Unterstützung im Kampf gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität
Breite Unterstützung erhielt der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität (19/17741) in der ersten Lesung im Plenum am Donnerstag, 12. März 2020. Der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Christian Lange (SPD) erinnerte an die Debatte in der vorigen Woche über die Folgen der rassistischen Morde von Hanau. Den Menschen, die sich vor Rassismus und Rechtsextremismus fürchten, sei dabei versprochen worden, den Kampf gegen diese Bedrohung aufzunehmen. „Heute zeigen wir, dass wir es ernst meinen“, sagte Lange.
Der Kampf gegen Hass und Hetze könne nur gewonnen werden, indem man an einem Strang ziehe. Deshalb freue er sich über den großen politischen und gesellschaftlichen Rückenwind für dieses Vorhaben. Der Gesetzentwurf sei keine Wunderwaffe, sagte Lange, der Rechtsterrorismus könne nicht von heute auf morgen besiegt werden. Aber den Sicherheitsbehörden werde ein wirksames Mittel in die Hand gegeben, um Hass und Gewalt wirksam einzudämmen.
Landesminister: Soziale Medien stärker in die Pflicht nehmen
Der Bayerische Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich (CSU), begrüßte den großen Konsens unter den demokratischen Parteien zu dem Thema. Wer Hass im Netz bekämpfe, schränke die Meinungsfreiheit nicht ein, sondern schütze sie. Eisenreich erläuterte das Vorgehen Bayerns gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Besonders wichtig sei der Kampf gegen Antisemitismus.
Er freue sich, dass der bayerische Vorschlag für eine härtere Bestrafung, der im Bundesrat einstimmig beschlossen worden sei, in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Eisenreich forderte, die sozialen Medien stärker in die Pflicht zu nehmen. Es gehe nicht, Gewinne zu privatisieren, aber Probleme für den Rechtsstaat und die Demokratie zu sozialisieren.
SPD: Alltragsrassismus muss ein Ende haben
Für die SPD begrüßte Ute Vogt den Gesetzentwurf. Sie erinnerte an die über 200 Opfer rechtsextremistischer Gewalt. Es müsse verhindert werden, dass rechtsradikale Ideologien wie Gift in die Gesellschaft sickern. Alltragsrassismus müsse ein Ende haben.
Sie sei froh über die breite Mehrheit für das Maßnahmenpaket gegen Rechts, mit dem der Rechtsstaat klare Kante zeige und ein Signal an die Justiz sende. Rechtsextremisten dürfe kein Fußbreit in der Gesellschaft überlassen werden, sagte Vogt.
CDU/CSU: Prävention in den Mittelpunkt rücken
Thorsten Frei (CDU/CSU) sagte, der Gesetzentwurf gelte für alle extremistischen und terroristischen Phänomenbereiche. Die größte Bedrohung gehe aber von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus aus. Deswegen sei es richtig, dies auch in der Überschrift des Gesetzes zu adressieren. Dem Hass der Rechtsextremisten müsse etwas entgegengesetzt werden. Der Raum für Hass und Hasskriminalität müsse so weit wie möglich eingeengt werden.
Es sei richtig, die Prävention in den Mittelpunkt zu rücken. Dafür werde kein Demokratiefördergesetz gebraucht. Für die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates sei es wichtig, nicht nur Gesetze zu verabschieden, sondern sie am Ende auch durchzusetzen. Dafür seien die notwendigen personellen Voraussetzungen geschaffen worden. Seine Fraktion unterstütze auch den Bundesratsvorschlag des Freistaats Bayern, im Bereich der Beleidigungstatbestände weiter nachzuschärfen.
FDP: Meldepflicht für Plattformbetreiber problematisch
Dr. Jürgen Martens (FDP) sagte, aus der Verrohung der Sprache folge Hass, der in Bedrohung und Gewalt umschlage. Dieser Gewalt und den Mechanismen, die zu solcher Gewalt führen, müsse entgegengetreten werden. Es sei notwendig, angemessen und geboten, dass der Gesetzgeber dagegen einschreitet. Viele Punkte des Entwurfs seien positiv, gleichwohl gebe es einige, über die man noch diskutieren müsse.
So sei die Betonung antisemitischer Motive nicht erforderlich, da antisemitische Straftaten schon immer die besondere Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden nach sich zögen. Problematisch sei die Meldepflicht für Plattformbetreiber. Die geplante Passwortherausgabe sei ein sehr schwerer Eingriff in die Rechte der Nutzer. Kritisch werde gesehen, dass sie generell angewendet werden solle und nicht nur im Bereich der Hasskriminalität und des Rechtsextremismus.
