Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 10. September 2020, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überweisen:
Ernährung und Landwirtschaft
Direktzahlungen an Bauern: Federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten werden soll der Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (19/21749). Eine Übergangsverordnung der Europäischen Kommission für das Jahr 2021 ermöglicht den Mitgliedstaaten zu beschließen, bis zu 15 Prozent ihrer für das Antragsjahr 2021 festgesetzten nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2022 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanzierte Förderung bereitzustellen. Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung die Option, Mittel für Direktzahlungen an die Landwirte für das Jahr 2021 in den ELER umzuschichten, in Höhe von sechs Prozent nutzen. Dies entspreche dem für das Jahr 2020 geregelten Umschichtungssatz. Damit werde das Ziel verfolgt, dass vor allem die bereits bisher aus Umschichtungsmitteln finanzierten Maßnahmen „durchfinanziert“ und zusätzlich Neuverpflichtungen eingegangen werden können.
Marktstabilisierungsmaßnahmen in der Landwirtschaft: Infolge der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Marktstörungen im Agrarsektor sollen das Agrarmarktstrukturgesetz und das Weingesetz angepasst werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen (19/21984) vorgelegt, der im federführenden Landwirtschaftsausschuss beraten werden soll. Aufbauend auf drei Durchführungsverordnungen der EU-Kommission 2020 / 593, 2020 / 594 und 2020 / 599 sollen Marktstabilisierungsmaßnahmen im Kartoffelsektor, im Sektor für lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels sowie für die Planung der Erzeugung im Milchsektor ergriffen werden dürfen. Darüber hinaus soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als deutsche Marktordnungsstelle im Agrarbereich zur Durchführung der Maßnahmen zuständig sein.
Inneres und Heimat
Verarbeitung personenbezogener Daten: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Protokoll vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des Übereinkommens vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (19/20920) wurde an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Das Übereinkommen war das erste rechtsverbindliche zwischenstaatliche Übereinkommen zum Datenschutz. Nach mehrjährigen Verhandlungen hatten sich die Vertragsstaaten 2018 auf ein Änderungsprotokoll geeinigt, das die Konvention. Laut Bundesregierung werden etwa die Betroffenenrechte gestärkt und es wird eine Meldepflicht für Verantwortliche bei Verletzungen des Datenschutzes an die Aufsichtsbehörde eingeführt. Alle Vertragsstaaten verpflichten sich, eine unabhängige Aufsichtsbehörde zu schaffen.
Familienleistungen: Ebenfalls im Ausschuss für Inneres und Heimat soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen federführend beraten werden. Mit dem Entwurf (19/21987) soll unter anderem eine Regelung zur Datenübermittlung der Standesämter an die Elterngeldstellen geschaffen werden, um eine elektronische Übermittlung der Daten der Beurkundung der Geburt eines Kindes zu ermöglichen.
Kennzeichnungspflicht Bundespolizei: Die Fraktion Die Linke dringt auf eine gesetzliche Verankerung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (19/5178) hervor, der im Innenausschuss beraten werden soll. Danach sollen die Vollzugsbeamten der Bundespolizei bei geschlossenen Einsätzen eine zur Identitätsfeststellung geeignete individuelle Kennung in Form einer höchstens sechsstelligen Ziffernkombination deutlich sichtbar auf der Vorder- und Rückseite der Uniform und an beiden Seiten des Helms tragen müssen.
Au-pair: Die Liberalen fordern in einem Antrag (19/22115), der im Innenausschuss beraten werden soll, dass Au-pair-Programme gestärkt werden soll. Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie würden Familien, die auf die Unterstützung angewiesen seien, den Alltag erschweren. Die Bundesregierung solle Einreisen ermöglichen, um Familien zu entlasten. Dafür soll unter anderem eine Ausnahmeregelung geschaffen werden, damit Au-pairs auch aus solchen Drittstaaten einreisen können, für die noch immer Einreisebeschränkungen bestehen.
