Kritik an geplanten Regelungen zur Aufsicht über Wertpapierinstitute
Zeit:
Montag, 15. März 2021,
14.30
bis 16 Uhr
Ort: Berlin
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (19/26929) ist am Montag, 15. März 2021, in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung von Katja Hessel (FDP) auf Kritik gestoßen. Der Gesetzentwurf regelt die Aufsicht über Wertpapierinstitute, die keine Banken sind, also keine Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums annehmen, sondern ausschließlich Wertpapierdienstleistungen erbringen. Bisher ist die Aufsicht über solche Institute ebenso wie die über Banken im Kreditwesengesetz geregelt. Aus diesem soll sie nun herausgelöst werden. Hierdurch soll für etwa 750 kleine und mittlere Wertpapierinstitute eine einfache und übersichtliche Gesetzessystematik geschaffen werden, zum Teil verbunden mit geringeren Regulierungsanforderungen.
„Sehr viele neue, komplexe Regelungen“
Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) begrüßte die geplante Herauslösung aus dem umfangreichen und unübersichtlichen Kreditwesengesetz. Andererseits enthalte das neue Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) wiederum „sehr viele neue, komplexe Regelungen“, deren Umsetzung für die Firmen mit einem hohen Aufwand verbunden sein werde, sagte Peggy Steffen vom BVI in der Anhörung.
Sie forderte zudem klarere Abgrenzungsregelungen, für welche Firma künftig welches Gesetz gilt. Diese Abgrenzung sei in der EU-Vorgabe klarer als jetzt im Entwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes.
„Umfangreichere Regulierung mit höheren Eigenkapitalanforderungen“
Der Bundesverband der Wertpapierfirmen sieht in dem neuen Regulierungsrahmen nur für kleine Dienstleister eine wirkliche Entlastung, während er für mittelgroße „dem bisherigen im Hinblick auf Komplexität und Umfang kaum nachsteht“, wie es in seiner schriftlichen Stellungnahme heißt. Geschäftsführer Michael Sterzenbach sieht hier allerdings „ein Stück weit das Kind in Brüssel in den Brunnen gefallen“.
Problematisch sei vor allem, dass auch kleine Firmen vom ersten Euro an, mit den sie Eigenhandel betreiben, in die Kategorie der mittleren Firmen fielen, führte Sterzenbach aus. Dies ziehe eine wesentlich umfangreichere Regulierung und ziehe höhere Eigenkapitalanforderungen nach sich.
Wirksamere Entlastung durch die Neuregelung vermisst
Dr. Nero Knapp vom Verband unabhängiger Vermögensverwalter vermisst für seine Mitglieder, bei denen es sich überwiegend um Kleinunternehmen handele, eine wirksamere Entlastung durch die Neuregelung.
Als Beispiel nannte Knapp die vierteljährliche Meldepflicht für die Finanzinformation, die mit einem ungeheuren Aufwand verbunden sei, und plädierte für eine jährliche Meldepflicht.
Aufgabenverteilung zwischen BaFin und Bundesbank kritisiert
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger begrüßte den Gesetzentwurf. Er bringe das Ziel voran, „risikoadäquate und passgenaue aufsichtsrechtliche Anforderungen an Wertpapierinstitute zu schaffen, die vom Geschäftsmodell und dem Umfang der betriebenen Aktivitäten der einzelnen Wertpapierinstitute abhängen“, heißt es in seiner schriftlichen Stellungnahme.
Dr. Marc Liebscher von der Schutzgemeinschaft kritisierte allerdings die vorgesehene Aufgabenverteilung zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank. Wegen unklarer Kompetenzabgrenzung drohten hier Streitigkeiten und Wahrnehmungslücken. Generell zeigte sich Liebscher vor dem Hintergrund des Wirecard-Skandals besorgt, inwieweit die BaFin in ihrer derzeitigen Aufstellung überhaupt ihrer Aufsichtsfunktion gerecht werden könne.
„Für die meisten Firmen ändert sich nichts“
Solche Bedenken wies Klaus-Eckart Wolf von der BaFin zurück. Was die vom Bundesverband der Wertpapierfirmen kritisierten Eigenkapitalanforderungen angeht, meinte Wolf, dass sich für die weit überwiegende Zahl der Firmen nichts ändern werde.
Im Einzelfall könne es sein, dass Eigenhändler mehr Eigenkapital brauchen, andere aber auch weniger. Das müsse die Praxis zeigen. Grundsätzlich begrüßte es Wolf aber, dass ein angemessener Anteil des verwalteten Kundenvermögens mit Eigenkapital unterlegt sein muss.
Kritik an der „Regulierungswelle auf EU-Ebene“
„Weitestgehend“ einverstanden mit dem Regierungsentwurf zeigte sich auch Rudi Röglin von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen. Für die angeschlossenen Institute werde es, was Fragen der Anlegerentschädigung betrifft, bis auf Begrifflichkeiten keine Änderung gegenüber der geltenden Rechtslage geben.
Ingo Speich von der Deka Investment GmbH übte, unabhängig von dem konkret zur Begutachtung stehenden Gesetzentwurf, grundsätzliche Kritik an der derzeitigen „Regulierungswelle“ auf EU-Ebene. Viele Vorhaben seien in sich nicht abgestimmt und zum Teil widersprüchlich. Diese EU-Regulierung habe auch steigende Kosten für Anleger zur Folge.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Laut Gesetzentwurf soll die Aufsicht über Wertpapierinstitute vollständig aus dem Kreditwesengesetz herausgelöst werden. Hierdurch soll vor allem für etwa 750 kleine und mittlere Wertpapierinstitute, die geringere Anforderungen einhalten müssen, eine einfache und übersichtliche Gesetzessystematik geschaffen werden. Dieses spezifische Aufsichtssystem sei nötig, um eine risikoadäquate Aufsicht herbei zu führen, heißt es zur Begründung.
Wertpapierinstitute sind Finanzunternehmen, die eine auf Finanzinstrumente bezogene Finanzdienstleistung anbieten, aber anders als ein Kreditinstitut keine Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums annehmen. (pst/15.03.2021)