Das parlamentarische Kontrollgremium gemäß § 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes und § 16 des Restrukturierungsfondsgesetzes überwacht das am 17. Oktober 2008 verabschiedete 480 Milliarden Euro schwere Banken-Rettungspaket des Bundes. Es nennt sich Finanzmarktgremium und tagt in jeder Sitzungswoche geheim. Die Abgeordneten beraten über grundsätzliche und strategische Fragen sowie langfristige Entwicklungen der Finanzmarktpolitik. Das Bundesfinanzministerium informiert das Gremium zu allen Fragen, die den Finanzmarktstabilisierungsfonds und den Restrukturierungsfonds betreffen.