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Wirtschaft

Anhörung zu energiepolitischen Themen

Zeit: Montag, 7. Juni 2021, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Aktuelle energiepolitische Vorhaben sind bei einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit kritischen Anmerkungen versehen worden. Der Sitzung unter der Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) lagen eine Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (19/29793), ein Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen für ein EEG-Sofortmaßnahmegesetz (19/29288), ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (19/27453) zugrunde.

Befreiung der EEG-Umlage für Elektrolyseure

Dr. Carsten Rolle vom Bundesverband der Deutschen Industrie befasste sich mit den Anforderungskriterien an den grünen Wasserstoff, wie sie in einem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums zur EEG-Verordnung enthalten sind.

Die Befreiung der EEG-Umlage für Elektrolyseure sei eine entscheidende Maßnahme, die Kosten für die Produktion des grünen Wasserstoffs auf der Angebotsseite zu entlasten und somit den Pfad hin zu einem wettbewerbsfähigen Markt für Wasserstoff zu unterstützen. Entscheidend seien aber auch die Anforderungen und Kriterien, welche an dessen Produktion geknüpft sein sollten.

Anschlussregelung für kleine Gülleanlagen

Sandra Rosteck vom Hauptstadtbüro Bioenergie ging auf den Regierungsentwurf einer Verordnung zur Anschlussregelung für kleine Gülleanlagen ein. Damit werde kein Beitrag zur Umsetzung der im Klimaschutzprogramm 2020 beschlossenen Maßnahmen geleistet, die Vergärung von Gülle in Biogasanlagen auf 70 Prozent auszuweiten.

Das Ziel werde sogar konterkariert, indem die Stilllegung von Biogasanlagen vorangetrieben werde. Dadurch entstünden zusätzliche Emissionen. Die Deckelung des Vergütungsanspruchs müsse deutlich weiter oben festgelegt werden, um einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb zu ermöglichen.

Blick auf den Markthochlauf

Dr. Hans-Jürgen Brick, Geschäftsführer der Amprion GmbH, nannte als zentralen Punkt, die erneuerbaren Energien in das Energiesystem zu integrieren. Er rief dazu auf, den Markthochlauf mit einem Technologiehochlauf zu verknüpfen. Das sei eine dringende Maßnahme. Die Frage, wie der Klimaschutz zu erreichen sei, müsse verbunden werden mit Überlegungen, dabei die Kosteneffizienz nicht aus den Augen zu verlieren.

Dr. Alexander Götz vom Verband der kommunalen Unternehmen machte geltend, die Gesetzes- und Verordnungsvorhaben müssten noch konsequenter auf den Markthochlauf von Wasserstoff ausgerichtet werden. Dazu dürften die Kriterien für grünen Wasserstoff nicht zu eng gefasst werden. Dies gelte sowohl für die Kriterien zum Strombezug als auch für die Technologie zur Wasserstofferzeugung. Gas- und Wasserstoffnetze sollten einheitlich reguliert werden. Eine Parallelstruktur („zwei Rohre in einer Straße“) könne dadurch vermieden werden.

Ausbauziele für erneuerbare Energien

Für Carsten Pfeiffer vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft gehen insgesamt die vorgeschlagenen Änderungen im Energiewirtschaftsrecht in die richtige Richtung. Sie reichten aber nicht aus, um die klima- und energiepolitischen Ziele abzubilden.

Er verwies darauf, dass auch das Klimaschutzgesetz auf höhere Klimaziele ausgerichtet werden solle. Daher wäre es folgerichtig, die Ausbauziele für erneuerbare Energien auf die neuen Ziele auszurichten.

Untersuchung des Ausbaus an Wind- und Solarenergieerzeugern

Frank Hennig, Diplom-Ingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, befand, die Auswirkungen des massenhaften Ausbaus an Wind- und Solarenergieerzeugern seien noch unzureichend untersucht. Von Umweltneutralität könne nicht die Rede sein. Unklar sei, wo die zusätzlich zu errichtenden Anlagen gebaut werden sollten und ob der zusätzlich erzeugte Strom systemkostenverträglich abtransportiert werden könne. Der Gesetzentwurf gehe nicht auf Stromspeicher ein – und auch nicht darauf, dass die neuen Kapazitäten durch ein hundertprozentiges Backup durch konventionelle Kraftwerke abgesichert werden müssten.

Vermeidung von Treibhausgasemissionen

Dr. Hans-Jörg Preisigke vom Verband der Chemischen Industrie verwies auf die grundlegende Bedeutung der beabsichtigten Anforderungen an den Wasserstoff für einen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Das übereilte Verfahren werde dieser Tragweite in keiner Weise gerecht.

