Deutscher Bundestag - Archiv
Markus Frohnmaier
© Jana Schneider
Markus Frohnmaier, AfD
Pressesprecher
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 25. Februar 1991 in Craiova; evangelisch; verheiratet; ein Kind.
2001 bis 2006 Hauptschule Grafenau-Döffingen; 2006 bis 2008 Fachschule Werner-Siemens-Schule Stuttgart; 2008 bis 2011 Wirtschaftsgymnasium in Calw mit Erreichung der allgemeinen Hochschulreife; ab 2011 Studium der Rechtswissenschaften an der juristischen Fakultät der Eberhardt-Karls-Universität Tübingen.
2015 bis 2016 Assistent der Stuttgarter AfD-Stadtratsfraktion; 2016 Pressesprecher von Dr. Frauke Petry; 2017 Pressesprecher von Dr. Alice Weidel.
2013 bis 2017 Mitglied im AfD-Landesvorstand Baden-Württemberg; 2013 bis 2015 und 2016 bis 2017 Landesvorsitzender JA-Baden-Württemberg; seit 2015 Bundesvorsitzender JA Deutschland.
Fördermitglied bei DRF Luftrettung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Gewählt über Landesliste)" ein-/ausklappen- Wahlkreis 260: Böblingen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Pressesprecher von Alice Weidel, Berlin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.