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Ausschüsse

42. Sitzung - Öffentliche Anhörung zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Keine Entschädigungen an Nachkommen der Monarchie“ und zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Verhandlungen über Kulturgüter mit den Hohenzollern und deren historische Unterstützung des Nationalsozialismus“

Zeit: Mittwoch, 29. Januar 2020, 14.30 Uhr bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.400

Hat der preußische Kronprinz Wilhelm von Preußen in den 1930er-Jahren dem Nationalsozialismus erheblichen Vorschub geleistet? Diese Frage stand am Mittwoch, 29. Januar 2020, im Zentrum einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien unter Vorsitz von Katrin Budde (SPD). Hintergrund der Anhörung sind Forderungen des Hauses Hohenzollern auf Entschädigung beziehungsweise Rückgabe von Immobilien und Kulturgütern, die während der sowjetischen Besatzungszeit in Ostdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg zwischen 1945 und 1949 enteignet wurden.

Verhandlungen mit der Erbengemeinschaft der Hohenzollern

Seit 2014 verhandeln der Bund und das Land Brandenburg mit der Erbengemeinschaft der Hohenzollern über eine gütliche Einigung. Grundlage für eine solche Entschädigung bildet das Ausgleichsleistungsgesetz von 1994, das Entschädigungen aber nur dann vorsieht, wenn der Enteignete der nationalsozialistischen Herrschaft nicht „erheblichen Vorschub geleistet“ hat. Die Fraktionen Die Linke (19/14729) und Bündnis 90/Die Grünen (19/13545) wollen eine Entschädigung des Hauses der Hohenzollern aber in jedem Fall verhindern und haben entsprechende Anträge eingebracht.

Das Urteil der Historiker Prof. Dr. Peter Brandt, Dr. Stephan Malinowski und Dr. Stefanie Middendorf fiel übereinstimmend deutlich aus: Kronprinz Wilhelm von Preußen hat vor und nach 1933 dem Nationalsozialismus erheblichen Vorschub geleistet. Der Historiker Dr. Dr. Benjamin Hasselhorn wollte die Frage allerdings nicht so eindeutig beantworten. Beide Ansichten ließen sich zwar historisch begründen, aber nicht eindeutig belegen, ein abschließendes Urteil sei deshalb kaum zu fällen.

„Auf eine Wiederherstellung der Monarchie gehofft“

Brandt, er lehrte bis 2014 Neuere und Neueste Geschichte an der Fernuniversität Hagen, argumentierte, dass Wilhelm von Preußen im entscheidenden Jahr 1932 zwar keine zentrale politische Figur gewesen sei, aber dennoch aufgrund seiner Stellung als Kronprinz großen Anteil daran hatte, Vorbehalte im deutschen Adel gegen die Nationalsozialisten abzubauen.

Nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler im Jahr 1933 habe Wilhelm deutlich geäußert, dass sich nun erfüllt habe, wofür er ein Jahr gekämpft habe. Der Kronprinz habe auf eine Wiederherstellung der Monarchie innerhalb einer faschistischen Diktatur nach dem Vorbild Italiens gehofft.

„Große Symbolkraft als preußischer Kronprinz“

In diesem Sinne argumentierte auch der Historiker Malinowski von der Universität Edinburgh. Er verwies auf den Wahlaufruf Wilhelm von Preußens 1932 zugunsten der Nationalsozialisten und seine Rolle beim „Tag von Potsdam“ 1933. Als preußischer Kronprinz habe er über eine große Symbolkraft verfügt.

Bei der Frage, ob er dem Nationalsozialismus erheblichen Vorschub geleistet habe, sei zudem zu bedenken, dass er eine andere Verantwortung getragen habe als ein Bergmann oder ein gewöhnlicher Wähler. Im Fall eines Verkehrsunfalles trage der Pilot eines Passagierflugzeuges auch eine höhere Verantwortung als ein Fußgänger.

„Rolle Wilhelms von Preußen nicht umstritten“

Stefanie Middendorf vom Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam wies ebenso wie Malinowski die Ansicht zurück, dass die Rolle Wilhelms von Preußen unter Historikern umstritten sei beim Aufstieg der Nationalsozialisten. Die überwiegende Lehrmeinung sei, dass der Kronprinz beständig mit den antidemokratischen Kräften kooperiert habe, sowohl mit den Nationalsozialisten als auch mit den deutschnationalen Kräften.

Middendorf führte an, dass zu dieser Ansicht selbst der Historiker Wolfram Pyta in früheren Arbeiten gekommen sei, auch wenn er in seinem Gutachten für das Haus der Hohenzollern der These widersprochen habe, der Kronprinz habe den Nazis erheblichen Vorschub geleistet. Middendorf wies zugleich darauf hin, dass die Frage nach dem erheblichen Vorschub eine juristische Kategorie und keine historische darstelle.