Asylsystem I: Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/22125), dass die Schutz- und Menschenrechte im Europäischen Asylsystem in den Mittelpunkt gestellt werden sollen. Die Vorlage soll im Innenausschuss federführend beraten werden. Die Abgeordneten kritisieren, dass die Europäische Union für Schutzsuchende kein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sei. Die Bundesregierung solle deshalb im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft ein „menschenrechtsbasiertes Asylsystem“ etablieren. Zugleich solle sie für legale und sichere Einreisewege für Flüchtlinge in die EU sorgen.
Asylsystem II: Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (19/22200), die Identität von Asylbewerbern in Deutschland vollständig aufzuklären. Die Vorlage soll im Innenausschuss federführend beraten werden. Gefordert wird, in der Innenministerkonferenz Maßnahmen zur vollständigen Feststellung der Identität der sich in Deutschland aufhaltenden anerkannten und abgelehnten Asylbewerber vorzuschlagen und dazu Ermittlungsgruppen bei den Landeskriminalämtern zu schaffen. Beim Bundeskriminalamt will die Fraktion eine Koordinierungsstelle und unterstützende Ermittlungsstelle für die Identitätsfeststellung in den Landeskriminalämtern einrichten.
Arbeit und Soziales
Revision der Europäischen Sozialcharta: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Revision der Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996 (19/20976) wurde an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die aktualisierte Europäische Sozialcharta soll Regelungslücken schließen und arbeits- und sozialrechtliche Ergänzungen und Neuerungen in den Kreis ihrer Regelungen aufzunehmen. Neben unveränderten und teilweise überarbeiteten Regelungen der ursprünglichen Sozialcharta enthält die Revidierte Europäische Sozialcharta laut Bundesregierung neue Regelungen, die mit einem übergreifenden Diskriminierungsverbot miteinander verbunden sind. Daneben würden die Grundregeln für die Ratifikation, also die Auswahlmöglichkeiten für die Vertragsstaaten, modifiziert und zusammengefasst. Für die Vertragsstaaten würden durch die Ratifikation der Revidierten Europäischen Sozialcharta deren Regelungen bindend, während die früheren Regelungen nicht mehr anwendbar sind, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Revidierte Europäischen Sozialcharta: Im Ausschuss für Arbeit und Soziales soll zudem ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Für ein Ja zur Revidierten Europäischen Sozialcharta – ohne Wenn und Aber“ (19/22123) federführend beraten werden. Demnach sollen alle Bestimmungen der Revidierten Europäischen Sozialcharta, unter anderem das Recht auf Schutz bei Kündigung, das Recht auf Unterrichtung und Anhörung und das Recht auf Beteiligung an der Festlegung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsumwelt, durch die Bundesregierung anerkannt werden.
Kollektivbeschwerden zur besseren Überwachung der Europäischen Sozialcharta: Ein weiterer Antrag der Linken will „Kollektivbeschwerden zur besseren Überwachung der Europäischen Sozialcharta ermöglichen“ und verlangt, ein entsprechendes Zusatzprotokoll zu unterzeichnen und zu ratifizieren (19/22124). Auch diese Vorlage soll im federführenden Arbeits- und Sozialausschuss weiterberaten werden.
Kriegsopferleistungen für Waffen-SS-Freiwillige: Ein Antrag der Linken mit dem Titel „Keine Kriegsopferleistungen für ehemalige Waffen-SS-Freiwillige“ (19/14150) soll federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Änderung des Bundesversorgungsgesetzes vorzulegen, um Leistungen an Personen, die freiwillig der Waffen-SS beigetreten waren, einzustellen. Die Praxis der Gewährung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz an Ausländer, die während des Zweiten Weltkrieges für das NS-Regime gekämpft haben, rufe auch im Ausland Empörung und Besorgnis hervor, da sie dort als Kollaborateure angesehen würden, so die Fraktion.
Verkehr und digitale Infrastruktur
Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen: Federführend im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur beraten werden soll der Entwurf der Bundesregierung für ein Ausführungsgesetz zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (19/21733). Laut Bundesregierung wurde das internationale Übereinkommen 2017 umfassend geändert. Eingefügt worden seien Bestimmungen über den Umgang mit gasförmigen Rückständen flüssiger Ladung (Dämpfe). Mit dem Gesetzentwurf soll das Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz an das geänderte Abkommen angepasst werden. Gleichzeitig soll das bisher geltende Recht aufgrund praktischer Notwendigkeiten punktuell geändert werden.
