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Kinderkommission

„Regionale Unterschiede der Inklusion zu groß“

Rollstuhl in einem Klassenzimmer

Die Förderung behinderter Kinder war Thema des Expertengesprächs. (© dpa)

Inklusiver Schulunterricht und Hortbetreuung behinderter Kinder und Jugendlicher sind machbar. Zu groß seien jedoch die regionalen Unterschiede, so die einhellige Meinung der Experten am Mittwoch, 25. März 2015 in dem öffentlichen Fachgespräch der Kinderkommission (Kiko) unter Vorsitz von Susann Rüthrich (SPD). Die Kiko ist ein Unterausschuss des Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


„Versorgung abhängig von finanziellen Ressourcen“

Behinderte Kinder und Jugendliche können ein inklusives Leben in Deutschland führen und sich in der Gesellschaft beteiligen - der Wille sei da, so Kai Pakleppa von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Die Unterschiede in der Grundversorgung und Angebotsvielfalt für behinderte Kinder und Jugendliche seien in den Bundesländern jedoch noch zu groß. Die Konzepte und Ideen seien da, jedoch erschwere das förderale System Deutschlands die Verbreitung.

„Meist ist die Versorgung der Kinder abhängig von den finanziellen Ressourcen der Familie“, so Pakleppa, mit selbstfinanzierten Pflegekräften oder Angeboten für ihr Kind könne es die Familie besser ausgleichen. „Eltern, die gut situiert sind, sind auch meist besser informiert oder lassen sich öfter beraten“, ergänzte Anne Barnack vom gemeinnützigen Verein Pusteblume. „Viele Familien haben jedoch keinen Zugang zu Informationen oder Angeboten, da ihnen die Ressourcen fehlen.“ 

„Familiensystem muss gestärkt werden“

Derzeit mangele es, so Pakleppa, an der Stärkung des Familiensystems. Es müssten mehr institutionelle Angebote eingerichtet werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. „Oft spitzen sich die Probleme hier zu, wenn die Kinder einen hohen Pflegebedarf haben.“ 

Daniel Scherr vom Deutschen Institut für Menschenrechte betonte enorme Defizite aus rechtlicher Sicht. Es fehle die flächendeckende und fachgerechte Umsetzung in allen Bundesländern. Die Behindertenrechtskonvention und UN-Kinderrechtskonvention bedürften weiterer Überarbeitung und Ergänzung. Intersexuelle Kinder und Jugendliche, die aufgrund medizinischer Gründe im späteren gesellschaftlichen Leben Probleme bekommen, so Scherr, seien in die Behindertenrechtskonvention mit einbezogen. Dies sei aus menschenrechtlicher Sicht „sehr zweifelhaft“.

Anspruch auf Kitaplatz erlischt ab 14 Jahren

Ein großes Problem sei auch die Weiterführung der Hortbetreuung für behinderte Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren, so Barnack. Der Anspruch auf einen Kitaplatz endet ab diesem Alter - auch für behinderte Kinder. Die Eltern seien damit überfordert, machte Barbara Brödler-Bahro vom gemeinnützigem Verein Pusteblume den Kiko-Mitgliedern deutlich. Die Einstellung der Jugendämter und der rechtliche Rahmen müssten sich dringend ändern. „Manche Jugendämter raten den Eltern sogar, ihre Kinder zur Kurzzeitpflege in Altersheime zu schicken. Dort werden sie dann aufgrund mangelnder Plätze abgewiesen.“ (abb/26.03.2015)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Anne Barnack, gemeinnütziger Verein Pusteblume e.V.
  • Barbara Brödler-Bahro, gemeinnütziger Verein Pusteblume e.V.
  • Kai Pakleppa, Bundesvereinigung Lebenhilfe e.V.
  • Daniel Scherr, Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention