Deutscher Bundestag - Archiv
Christoph Meyer
© DBT/Stella von Saldern
Christoph Meyer, FDP
Rechtsanwalt
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 30. August 1975 in Berlin; konfessionslos; verheiratet.
1993 Eintritt in die FDP; 1994 Abitur an der Walter-Rathenau-Oberschule.
2002 bis 2011 Mitglied im Abgeordnetenhaus von Berlin; 2006 bis 2009 stellvertretender und 2009 bis 2011 Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin; 2007 2. juristisches Staatsexamen, Zulassung zum Rechtsanwalt.
2010 bis 2012 und seit März 2018 Landesvorsitzender der FDP Berlin; 2011 bis 2013 Beisitzer im Bundesvorstand der FDP.
2012 bis 2017 Deutsche ROCKWOOL GmbH & Co. KG, zuletzt als Prokurist und Direktor; seit 2016 JJ+P, Jotzo & Partner Rechtsanwälte.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen- Wahlkreis 080: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- DEUTSCHE ROCKWOOL GmbH & Co. KG, Gladbeck,
- Leitender Angestellter, Prokurist
- JJ+P Jotzo & Partner – Rechtsanwälte, Berlin,
- Rechtsanwalt
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- JJ+P Jotzo & Partner – Rechtsanwälte, Berlin,
- Rechtsanwalt
- Mandant 1, 2017, Stufe 2
Funktionen in Unternehmen
- DEUTSCHE ROCKWOOL GmbH & Co. KG, Gladbeck,
- Mitglied des Beirates, jährlich, Stufe 4
- Leitender Angestellter (bis 24.10.2017), Bonuszahlung, 2018, Stufe 4
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF), Berlin,
- Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.