Finanzen
Modernisierung des Versicherungsteuerrechts: Federführend im Finanzausschuss beraten werden soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (19/21089). Das Änderungsgesetz sieht unter anderem vor, das nationale Besteuerungsrecht im Verhältnis zu anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums unmissverständlich zu regeln und in diesem Zusammenhang Folgeregelungen zu treffen, etwa die einheitliche Anwendung des Sondersteuersatzes für die Seeschiffskaskoversicherung. Der Gesetzentwurf normiert ferner eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Steueranmeldung, um damit die Voraussetzungen für eine effektive Nutzung der technischen Möglichkeiten des IT-Verfahrens VERSBund zu schaffen. Er regelt zudem die Einstandspflicht des Hauptbevollmächtigten von Lloyd’s zu regeln. Außerdem sollen Regelungen aus dem Versicherungsteuergesetz wieder in die Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung verlagert werden, etwa die Steuerberechnung bei fremder Währung.
Abschaffung der Kaffeesteuer: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Reform des Steuersystems – Abschaffung der Kaffeesteuer“ (19/22198) vorgelegt, der federführend im Finanzausschuss beraten werden soll. Gefordert wird, die Kaffeesteuer wegen ihrer aus Sicht der AfD steuersystematischen Mängel abzuschaffen.
Abgabenordnung I: Ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (19/22119) soll federführend im Finanzausschuss beraten werden. Die Linke will den Paragrafen 34 im Artikel 97 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, wonach vor dem 1. Juli 2020 steuerlich verjährte Taterträge aus sogenannten Cum-Ex-Geschäften nicht mehr strafrechtlich abzuschöpfen sind, aufheben.
Abgabenordnung II: Mit einer Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einziehung von Taterträgen aus zurückliegenden Steuerhinterziehungen regeln. Mit ihrem Gesetzentwurf (19/22113), der im Finanzausschuss beraten werden soll, soll erreicht werden, dass der materielle Nutzen nicht beim Täter zugute kommt, selbst wenn die Tat ungesühnt bleibt.
Forschungsförderung: In einem Antrag (19/20781) fordert die FDP-Fraktion, die Bescheinigungen für steuerliche Forschungsförderung schnellstmöglich zu erteilen und so Innovationen trotz Corona-Krise voranzutreiben. Die Abgeordneten setzen sich dafür ein, dass schriftliche Beantragungen von Bescheinigungen einen Monat früher als bislang geplant möglich sind und Unternehmen, die für ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte des Wirtschaftsjahres 2020 die Forschungszulage in Anspruch nehmen möchten, bereits bis Ende September 2020 rechtssichere Bescheide erhalten. Die Vorlage soll nun im federführenden Finanzausschuss beraten werden.
Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen
Tierwohl: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen“ (19/20977) soll federführend im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen beraten werden. Laut Bundesregierung sollen Tierhaltungsanlagen in Außenbereichen einfacher baulich verändert werden dürfen - wenn Betreiber damit nachweislich das Tierwohl verbessern und die Zahl ihrer Tiere nicht erhöhen. Der Entwurf ist gleichlautend mit einer Vorlage der Fraktionen CDU/CSU und SPD (19/20597). Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Entwurf.
Haushalt
Grundgesetzänderung Artikel 104a und 143h: Federführend im Haushaltsausschuss beraten werden soll Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) (19/21752). Die erste von zwei Änderungen betrifft die geplante Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Diese soll auf bis zu 74 Prozent angehoben werden. Um auszuschließen, dass damit eine Bundesauftragsverwaltung eintritt, soll laut Entwurf eine Ergänzung im Artikel 104a Absatz 3 Grundgesetz vorgenommen werden. Demnach würde in diesem Fall die Bundesauftragsverwaltung erst dann greifen, wenn der Bund 75 Prozent oder mehr der Ausgaben trägt – und nicht schon ab der Hälfte der Ausgaben, wie es bisher allgemein geregelt ist. Die zweite Änderung sieht die Einfügung eines neuen Artikels 143h vor. Damit will die Bundesregierung ermöglichen, dass den Kommunen und Städten in diesem Jahr einmalig die erwarteten Mindereinnahmen bei den Gewerbesteuereinnahmen ausgeglichen werden können. Daran sollen sich Bund und Länder beteiligen. Artikel 143h soll am 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft treten. Ein gleichlautender Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren (19/20595).
