Deutscher Bundestag - Archiv
Mariana Harder-Kühnel
© Mariana Harder-Kühnel / GNZ
Mariana Iris Harder-Kühnel, AfD
Rechtsanwältin
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 16. August 1974 in Gelnhausen; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
1994 Abitur; 1994 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaft; 1999 Erstes Juristisches Staatsexamen; 1999 bis 2001 Referendariat; 2001 Zweites Juristisches Staatsexamen
2002 bis 2010 Ernst & Young AG; 2010 bis 2014 Frenzel & Coll.; seit 2015 Kühnel-Spangenberg-Palige
AfD-Eintritt: 13.04.2013 (vorher parteilos); Mitglied des Bundeskonvents und anderer Parteigremien der AfD seit 2013 (z.B. LFA, BFA Familie etc.)/ ehrenamtliche Kreisbeigeordnete im Main-Kinzig-Kreis; 2016/2017: Spitzenkandidatin der AfD Hessen
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Gewählt über Landesliste)" ein-/ausklappen- Wahlkreis 175: Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Kühnel-Spangenberg-Palige, Gründau,
- Rechtsanwältin
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Main-Kinzig-Kreis, Gelnhausen,
- Kreisbeigeordnete, ehrenamtlich (bis 02.11.2017)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.