„Gute Argumente für beide Positionen“

Der Historiker Benjamin Hasselhorn von der Universität Würzburg hingegen argumentierte, dass die historischen Quellen nicht ausreichend erschlossen und erforscht seien, um die Frage nach der Rolle Wilhelms von Preußen abschließend zu beurteilen. Bis heute gebe es nicht einmal eine wissenschaftliche Biografie über den Kronprinzen.

Hasselhorn wies zudem darauf hin, dass der Kronprinz im deutschen Volk nicht sonderlich beliebt gewesen sei. Es sei schwer zu messen, wie stark sich seine Rolle als Symbolfigur ausgewirkt habe. Die Bedeutung Wilhelms für den Aufstieg des Nationalsozialismus ließe sich historisch so oder so beantworten, für beide Positionen gebe es gute Argumente.

„Unbestimmter juristischer Begriff“

Die geladenen Rechtsanwälte und Experten für Restitutionsrecht, Marc Laudien und Hartmut Scheidmann, wiesen übereinstimmend darauf hin, dass es juristisch zunächst nicht zu beanstanden sei, dass das Haus Hohenzollern Ansprüche auf Entschädigungen geltend gemacht habe. Das 1994 vom Bundestag beschlossene Ausgleichsleistungsgesetz gelte für jeden betroffenen Bürger.

Laudien argumentierte, dass der Bundestag letztlich nicht darüber entscheiden könne, ob Wilhelm von Preußen dem Nationalsozialismus im juristischen Sinne erheblichen Vorschub geleistet habe. Scheidmann sagte, die Formulierung „erheblich Vorschub geleistet“ sei ein unbestimmter juristischer Begriff. Allerdings habe das Bundesverwaltungsgericht dafür Leitlinien aufgestellt. Nach diesen würde ein Gericht im Fall eines Prozesses um die Ansprüche des Hauses Hohenzollern dann auch entscheiden.

Antrag der Linken

Der Bundestag soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Die Linke auffordern, zeitnah gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um die Realisierung etwaiger Forderungen ehemaliger Adelshäuser für die Zukunft zu unterbinden. Wie es im Antrag der Fraktion (19/14729) heißt, soll die Bundesregierung im Zuge des Rechtsstreits mit der Erbengemeinschaft Hohenzollern an keinen außergerichtlichen Absprachen mehr mitwirken und ohne Urteil der höchstrichterlichen Instanz keine Kulturgüter herausgeben. Kulturgüter, so sie denn der Erbengemeinschaft Hohenzollern gerichtlich zugesprochen würden, sollen im Rahmen der Enteignung beziehungsweise der Vergesellschaftung wieder der Öffentlichkeit zugeführt werden.

In der Begründung heißt es mit Blick auf außergerichtliche Vergleichsverhandlungen der Länder Berlin und Brandenburg sowie der Bundesregierung mit der Erbengemeinschaft Hohenzollern, die Familie sei bisher mehr als angemessen entschädigt worden. Vertreter der Familie hätten historisch dem nationalsozialistischen System in erheblicher Weise Vorschub geleistet und davon profitiert. Entschädigungsansprüche aus Entscheidungen der Sowjetischen Militäradministration seien daher ausgeschlossen.

Antrag der Grünen

Die Grünen sprechen sich dafür aus, dass der Bundestag vollständig über die Verhandlungen informiert wird und ihm eine ausgehandelte Vereinbarung zur Billigung vorgelegt wird (19/13545). Vor allem aber fordert die Fraktion, dass in den Verhandlungen der Umstand berücksichtigt wird, dass Wilhelm Prinz von Preußen, vormals Kronprinz des Deutschen Reiches und von Preußen, dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet habe.

Gegenstand der Verhandlungen seien auch Forderungen der Hohenzollern, die sich auf das Ausgleichsleistungsgesetz stützen. Leistungen nach diesem Gesetz würden jedoch nach Paragraf 1 Absatz 4 nicht gewährt, wenn derjenige, von dem die Rechte abgeleitet werden, „dem nationalsozialistischen (...) System (...) erheblichen Vorschub geleistet hat“. Dies sei durch die historische Forschung wiederholt belegt worden.

Die Grünen kritisieren in ihrem Antrag zudem die Vereinbarung der Bundesregierung mit dem Haus Hohenzollern über die Vertraulichkeit der Verhandlungen. Solche Verschwiegenheitsregelungen seien laut Bundesverfassungsgericht nicht geeignet, um das parlamentarische Informationsrecht zu beschränken. Mögliche private und finanzielle Interessen der Hohenzollern müssten gegenüber dem überragenden Interesse der Allgemeinheit und des Bundestages an einer informierten Debatte über die deutsche Geschichte und die historische Verantwortung der Hohenzollern zurücktreten, argumentiert die Fraktion. (aw/29.01.2020)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Prof. Dr. Peter Brandt, FernUniversität in Hagen
  • Dr. Dr. Benjamin Hasselhorn, Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Marc Laudien, Rechtsanwalt und Notar
  • Dr. Stephan Malinowski, The University of Edinburgh
  • Dr. Stefanie Middendorf, Privatdozentin, Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) e. V.
  • Hartmut Scheidmann, Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Christoph Martin Vogtherr, Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

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