Entlastung von Kommunen: Ebenfalls im federführenden Haushaltsausschuss soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder“ (19/21753) beraten werden. Die Bundesregierung plant, Städte und Gemeinden zum einen durch eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu entlasten. Zum anderen wollen Bund und Länder den Kommunen die durch die Corona-Pandemie erwarteten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer in diesem Jahr pauschal ausgleichen. Zudem sollen ostdeutsche Länder bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR entlastet werden. Ein gleichlautender Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren (19/20598).
Wirtschaft und Energie
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes: Der von der Bundesregierung eingebrachte „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur marktgestützten Beschaffung von Systemdienstleistungen“ (19/21979) soll federführend im Energieausschuss beraten werden. Stromnetzbetreiber sollen künftig zur marktgestützten Beschaffung nicht frequenzgebundener Systemdienstleistungen verpflichtet werden. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung Teile einer EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt ((EU) 2019/944) um. Laut Entwurf gehören beispielsweise Dienstleistungen zur Spannungsregelung, dynamische Blindstromstützung und Schwarzstartfähigkeit zu den betroffenen Systemdienstleistungen.
Honorare für Ingenieur- und Architektenleistungen: Ebenfalls ändern will die Bundesregierung das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen sowie andere Gesetze. Ein entsprechender Entwurf (19/21982) soll im federführenden Wirtschaftsausschuss beraten werden. Honorare für Ingenieur- und Architektenleistungen sollen, so die Bundesregierung, künftig frei vereinbar sein. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll entsprechend keine Mindest- und Höchsthonorarsätze mehr enthalten, schreibt sie in ihrem Entwurf.
Windindustrieanlagen: „Verbot weiterer Neuerrichtungen von Windindustrieanlagen in deutschen Wäldern und Forsten“ (19/22184) – so lautet der Titel eines Antrags der AfD, der im federführenden Energieausschuss beraten werden soll. Windindustrieanlagen sollten nach dem Willen der Fraktion nicht mehr in Wäldern errichtet werden dürfen. Als Gründe dafür nennt die AfD etwa deren Umweltunverträglichkeit oder deren negativen Einfluss auf das Ökosystem Wald. Die Bundesregierung solle deshalb zeitnah das Bundeswaldgesetz ändern und das Bauverbot gesetzlich festschreiben, so die Abgeordneten.
Recht und Verbraucherschutz
Zuständigkeit bei Zwangsvollstreckungen: Ein Gesetzentwurf der AfD mit dem Titel „Übertragung der Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungen in Forderungen und andere Vermögenswerte auf Gerichtsvollzieher“ (19/22190) soll federführend im Rechtsausschuss beraten werden. Die Fraktion fordert darin, die Geschäfte im Zwangsvollstreckungsverfahren vom Vollstreckungsgericht auf Gerichtsvollzieher zu übertragen. Dadurch könne in der Rechtspraxis Arbeit und Zeit gespart werden.
Geburtsnamensrecht: Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts (19/18314) der FDP fordert eine Reform hinsichtlich von Doppelnamen für Ehepaare und Kinder. Die Vorlage soll im Rechtsausschuss beraten werden. Durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll für Ehegatten eine weitere Wahlmöglichkeit bezüglich ihres Ehenamens und für Eltern hinsichtlich des Geburtsnamens des gemeinsamen Kindes geschaffen werden. Es soll zukünftig möglich sein, einen Doppelnamen als Ehenamen, zusammengesetzt aus den Geburtsnamen, den aktuell geführten Namen oder einer Kombination aus Geburtsname und aktuell geführten Namen, zu bestimmen. Weiterhin soll es möglich sein, dass als Geburtsname des gemeinsamen Kindes ein Doppelname bestimmt werden kann, sofern die Elternteile keinen Ehenamen führen.
