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Ausschüsse

Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung von pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)

Zeit: Mittwoch, 23. Oktober 2019, 12 Uhr bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Gesundheitsexperten streiten über die künftige Dauer für die Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/13961) sieht eine Dauer von zweieinhalb Jahren vor, Kritiker halten das für unzureichend und verlangen drei Jahre Ausbildung sowie eine umfangreiche Neuausrichtung des Berufsstandes. Die Fachleute äußerten sich am Mittwoch, 23. Oktober 2019, in Berlin in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Ausbildung zum PTA soll mit dem Gesetzentwurf reformiert und an die aktuellen Anforderungen in Apotheken angepasst werden. Die Berufsausbildung soll weiterhin zweieinhalb Jahre dauern, darunter zwei Jahre in einer PTA-Schule und im Anschluss daran ein halbes Jahr Praxiseinsatz in einer Apotheke. Erfahrene PTA sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Kompetenzen in der Apotheke übernehmen können.

Die PTA erhalten während ihrer praktischen Ausbildung eine Vergütung. Geprüft werden soll separat, wie für die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen eine Schulgeldfreiheit erreicht werden kann. Die reformierte Ausbildung soll zu Jahresbeginn 2021 starten. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

„Drei Jahre Ausbildungsdauer unumgänglich“

Der Bundesverband PTA begrüßte die Intention des Gesetzentwurfs, jedoch werde die Vorlage den Ansprüchen an ein modernes Berufsgesetz nicht gerecht. Unumgänglich sei eine Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren. Zudem sollten Unterricht und praktische Ausbildung besser miteinander verzahnt werden. Es fehlten elementare Ausbildungsinhalte, die heute im Apothekenalltag Standard seien. Mit der Neuregelung müssten auch erweiterte Befugnisse der PTA einhergehen. Ferner sollte die Ausbildungsvergütung von Anfang an gezahlt werden. PTA-Anwärter dürften nicht als billiger Ersatz für fehlende Arbeitskräfte missbraucht werden.

Die Apothekengewerkschaft Adexa kritisierte, die geplante Neuregelung gehe am künftigen Bedarf vorbei. Insbesondere entstehe der Eindruck, dass die Weiterentwicklung dieses Berufs an finanziellen und organisatorischen Fragen festgemacht werde. Weder die Qualität der Ausbildung noch die Kompetenz der Absolventen würden so gesteigert.

„Zeitgemäße Ausbildungsziele nötig“

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erklärte, eine dreijährige Ausbildung der PTA sei geboten. Nötig seien überdies zeitgemäße Ausbildungsziele statt Tätigkeitsfelder, Schulgeldfreiheit sowie eine Vergütung von Anfang an, eine veränderte Struktur der Ausbildung und bundeseinheitliche Vorgaben zur Qualität der Ausbildung.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte hingegen die geplante Beibehaltung der bisherigen Ausbildungsstruktur mit zwei Jahren an der Berufsfachschule und einem halben Jahr praktische Ausbildung. Eine Verlängerung wäre unverhältnismäßig und brächte keinen Zugewinn an Kenntnissen und Fertigkeiten. Eine Verlängerung der praktischen Ausbildung um sechs Monate würde auch zu erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten bei den Berufsfachschulen und Lehrkräften und damit zu einer Verteuerung der Ausbildung führen. Die schulische Ausbildung sei praxisorientiert, sodass ein anschließendes sechs Monate dauerndes Praktikum in der Apotheke ausreichend sei.

„Gute Basis für moderne Anforderungen“

Auch nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bietet die Novelle eine gute Basis für moderne Anforderungen. Für die Krankenhäuser bedeutsam sei, dass PTA unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr unter der Aufsicht des Apothekers tätig sein müssten. Dies komme den Krankenhausapotheken bei der Gestaltung von Dienstplänen sehr entgegen. Auch die Inhalte würden in Richtung Beratung und Mitwirkung am Medikationsmanagement verschoben. Wünschenswert wäre, wenn die Klinikapotheken zielgerichtet in die Ausbildung einbezogen würden, hieß es von der DKG.

Der Apotheker und Berufsschuleiter Peter Lehle sagte in der Anhörung, eine Ausweitung der Ausbildung auf drei Jahre sei organisatorisch durchaus machbar. Eine moderne Ausbildung brauche dabei auch mehr Inhalte. Zudem müssten die Absolventen in der Konsequenz mehr Kompetenzen bekommen und eine höhere Bezahlung. Nach seinen Angaben ist der Ausbildungsgang derzeit nicht besonders attraktiv. Lehle betonte: „Die Hütte brennt.“ (pk/23.10.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

Verbände/Institutionen:

  • ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG SELBSTHILFE)
  • Bundesärztekammer (BÄK)
  • Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e. V. (ADKA)
  • Bundesverband Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen e. V. (BVpta)
  • DAV – Deutscher Apothekerverband e. V.
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG)
  • Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e. V. (DPhG)
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
  • ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand

Einzelsachverständiger:

  • Peter Lehle, Kreisberufsschulzentrum Ellwangen

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