Ausbildung von Anästhesietechnischen Assistenten und Operationstechnischen Assistenten
Zeit:
Montag, 21. Oktober 2019,
13
bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300
Gesundheitsexperten sehen in der von der Bundesregierung geplanten Reform der Anästhesie- und Operationsassistenz eine sinnvolle Initiative. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf (19/13825) am Montag, 21. Oktober 2019, unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) verwiesen Sachverständige auf die wichtige Funktion dieser Fachkräfte im medizinischen Alltag und den zunehmenden Mangel als Spezialisten.
Modernisierung und Vereinheitlichung der Ausbildung
Die Ausbildung für Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten (ATA/OTA) soll mit der Reform modernisiert und bundesweit vereinheitlicht werden. ATA und OTA arbeiten mit Ärzten in Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen zusammen. Die Auszubildenden sollen den fachgerechten Umgang mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und medizinischen Geräten lernen. Sie sollen eigenverantwortlich die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Einsatzbereiche herstellen können und den Ärzten bei der Anästhesie oder während einer Operation assistieren.
Die Ausbildung zum ATA/OTA dauert drei Jahre und besteht auf einem theoretischem Teil und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung an Krankenhäusern und in ambulanten Einrichtungen. Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung und schließen mit einer staatlichen Prüfung ab. Der Abschluss ist staatlich anerkannt. Schulgeld muss künftig nicht mehr gezahlt werden. Voraussetzung für eine solche Ausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder eine mindestens zweijährige und abgeschlossene Berufsausbildung nach einem Hauptschulabschluss. Die reformierte Ausbildung soll Anfang 2021 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf beinhaltet Übergangs- und Bestandsschutzregelungen für Schulen, Lehrkräfte und jetzige Auszubildende. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Nachfrage nach Fachleuten ungebrochen hoch
Nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) muss die Reform dazu beitragen, die Berufsbilder ATA und OTA zu stärken. Die Nachfrage nach diesen Fachleuten sei ungebrochen hoch. Die DKG wies darauf hin, dass die Aufteilung zwischen Theorie und Praxis verändert werden solle. So werde der theoretische und fachpraktische Unterricht von mindestens 1.600 auf 2.100 Stunden ausgeweitet, wohingegen die praktische Ausbildung von mindestens 3.000 auf 2.500 Stunden reduziert werde.
Der geplante Bestandsschutz für Schulleitungen und Lehrkräfte sei positiv, die Übergangsfrist bis Ende 2028 führe allerdings zu Planungsunsicherheiten. Die mit Novelle verbundenen jährlichen Kosten von 120 Millionen Euro müssten vollständig refinanziert werden.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung abwarten
Die Bundesärztekammer (BÄK) wertete die vereinheitlichte Ausbildung als sinnvoll, merkte aber an, dass die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung noch nicht vorliege. Insofern sei eine fundierte Bewertung der Ausbildungsziele derzeit nicht möglich. Zudem müsse die Frage der künftigen Ausbildungsfinanzierung nachhaltig gelöst werden und dürfe nicht zulasten anderer Heilberufe gehen.
Die Berufsverbände der Anästhesisten (BDA/DGAI) forderten zur Präzisierung der Tätigkeiten von ATA und OTA einen Arztvorbehalt. Es sollte klargestellt werden, dass die Mitwirkung der Fachkräfte jeweils von Ärzten zu veranlassen sei. Zudem sollten auch Ärzte ohne abgeschlossenes Studium der Pädagogik weiterhin Lehraufträge im Rahmen der ATA/OTA-Ausbildung übernehmen dürfen.
Eigenverantwortung der Fachkräfte betont
Der Deutsche Berufsverband Operationstechnischer Assistenten (DBOTA) verwies hingegen auf die Eigenverantwortung der Fachkräfte. Die Aufgaben der OTA und ATA gingen in Bezug auf Inhalte sowie rechtliche und haftpflichtversicherungstechnische Aspekte über eine Assistentenstellung hinaus. Es handele sich um eigenverantwortliche Tätigkeiten, die nicht an eine ärztliche Bindung gekoppelt seien. Der Verband forderte eine geschützte Berufsbezeichnung, aus der die besondere fachliche Kompetenz und spezielle Qualifikation deutlich werde. Sinnvoll sei außerdem eine Akademisierung oder Teilakademisierung des Berufes.
Die Dienstleistungsgewerkschaft verdi forderte, in der gesetzlichen Neuregelung eine Tarifbindung und betriebliche Mitbestimmung sicherzustellen. Nötig sei eine Vorschrift, wonach nur für die Ausbildung geeignete Krankenhäuser auch Träger der Ausbildung sein könnten. Werde der Ausbildungsvertrag mit einer Schule oder Dritten geschlossen, hätten gesetzliche Interessenvertretungen keinen Einfluss auf die Ausbildungsqualität.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wie die Bundesregierung schreibt, kommt der Gesetzentwurf der Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung der beiden Berufsausbildungen nach. Das Ausbildungsziel verdeutliche die moderne Aufgabenstellung beider Berufe und entspreche dem breiten Tätigkeitsspektrum. Weitere Neuerungen beträfen die Vernetzung von theoretischem und praktischem Unterricht mit der praktischen Ausbildung, die Einführung einer Ausbildungsvergütung und die Voraussetzungen für das Führen der Berufsbezeichnung. Wie es weiter heißt, bilden Krankenhäuser seit Anfang der 1990er-Jahre zur operationstechnischen und seit 2004 zur anästhesietechnischen Assistenz aus. Länderspezifische Regelungen gebe es in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die fortschreitende Technisierung der Medizin und die Entwicklung komplexer Operationsmethoden verlangten hoch qualifizierte und spezialisierte Fachkräfte.
Beide Aufgabenbereiche würden heute noch überwiegend von Pflegefachkräften ausgeführt, die sich weiterqualifiziert haben. Es sei daher notwendig, die Berufsbilder nachhaltig zu etablieren und ihre Stellung innerhalb der Gesundheitsberufe zu stärken. Ein weiteres Ziel der Regelungen bestehe darin, durch bundeseinheitliche Vorgaben die Qualität der Ausbildung und damit auch der Berufsausübung auf einem einheitlichen Niveau zu sichern und die Weiterentwicklung der Berufe zu ermöglichen. (pk/vom/21.10.2019)
Liste der geladenen Sachverständigen
Verbände/Institutionen:
- Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS)
- Bayerisches Rotes Kreuz
- Berufsverband der Deutschen Chirurgen e. V. (BDC)
- Bundesärztekammer (BÄK)
- Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland e. V. (ÄLRD)
- Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) D
- Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e. V. (DGCH)
- Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V. (DGU)
- Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG)
- Deutscher Berufsverband Operationstechnischer Assistenten (DBOTA)
- Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e. V. (DBRD)
- Deutscher Bundesverband der Schulen für Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten e. V. (DBVSA)
- Deutscher OTA-Schulträgerverband e. V. (DOSV)
- Deutscher Verein Anti-D HCV-Geschädigter e. V.
- Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
- ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand
- Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)