Zentrales Ziel der Wasserstoffwirtschaft müsse die Vermeidung von Treibhausgasemissionen sein. Restriktionen, die diesen Ziel entgegenstehen, müssten unterbleiben. Stattdessen seien pragmatische Ansätze zu wählen.

Aufbau klimafreundlicher Infrastrukturen

Prof. Dr. Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung befand, die angepeilten Ausbauziele reichten nicht aus. Sie legte dar, dass der in den 2020er Jahren bestehende Bedarf, die erneuerbaren Energien weiter auszubauen, zumeist unterschätzt werde. So steige der Strombedarf umso stärker, je ambitionierter auch die Bereiche Mobilität und Wärmeversorgung elektrifiziert würden.

Zudem bedeute der Einstieg in die inländische Wasserstoffproduktion zusätzlichen Ausbaubedarf vom erneuerbaren Energien, da ansonsten nicht klimafreundliche Infrastrukturen für fossilen Wasserstoff entstünden. Die aktuell vorgesehenen Ausbaupfade berücksichtigten diesen Bedarf nicht adäquat.

Probleme im Planungsrecht und bei Genehmigungsverfahren

Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft meinte, vor dem Hintergrund der Neuausrichtung der europäischen Klimaschutzpolitik sowie der aktuellen Novelle des Klimaschutzgesetzes sei es notwendig, die Ausbaupfade im EEG 2021 umfassend zu erhöhen.

Für die Nutzung von Wind oder Photovoltaik seien Projekte vorhanden. Bei ihrer Umsetzung gebe es allerdings oft Probleme durch Planungsrecht oder lange Genehmigungsverfahren sowie der Beschaffung der nötigen Freiflächen. Dabei wäre die rasche Umsetzung nach ihrer Darstellung ein ganz großes Konjunkturprogramm.

Ziel der Klimaneutralität in Kommunen

Finn-Christopher Brüning vom Deutschen Städte- und Gemeindebund begrüßte die im Verordnungsentwurf beabsichtigte EEG-Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff, um den Markthochlauf für Wasserstoff auch in den Kommunen und vor allem das Ziel der Klimaneutralität nicht zu gefährden.

Überdies setzten sich die kommunalen Spitzenverbände weiter für die Ausweitung der finanziellen Wertschöpfungsbeteiligung der Gemeinden an Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.

Verordnung der Bundesregierung

Die Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG, 19/29793) regelt Details zu Wasserstoff, Gülleanlagen und Agro-PV-Anlagen. Konkret geht es um eine Definition von „grünem Wasserstoff“ und Folgen für die EEG-Umlagenbefreiung. Die Anforderungen würden so gesetzt, dass sie einen schnellen Markthochlauf der Technologie unterstützten und Mindestanforderungen an den „glaubhaften Strombezug aus erneuerbaren Energien stellen“, heißt es in der Vorlage. Als grüner Wasserstoff gilt demnach nur der, der innerhalb der ersten 5.500 Vollbenutzungsstunden eines Kalenderjahres in einer Einrichtung zur Herstellung von grünem Wasserstoff elektrochemisch hergestellt wird und bestimmte Anforderungen an den Strombezug einhält.

Für Kleine Gülleanlagen gibt es künftig eine Anschlussförderung nach Ablauf des bisherigen 20-jährigen Förderzeitraums. So werde sichergestellt, dass diese Anlagen wirtschaftlich weiterbetrieben werden können, heißt es. Bei den Änderungen zu Agro-Solaranlagen geht es um neue Flächen wie zum Beispiel Obstanbauflächen, die künftig gleichzeitig für Solaranlagen genutzt werden können sollen.

Gesetzentwurf der Grünen

Die Grünen wollen mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des EEG (19/29288) höhere Ausbaumengen bei erneuerbaren Energien für die nächsten zwei Jahre erreichen.

Um den 1,5-Grad-Pfad des Pariser Klimaabkommens noch erreichen und den schlimmsten Auswirkungen der Klimakrise noch Einhalt gebieten zu können, müssten die deutschen Anstrengungen im Klimaschutz intensiviert werden, heißt es in diesem „EEG-Sofortmaßnahmegesetz“. In den nächsten zwei Jahren könne eine vollständige Novelle des EEG erarbeitet werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf „zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ (19/27453) den Weg für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur bereiten. Zugleich sollen damit EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden.

Es gehe um erste regulierungsrechtliche Grundlagen für eine Wasserstoffnetzinfrastruktur, bevor ein Ordnungsrahmen auf europäischer Ebene neue Anpassungen erfordern wird, erklärt die Regierung. Für die Umwidmung von Gasleitungen, den Neubau von Wasserstoffleitungen und für die Integration bestehender privater Infrastrukturen brauche es Planungs- und Investitionssicherheit. Die Regelung sei indes auch deswegen für den Übergang gedacht, weil es perspektivisch um eine Integration von Wasserstoff ins Gesamtenergiesystem gehe und Erfahrungen etwa mit der Umsetzung der Wasserstoffstrategie in künftige Regelungen einfließen würden. In den aktuellen Gesetzentwurf seien nun entsprechende Formulierungen für Übergangsregulierungen aufgenommen worden.

