karlsruhe; 2000 bis 2002 Referent der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss „Parteispenden“; 2001 Oberlandesgericht Karlsruhe (abgeordnet); seit 2002 Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.
Seit 2002 Vorstandsmitglied der Landesvereinigung Baden in Europa e.V.; 2013 bis Dezember 2017 Mitglied im Vorstand des Deutschen Fußball-Bundes (DFB); seit 2007 Mitglied im Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung; seit 2008 Vorsitzender des Karlsruher Kindertisch e.V.; 2010 bis 2020 Präsident des Karlsruher Sport-Club e.V. (KSC).
Seit 2019 Kuratoriumsmitglied der Bundesstiftung Forum Recht.
Seit 2002 Vorsitzender der CDU Karlsruhe.
1999 bis 2013 Stadtrat in Karlsruhe.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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- Wahlkreis 271: Karlsruhe-Stadt
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenFunktionen in Unternehmen
- KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH, Karlsruhe,
- Geschäftsführer (bis 19.05.2020)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Karlsruher Kindertisch e.V., Karlsruhe,
- 1. Vorsitzender
- Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e.V., Karlsruhe,
- Präsident (bis 14.05.2020)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.