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Verteidigung

Das Parlamentsbeteiligungsgesetz

Gemäß Parlamentsbeteiligungsgesetz muss die Bundesregierung vor einem Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland einen Antrag an den Bundestag stellen. Nur wenn Gefahr im Verzug besteht oder Menschen aus besonderen Gefahrenlagen gerettet werden müssen, reicht eine nachträgliche Zustimmung des Bundestages aus. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz schreibt auch detailliert vor, welche Angaben der Antrag enthalten muss. So hat die Bundesregierung den Bundestag über den Einsatzauftrag, das Einsatzgebiet, die rechtlichen Grundlagen des Einsatzes, die Höchstzahl der einzusetzenden Soldaten, die Fähigkeiten der einzusetzenden Streitkräfte, die geplante Dauer des Einsatzes sowie dessen voraussichtliche Kosten und Finanzierung zu informieren. Wenn der beabsichtigte Einsatz nicht nur von geringer Intensität und Tragweite ist (hier kommt ein vereinfachtes Zustimmungsverfahren in Betracht), beginnen im Anschluss umfangreiche Beratungen des Antrags im Bundestag. Nach dem Abschluss dieser Beratungen kann das Parlament den Antrag der Bundesregierung entweder im Ganzen annehmen oder ablehnen. Änderungen am Antrag kann es jedoch nicht vornehmen.

 

Rechtzeitig vor Ablauf der Mandatsfrist für einen Auslandseinsatz muss die Bundesregierung beim Bundestag einen Antrag auf Verlängerung des Einsatzes stellen, wenn der Einsatz fortgeführt werden soll. Wenn der neue Antrag der Bundesregierung im Vergleich zum alten keine inhaltlichen Änderungen aufweist, kann der Bundestag in einem vereinfachten Verfahren zustimmen. Ansonsten beginnt das oben beschriebene Verfahren erneut. Stimmt das Parlament dem Antrag auf Verlängerung des Einsatzes nicht zu, muss dieser beendet werden. Das Gleiche gilt, wenn das Parlament seine Zustimmung zu einem Einsatz widerruft, was jederzeit möglich ist.

 

Bei den erwähnten Beratungen innerhalb des Parlaments spielt neben dem Auswärtigen Ausschuss vor allem der Verteidigungsausschuss eine wichtige Rolle, da er sich besonders intensiv und fortlaufend mit den geplanten wie auch bereits laufenden internationalen Einsätzen der Bundeswehr befasst. So lässt er sich insbesondere regelmäßig durch die Bundesregierung über die Lage in den Einsatzgebieten unterrichten. Hinzu kommen Reisen in die Einsatzgebiete, um sich selbst ein Bild über die Lage vor Ort verschaffen zu können. Bei der parlamentarischen Entscheidung über einen Auslandseinsatz oder dessen Verlängerung ist der Verteidigungsausschuss neben dem in dieser Frage federführenden Auswärtigen Ausschuss stets mitberatend tätig. Aufgrund der intensiven Beratung und fortlaufenden Begleitung der Einsätze im Verteidigungsausschuss kommt seinem Votum dabei ein besonderes Gewicht zu.