Der Bundesverwaltung entstehen jährliche Mehrkosten von etwa 8,2 Millionen Euro bei einmaligen Umstellungskosten von etwa 1,65 Millionen Euro. Auf die Wirtschaft kommen den Berechnungen zufolge ein jährlicher Aufwand in Höhe von rund 12,7 Millionen Euro sowie ein einmaliger Aufwand in Höhe von rund zwölf Millionen Euro zu. Der Nationale Normenkontrollrat erklärt, keine Einwände gegen die formulierten Gesetzesfolgen zu hegen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat die Gesetzespläne der Bundesregierung in seiner Stellungnahme (19/28407) kritisiert. Er sei zu der Feststellung gelangt, dass der Gesetzentwurf nur einen geringen Beitrag zu einer weitergehend integrierten Betrachtung und systemübergreifenden Entwicklung unterschiedlicher Energieinfrastrukturen einschließlich einer effizienten Sektorenkopplung leistet, heißt es darin.

Der Bundesrat erklärt weiter, er halte es für erforderlich, die Energieinfrastrukturen stärker integriert zu betrachten. Verbunden damit ist eine Bitte an die Bundesregierung, eine Einführung eines gemeinsamen Netzentwicklungsplans für Gas und Wasserstoff zu überdenken und „zumindest eine gemeinsame Planung von Gas- und Wasserstoffinfrastruktur angesichts der erheblichen Überschneidungen im Rahmen des Netzentwicklungsplans Gas zu ermöglichen“. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung diese Auffassung nicht.

Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen

Unter anderem sollen nach dem Willen von CDU/CSU und SPD Tankstellenbetreiber mit mehr als sechs Mehrproduktzapfsäulen sicherstellen müssen, dass während der Geschäftszeiten der Tankstelle ein Energiekostenvergleich angebracht ist. Er soll durch sichtbaren Aushang entweder an mindestens der Hälfte der Mehrproduktzapfsäulen im Format DIN A3 oder an einer gut sichtbaren Stelle im Bereich der Kasse im Format DIN A2 angebracht werden. Bei digitaler Darstellung soll die Bildschirmgröße mindestens 19 Zoll betragen, wobei der Energiekostenvergleich mindestens alle zweieinhalb Minuten für jeweils 30 Sekunden angezeigt werden muss.

Die Möglichkeit des Vergleichs von Energiekosten an Tankstellen soll dazu beitragen, die Autofahrer für alternative Antriebe und Energieträger zu sensibilisieren und hierdurch künftige Kaufentscheidungen zu unterstützen, heißt es zur Begründung.

Ausbau von Windenergie und Fotovoltaik

2022 sollen zudem weitere Potenziale bei Wind an Land und Fotovoltaik durch Sonderausschreibungen erschlossen werden. Konkret will die Koalition die Ausschreibungsmengen für 2022 bei Wind an Land um 1,1 auf vier Gigawatt und bei Fotovoltaik um vier auf sechs Gigawatt anheben. Das erhöhte Ausschreibungsvolumen bei Fotovoltaik soll sich zu zwei Gigawatt auf Freiflächenanlagen, zu zwei Gigawatt auf große Dachanlagen und zu 100 Megawatt auf besondere Solaranlagen verteilen.

Kurzfristig wollen die Fraktionen noch mehr Genehmigungen für Windprojekte erreichen. Dazu soll das sogenannte Repowering (Erneuerung von Anlagen) erleichtert werden, um die Genehmigungsverfahren ohne ein Absenken der Schutzstandards für Mensch und Tier zu beschleunigen. Geregelt werden sollen außerdem die Voraussetzungen, unter denen der Inhaber einer Genehmigung für den Bau von Windenergieanlagen auf See einen Anspruch auf Netzanbindung hat.

Senkung der EEG-Umlage

Darüber hinaus wollen die Fraktionen die EEG-Umlage weiter senken. Die Restmittel der insgesamt elf Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket, die für die Senkung der EEG-Umlage in den Jahren 2021 und 2022 eingeplant waren, aber dafür nicht in vollem Umfang benötigt werden, sowie die vorgesehenen Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel sollen für weitere
Senkungen der EEG-Umlage in den Jahren 2023 und 2024 verwendet werden. Dies werde die Bundesregierung im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 berücksichtigen. Ziel sei eine EEG-Umlage von möglichst unter fünf Cent pro Kilowattstunde in beiden Jahren. Damit würden Verbraucher und Wirtschaft, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, entlastet. (fla/pez/vom/07.06.2021)

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