Linke: Staat und Gesellschaft müssen sich wehren
Für die Fraktion Die Linke begründete Petra Pau die Dringlichkeit des Kampfes gegen Rechtsextremismus. Die Taten der letzten Zeit belegten die Zunahme der rechtsextremistischen Gefahr. Dagegen müssten sich Staat und Gesellschaft aktiv wehren. Die Linke sage seit Langem, dass die höchste Bedrohung in Deutschland vom Rechtsextremismus ausgehe.
Umso mehr begrüße sie, dass es nun auch in der Bundesregierung diese Einschätzung gebe. Dieser Erkenntnis müssten nun Taten folgen, sagte Pau. Rechtsextremismus sei eine Gefahr für Leib und Leben und für die Demokratie. Das gelte für die Täter, aber genauso für deren rassistische und nationalistische Stichwortgeber auf der Straße und in den Parlamenten.
Grüne: Entmenschlichung entgegentreten
Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, in Deutschland komme es jeden Tag zu rassistischen, antisemitischen, antiziganistischen, antimuslimischen, frauenfeindlichen, homo- und transphoben und behindertenfeindlichen Übergriffen. Dieser Entmenschlichung müssten alle gemeinsam entgegentreten. Der Gesetzentwurf greife leider noch zu kurz, sagte Künast. Die Grünen hätten dem eine ganzheitliche Strategie gegenübergestellt.
Im Kampf gegen Rechtsextremismus würden Prävention und Opferschutz und ein Demokratiefördergesetz gebraucht. Ihre Fraktion werde das Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten, sagte Künast. Rechtsextremismus müsse mit allen Mitteln bekämpft werden. Die Opfer müssten gestärkt werden, aber die Bürgerrechte müssten erhalten bleiben.
AfD: Höhere Höchststrafen werden nichts ändern
Roman Reusch (AfD) sagte, er habe eigentlich ein Gesetz zur AfD-Bekämpfung erwartet. Der Entwurf zeige aber, dass dem nicht so sei. Die strafrechtlichen Änderungen seien teilweise völlig in Ordnung und vertretbar, und es gebe keine durchgreifenden Bedenken. Anders sei es mit dem zentralen Punkt des Entwurfs, der Anzeigepflicht.
Die Vorverlagerung auf Private sei ein merkwürdiger Vorgang. Reusch sprach von einer Mogelpackung, denn es werde nichts unternommen bei Antrags- und Privatklagedelikten. Durch die bloße Erhöhung der Höchststrafen werde sich in der Praxis nichts ändern.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Mit dem geplanten Gesetz sollen Maßnahmen ergriffen werden, um Rechtsextremismus und Hasskriminalität intensiver und effektiver bekämpfen zu können. So ist als zentrale Neuerung im Netzwerkdurchsetzungsgesetz die Verpflichtung sozialer Netzwerke vorgesehen, dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle bestimmte strafbare Inhalte zu melden, die den sozialen Netzwerken durch eine Beschwerde bekannt und von ihnen entfernt oder gesperrt wurden. Insbesondere Morddrohungen und Volksverhetzungen sollen künftig gemeldet werden müssen. Die unzureichende Einrichtung eines Meldesystems durch einen Anbieter soll mit einem Bußgeld geahndet werden.
Im Strafgesetzbuch (StGB) werden außerdem die Tatbestände der „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ (§ 126 StGB), der „Belohnung und Billigung von Straftaten“ (§ 140 StGB) und der „Bedrohung“ (§ 241 StGB) erweitert. Öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften getätigte Beleidigungen (§ 185 StGB) unterliegen künftig einer höheren Strafandrohung. Ferner wird klargestellt, dass der besondere Schutz von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen vor übler Nachrede und Verleumdung (§ 188 StGB) bis hin zur kommunalen Ebene reicht.
„Tatverdächtige identifizieren, Beweise sichern“
Personen, die im ärztlichen Notdienst oder in einer Notaufnahme Hilfe leisten, werden künftig wie andere bereits erfasste Hilfeleistende besonders vor Drohungen und Gewalthandlungen geschützt (§ 115 Absatz 3 StGB). Zudem soll der Katalog der Strafzumessungsgründe (§ 46 Absatz 2 Satz 2 StGB) ausdrücklich um „antisemitische“ Beweggründe ergänzt werden.
