Öffentliche Sitzungen des Petitionsausschusses
Circa vier Mal im Jahr führt der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages öffentliche Beratungen durch. Im Regelfall werden in jeder dieser Sitzungen drei Eingaben erörtert. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und darf sein Anliegen persönlich vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vertreten und mit ihnen erörtern. Für Rückfragen ist regelmäßig auch die politische Ebene des zuständigen Ressorts der Bundesregierung anwesend. Bei der Auswahl - welche Petitionen beraten werden sollen - kann sowohl die Zahl der Unterstützer als auch die politische Aktualität des Themas ausschlaggebend sein.