Öffentliche Anhörungen
Zur Information über einen Gegenstand seiner Beratung kann der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz nach § 70 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages öffentliche Anhörungen von Sachverständigen, Interessenvertretern und anderen Auskunftspersonen vornehmen.
Die Gesetzentwürfe und Anträge, zu denen öffentliche Sachverständigenanhörungen durchgeführt werden, finden Sie auf dieser Seite. Ebenso erhalten Sie hier die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen (soweit solche abgegeben wurden), die sehr zeitnah nach Eintreffen beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (im Regelfall am gleichen Tag) auf dieser Seite eingestellt werden. Zu jeder Anhörung wird auch ein Wortprotokoll erstellt, welches ebenso unmittelbar nach seiner Fertigstellung auf dieser Seite zu finden ist.
Anmeldung
Zu einer öffentlichen Anhörung können Sie sich folgendermaßen anmelden mehr..