Deutscher Bundestag - Archiv
© SPD Parteivorstand / Susie Knoll / Florian Jaenicke
Dr. Matthias Miersch, SPD
Rechtsanwalt
Abgeordnetenbüro
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 19. Dezember 1968; evangelisch-lutherisch.
Kooperative Gesamtschule/Albert-Einstein-Schule Laatzen, 1988 Abitur; 1988 bis 1996 Ersatzdienst im Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Johanniter; 1993 1. Juristisches Staatsexamen Universität Hannover; 1996 Ergänzungsstudium an der Verwaltungshochschule in Speyer; 1997 2. Juristisches Staatsexamen.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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- Wahlkreis 047: Hannover-Land II
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenEntgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- BERNZEN SONNTAG Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Hannover,
- Rechtsanwalt
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stadt, Laatzen,
- Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU), Osnabrück,
- Mitglied des Kuratoriums, jährlich, Stufe 3
- Deutsche Umweltstiftung, Germersheim,
- Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.