Deutscher Bundestag - Archiv
Thomas Heilmann
© Stefan Theil/ Daniel Gebhardt de Koekkoek
Thomas Heilmann, CDU/CSU
Volljurist
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 16. Juli 1964 in Dortmund; ledig; vier Kinder.
1983 Abitur am Stadtgymnasium in Dortmund; 1983 bis 1984 Wehrdienst; 1984 bis 1988 Studium in Bonn mit 1. juristischem Staatsexamen, 1993 2. juristisches Staatsexamen; Stipendien der Konrad Adenauer Stiftung und der Studienstiftung des Deutschen Volkes; seit 1990 Gründung und Betrieb mehrerer Unternehmen in Medien, Kommunikation und Internet; 1998 Berufung zum Gastprofessor an der Universität der Künste; Januar 2012 bis Dezember 2016 Senator für Justiz und Verbraucherschutz
2010 bis 2016 Vorsitzender des Vorstandes der Save the Children e.V., Deutschland, seit 2016 Vorstandsmitglied „Save the Children International“.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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- Wahlkreis 079: Berlin-Steglitz-Zehlendorf
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Senat von Berlin, Berlin,
- Senator für Justiz und Verbraucherschutz
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Save the Children Fund, London,
- Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich (bis 2019)
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
- 218 S 3rd Street GmbH & Co. KG, Berlin
- Atlanta SDT Investment GmbH & Co. KG, Berlin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.