Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen an Schäuble übergeben
Nach knapp über zweijähriger Arbeit hat die Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz (KI) am Mittwoch, 28. Oktober 2020, ihren zwei Tage zuvor beschlossenen Abschlussbericht (19/23700) an Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble überreicht. Den Schwerpunkt des Papiers bilden die Berichte der Projektgruppen. Die Kommission hatte sich in diesen in zwei Phasen umfassend mit den Themenbereichen „KI und Wirtschaft“, „KI und Staat“, „KI und Gesundheit“, „KI und Arbeit, Bildung, Forschung“, „KI und Mobilität“ sowie „KI und Medien“ befasst.
„Zwei Jahre gehen erstaunlich schnell vorbei, wenn man sich intensiv mit einem Thema beschäftigt“, sagte die Vorsitzende der Kommission, Daniela Kolbe (SPD), bei der Übergabe des mit Anlagen mehr als 800 Seiten starken Berichts. Dabei verwies sie auch auf die intensive und gewinnbringende Zusammenarbeit mit den Sachverständigen aus Wissenschaft und Technik, die ebenfalls Teil des Gremiums waren.
Schäuble dankte den anwesenden Mitgliedern und Sachverständigen für ihre Arbeit und sprach von einem „wichtigen Impuls für das Parlament“. Er hoffe nun, dass die Ergebnisse und Empfehlungen in die Arbeit der Fraktionen Einzug fänden. „Enquete-Kommissionen sind ihrer Zeit immer voraus“, sagte Schäuble, der sich an seine eigene Arbeit in der Enquete-Kommission „Frau und Gesellschaft“ (1973 – 1981) erinnerte.
Leitbild: Menschenzentrierte KI
Die Kommission stellt ihre Ausarbeitung unter das Leitbild einer „menschenzentrierten KI“. Die Technologie sei „die nächste Stufe einer durch technologischen Fortschritt getriebenen Digitalisierung“, heißt es in dem Bericht. Mit der Entwicklung gehe ein Wertewandel einher, der „nicht per se schlecht“ sei, aber einer „demokratischen Gestaltung“ bedürfe. Der Fokus auf den Menschen bedeutet für die Kommission, „dass KI-Anwendungen vorrangig auf das Wohl und die Würde der Menschen ausgerichtet sein und einen gesellschaftlichen Nutzen bringen sollten“.
Unter dieser Prämisse ließe sich das positive Potenzial dieser Anwendungen ausschöpfen und das Vertrauen der Anwender am besten begründen und bestärken. „Dieses Vertrauen ist grundlegender Schlüssel für die gesellschaftliche Akzeptanz und den wirtschaftlichen Erfolg dieser Technologie“, schreibt die Kommission. Den Erfolg wiederum benötige es, um eine KI „europäischer Prägung“ zu etablieren. In dem Bericht grenzt die Kommission eine „KI made in Germany“ beziehungsweise „KI made in Europe“ von chinesischen beziehungsweise US-amerikanischen Ansätzen ab.
Mehr Ressourcen für KI-Forschung
Neben den bereichsspezifischen Bestandsaufnahmen und jeweils zahlreichen Handlungsempfehlungen hat die Kommission zudem übergreifende Themenbereiche identifiziert, wie zum Beispiel die Bereiche „KI und Daten“, „KI und der Umgang mit Risiko“, „KI und Forschung“ und „KI und ökologische Nachhaltigkeit“.
Mit Blick auf Daten fordert die Kommission unter anderem den Aufbau einer europäischen Infrastruktur und verweist auf die GAIA-X-Pläne. Zudem soll Unternehmen der Zugang zu und das Teilen von Daten erleichtert werden, was aus Sicht der Kommission mögliche Anpassungen im Kartellrecht sowie im Wettbewerbsrecht erfordert. Aus Sicht der Enquete-Kommission muss zudem die KI-Forschung mit mehr Ressourcen ausgestattet und der Transfer von Forschung in die Anwendung verbessert werden.
KI und die Gefahr der Diskriminierung
Hinsichtlich ökologischer Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit KI schlägt die Kommission unter anderem der Bundesregierung vor, die in ihrer KI-Strategie angestrebte Förderung von Anwendungen zum Nutzen von Umwelt und Klima ambitioniert auszubauen und umzusetzen. Zudem empfiehlt die Kommission, die Datenbasis zu positiven und negativen Effekten von KI-Anwendungen auf den Energieverbrauch zu verbessern.
Zu dem unter dem Stichwort Bias diskutierten Risiko diskriminierender KI-Anwendung empfiehlt die Kommission, den Transfer bereits bestehender Forschungserkenntnisse zu Diskriminierungserkennung und -vermeidung in den Software-Entwicklungsalltag zu fördern. Individuen müssten zudem in die Lage versetzt werden, sich gegen Diskriminierung durch KI zu wehren. „Um dies sicherzustellen braucht es, wenn KI über Menschen urteilt, einen Anspruch auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit von KI-Entscheidungen, damit eine gerichtliche Überprüfung automatisierter Entscheidungen möglich ist“, heißt es in dem Bericht.
Einsetzung im Juni 2018
Die Vorlage wurde mit großer Mehrheit angenommen. Die Vertreterinnen der Fraktion Die Linke hatten getrennte Abstimmung der Kapitel zu den Themen Ethik beziehungsweise Wirtschaft beantragt. Die beiden Vertreterinnen der Linken stimmten jeweils zusammen mit einem sachverständigen Mitglied gegen die beiden Kapitel bei Enthaltung eines weiteren sachverständigen Mitglieds und Zustimmung aller anderen Kommissionsmitglieder. Den übrigen Teilen des Berichtes stimmten bei Enthaltung der beiden Linken-Vertreterinnen und eines sachverständigen Mitglieds alle übrigen Mitglieder zu.
Der Bundestag hatte die Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“ am 28. Juni 2018 auf Antrag von Union, SPD, FDP und Die Linke (19/2978) eingesetzt. Der Kommission, die sich am 27. September 2018 konstituiert hatte, gehörten 19 Abgeordnete des Bundestages und 19 sachverständige Mitglieder an. (scr/ste/28.10.2020)