„Eine effektive Strafverfolgung setzt außerdem voraus, dass die Tatverdächtigen identifiziert und Beweise gesichert werden können“, heißt es im Entwurf. Deshalb soll in der Strafprozessordnung klargestellt werden, dass die Erhebung von Nutzungs- und Bestandsdaten bei Telemediendiensten unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Telekommunikationsdiensten möglich ist. Im Telemediengesetz soll umgekehrt festgelegt werden, dass Telemediendienste den gleichen Verpflichtungen zur Auskunft unterliegen wie Telekommunikationsdienste. Geplant ist außerdem eine Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes, damit das Bundeskriminalamt seine Aufgaben als Zentralstelle „effektiv“ wahrnehmen kann.
Gesetzentwürfe und Anträge überwiesen
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (19/17741) wurde im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Mitberaten wurden – ebenfalls in erster Lesung – der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur „Änderung des Bundesmeldegesetzes – Auskunftssperren für politische Mandatsträger in Bund, Ländern und Kommunen“ (19/17252), der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur „Änderung des Bundesmeldegesetzes – Schutz von politischen Mandatsträgern, Richtern, Soldaten, ehrenamtlichen Richtern und Schöffen sowie Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst“ (19/17785), ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Rassismus bekämpfen – Rechten Terror aufhalten – Opfer schützen“ (19/17770), ein Antrag der FDP mit dem Titel „Aktionsplan zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und rechtsextremer Gewalt“ (19/17743), ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Hass und Hetze bekämpfen, Betroffene stärken und Bürgerrechte schützen“ (19/17750) sowie ein Antrag der AfD mit dem Titel „Bewerber für politische Ämter schützen – Bundeswahlordnung anpassen“ (19/17784).
Den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/17252) und den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/17785) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat. Die AfD hatte für ihre Vorlage die Federführung beim Rechtsausschuss gewünscht, konnte sich in der Abstimmung aber nicht gegen die Mehrheit durchsetzen.
Der Antrag der Linken (19/17770) und der Antrag der FDP (19/17743) werden federführend im Innenausschuss weiterberaten. Der AfD-Antrag (19/17784) wurde mit den Stimmen der Mehrheit des Hauses gegen die Antragsteller in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Die AfD hatte Federführung beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gewünscht. Der Antrag der Grünen (19/17750), die Federführung beim Rechtsausschuss gewünscht hatten, wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Linksfraktion gegen die Stimmen von FDP, AfD und den Antragstellern zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Gesetzentwurf der FDP
„Auskunftssperren für politische Mandatsträger in Bund, Ländern und Kommunen“ – das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (19/17252). Wie die Fraktion in der Vorlage darlegt, hat die politisch motivierte Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke „deutlich die Bedrohungslage für politische Mandatsträger in Deutschland vor Augen geführt“. Generell häuften sich in jüngerer Zeit die Angriffe auf Politiker sowie Drohungen gegen sie. Dabei sei nicht auszuschließen, dass diese durch zuvor erteilte Melderegisterauskünfte begünstigt wurden, denn laut Bundesmeldegesetz könnten Name und Anschrift einer in Deutschland gemeldeten Person „im Wege einer einfachen Melderegisterauskunft ohne Angabe eines Grundes von jedermann bei der zuständigen Meldebehörde erfragt werden“. Darüber hinaus erlaube das Gesetz weitergehende Auskünfte, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
Diese Auskunftspflichten der Meldebehörden ermöglichen es laut Vorlage „jedermann, in Erfahrung zu bringen, wo andere Personen wohnen und sich somit gewöhnlich aufhalten“. Dies ermögliche nicht nur eine Kontaktaufnahme in deren Interesse, sondern erleichtere auch Straftaten gegen die betroffenen Personen und ihre Familien. Deshalb dürften diese Daten nicht herausgegeben werden, „wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen Person durch die Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann“. Um die Herausgabe von Daten zu unterbinden, sei für den betroffene Person in solchen Fällen im Melderegister eine Auskunftssperre einzutragen.
Der Gesetzentwurf sieht dazu die Einführung einer gesetzlichen Vermutung vor, dass im Falle von Mitgliedern des Bundestages und der Landesparlamente sowie der Vertreter in kommunalen Gebietskörperschaften, Wahlbeamten wie etwa Bürgermeistern sowie politischen Beamten wie Regierungspräsidenten die Voraussetzungen für eine Auskunftssperre gemäß Paragraf 51 des Bundesmeldegesetzes vorliegen. Diese Sperre soll auf deren Antrag hin für die Dauer der Legislaturperiode eingetragen werden. Zugleich soll die Regelung nach dem Willen der Fraktion auf Angehörige dieser Personen ausgeweitet werden, „da die Auskunftssperre sonst leicht durch eine Abfrage der Daten der Partner oder der Kinder, die im gleichen Haushalt leben, umgangen werden könnte“.
