Deutscher Bundestag - Archiv
Amira Mohamed Ali
© Amira Mohamed Ali/ Michael Jungblut
Amira Mohamed Ali, Die Linke
Rechtsanwältin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 16. Januar 1980 in Hamburg; Islam; verheiratet.
1998 Abitur; 2004 1. juristisches Staatsexamen; 2007 2. juristisches Staatsexamen.
2007 bis 2011 Syndikusanwältin; seit 2008 zugelassene Rechtsanwältin; 2011 bis 2017 Vertragsmanagerin.
IG Metall; Deutscher Tierschutzbund.
Kreisvorstand DIE LINKE Oldenburg/Ammerland.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Gewählt über Landesliste)" ein-/ausklappen- Wahlkreis 027: Oldenburg – Ammerland
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Rechtsanwältin, Oldenburg
- ZF Friedrichshafen AG, Friedrichshafen,
- Angestellte
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Rechtsanwältin, Oldenburg
- ZF Friedrichshafen AG, Friedrichshafen,
- Angestellte (bis 31.12.2017), monatlich, Stufe 2; Sonderzahlung, 2017, Stufe 2
Funktionen in Unternehmen
- QS Qualität und Sicherheit GmbH, Bonn,
- Mitglied des Kuratoriums
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Deutsche Stiftung Verbraucherschutz, Berlin,
- Mitglied des Kuratoriums
- Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv), Berlin,
- Mitglied des Beirates Marktwächter „Finanzen“
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.