Der für die Dauer der 18. Wahlperiode eingesetzte Unterausschuss beschäftigt sich mit dem Querschnittthema Kommunalpolitik. Da Bundesgesetze unter Umständen auch erhebliche finanzielle Folgewirkungen für die Kommunalebene haben können, ist es vornehmliche Aufgabe des Unterausschusses, beabsichtigte Festlegungen in ihren Auswirkungen auf die Kommunen zu überprüfen, die ressortübergreifenden Aspekte zu bündeln und die Beratungen im Innenausschuss zu unterstützen. Auch haben kommunale Spitzenorganisationen nunmehr einen originären Ansprechpartner.