Sport
Schwimmsport: Für den Erhalt des Landesstützpunktes Schwimmen in Erlangen setzt sich ein FDP-Antrag ein (19/22116), der im Sportausschuss beraten werden soll. Der Entschluss des Bayerischen Schwimmverbandes 2020, den Landesstützpunkt zu schließen, sei ohne die Beteiligung betroffener Sportler, Verbände und Stakeholdern gefallen, heißt es. In ihrem Antrag fordern die Liberalen, deshalb den Entscheidungsprozess aufzuarbeiten und Transparenz für alle Betroffenen herzustellen. Der Schwimm-Standort Erlangen solle erhalten und fortentwickelt werden, schreiben sie.
Auswärtiges
Menschenrechtsverstöße in Kambodscha: Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Menschenrechtsverstöße verurteilen – Demokratisierung und Opposition in Kambodscha stärken“ (19/22169) soll federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten werden. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, „sämtliche Gesprächskanäle auf der Ebene der bilateralen politischen Beziehungen zum Königreich Kambodscha und seiner Regierung zu nutzen, um an repressiven Entwicklungen nachhaltige Kritik zu üben, vor allem in Bezug auf inhaftierte Oppositionelle“ – wie etwa des Oppositionspolitikers Kem Sokha – „sowie im Allgemeinen hinsichtlich des Verbots oppositioneller politischer Arbeit“.
Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Individuellen Sanktionsmechanismus einführen: Im federführenden Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe soll ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Individuellen Sanktionsmechanismus einführen – Menschenrechtsverletzer gezielt treffen und Straflosigkeit beenden“ (19/22112). Mit einem solchen Sanktionsinstrument soll es nach dem Willen der FDP möglich sein, Personen weltweit zu belangen, die nachweislich an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind oder für schwere Menschenrechtsverstöße verantwortlich gemacht werden können.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Strategiewechsel in der Entwicklungszusammenarbeit I: Im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung soll ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Strategiewechsel in der Entwicklungszusammenarbeit – Deutsche Sprache und Bildung für Frieden und Wohlstand in Entwicklungländern“ (19/22197) federführend beraten werden. Gefordert wird unter anderem, die Förderung der deutschen Sprache im Ausland zu einem strategischen Ziel deutscher Entwicklungszusammenarbeit zu machen und diese Förderung in durchgängige Bildungsbiografien mit starkem Deutschlandbezug einzubetten.
Strategiewechsel in der Entwicklungszusammenarbeit II: Ebenfalls im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung soll ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Strategiewechsel in der Entwicklungszusammenarbeit – Förderung kultureller Identitäten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Entwicklungsländern“ (19/22196). Gefordert wird unter anderem, die Förderung von kulturellen Identitäten für den Zusammenhalt von Gesellschaften zu einem strategischen Ziel deutscher Entwicklungszusammenarbeit zu machen. Kulturelle Identitäten will die Fraktion zur normativen Grundlage deutscher Entwicklungszusammenarbeit erheben.
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ultraschalluntersuchungen: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen“ (19/22199) soll federführend im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten werden. Die Bundesregierung soll unter anderem aufgefordert werden, bei jeder Schwangerschaftskonfliktberatung den schwangeren Frauen das Angebot von Ultraschalluntersuchungen ihres ungeborenen Kindes zu unterbreiten und dies für alle anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zum gesetzlich verpflichtenden Inhalt zu machen.
Beschneidungen von Frauen I: Im federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Einrichtung einer bundesweiten Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Beschneidungen von Frauen“ (19/22188) beraten werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den zuständigen Ländern, Behörden, Jugendämtern und Krankenkassen ab dem September 2020 eine bundesweite Koordinierungsstelle einzurichten. Diese soll die Aufklärungs- und Beratungsangebote sowie die medizinische Versorgung dieser Frauen ausbauen.
Beschneidung von Frauen II: Im federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll ferner ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Beschneidung – Interkulturelle Dolmetscher einsetzen“ (19/22191) beraten werden. Im Kampf gegen die strafbare Beschneidung von Mädchen und jungen Frauen sollen nach dem Willen der Fraktion zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, die den bedarfsorientierten Einsatz von interkulturellen Dolmetschern ermöglichen.
(vom/ste/eis/10.09.2020)