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Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), CDU/CSU
Elektroinstallateur, Diplom-Ingenieur
Abgeordnetenbüro
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 5. Mai 1966 in Karlsruhe; evangelisch; verheiratet, sechs Kinder.
Ausbildung zum Elektroinstallateur, Abschluss Gesellenbrief. Ausbildung zum Reserveoffizier. Studium an der Universität Karlsruhe, Abschluss Diplomingenieur.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Karlsruhe (TH).
Vorsitzender des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Bezirksverband Nordbaden.
Seit 1993 Bezirksvorstandsmitglied der CDU Nordbaden.
Mitglied des Bundestages seit 1998. Mai 2010 bis April 2013 Vorsitzender der Enquete Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappen- Wahlkreis 272: Karlsruhe-Land
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenFunktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- European Security and Defense Association (ESDA), Paris,
- Vizepräsident
- Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Kassel,
- Vorsitzender
- Weltliga für Freiheit und Demokratie - Deutschland e.V., Berlin,
- Präsident
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.