Gesetzentwurf der AfD
Die AfD will mit ihrem Gesetzentwurf (19/17785) erreichen, dass Politiker sowie Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst, Richter, Soldaten sowie ehrenamtliche Richter und Schöffen besser geschützt werden. Ihnen solle es deutlich erleichtert werden, eine Auskunftssperre bei Meldebehörden zu beantragen. Auf Antrag müsse die Meldebehörde für Mitglieder dieser Personengruppe eine Auskunftssperre eintragen, auch ohne dass konkrete Gefährdungshinweise vorliegen. Dies solle auch für Angehörige gelten, die unter derselben Meldeadressen gemeldet sind und im selben Haushalt leben wie die betroffene Person.
Daneben solle die Meldebehörde die betroffene Person über jedes Auskunftsersuchen von Privaten sowie über jede Erteilung einer Melderegisterauskunft an Private unter Angabe der Daten des Ersuchenden informieren müssen. Ausnahmen von dieser Regelung solle es nur dann geben, wenn der Empfänger der Daten zwingende schutzwürdige Gründe glaubhaft gemacht hat, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder aber glaubhaft gemacht hat, dass die Auskunft dazu dient, Rechtsansprüche geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen.
Antrag der Linken
Die Linksfraktion fordert in ihrer Vorlage (19/17770), die internationale Vernetzung der militanten Naziszene stärker in den Blick zu nehmen und Fälle rechten Terrors und rechter Gewalt nicht vorschnell als Einzelfälle von Einzeltätern zu verharmlosen. Außerdem soll in Abstimmung mit den Bundesländern die Neonazi-Szenen entwaffnet werden und Reichsbürger, Neonazis etc. die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen werden.
Zudem soll regelmäßig dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit ein sozialwissenschaftlich fundierter Bericht über die Gefahren des Terrorismus und der Militanz von rechts vorgelegt werden. Die parlamentarische Kontrolle soll zu diesen Themen besser unterstützt und nicht in den geheim tagenden Ausschüssen des Bundestages versteckt werden.
Antrag der FDP
Die FDP fordert in ihrem Antrag (19/17743) unter anderem, den Schutz von gefährdeten Personen und Objekten zu verbessern, vor allem für Einrichtungen, an denen sich Angehörige besonders bedrohter Gruppen aufhalten. Die Bundesregierung müsse einen Sicherheitsdialog mit muslimischen und jüdischen Verbänden sowie mit Migrantenorganisationen anstoßen. Nie wieder dürften die Sicherheitsbehörden die Bedenken besonders durch Rechtsextremismus bedrohter Gruppen in den Wind schlagen. Im Rahmen der Innenministerkonferenz müsse ein einheitliches Schutzkonzept von Bund und Ländern für den Umgang mit bedrohten Einrichtungen und Objekten erarbeitet werden.zu erarbeiten.
Die Fraktion fordert ferner ein finanzielles Sofortprogramm gegen Antisemitismus und Rassismus im Umfang von 20 Millionen Euro, um Projekte zur Aufklärung, Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus finanziell auf eine stabile Grundlage zu stellen. Das Programm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sei ungeeignet, um etablierte Projekte wie beispielsweise das Aussteigerprogramm „Exit“ dauerhaft zu finanzieren. Ohne das Engagement aus der Zivilgesellschaft werde der Kampf gegen den Rechtsextremismus scheitern. Der Stellenaufwuchs in den Sicherheitsbehörden müsse genutzt werden, um den Kampf gegen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus zu verstärken.
Antrag der Grünen
Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/17750) die Bundesregierung auf, die Zivilgesellschaft und Prävention gegen Rechtsextremismus zu stärken und zu fördern. Die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratiestärkung, gegen Rechtsextremismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit müsse als Daueraufgabe über ein Demokratiefördergesetz nachhaltig gestaltet und finanziell abgesichert werden, wobei die Unabhängigkeit zivilgesellschaftlichen Engagements nicht ausgehöhlt werden dürfe. Die Regierung solle dafür einen Entwurf für eine bundesgesetzliche Grundlage zur Demokratieförderung vorlegen.
Auch wollen die Grünen das Gemeinnützigkeitsrecht reformieren. Dazu müsse die Regierung Rechtssicherheit bei den förderfähigen Zwecken in der Abgabenordnung schaffen. Die Fraktion schlägt vor, ein unabhängiges Institut zum Schutz der Verfassung zu errichten, mit dessen Hilfe vor allem Radikalisierungsprozesse erforscht und die Expertise aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft einbezogen werden soll.
Antrag der AfD
Die AfD stellt in ihrem Antrag (19/17784) fest, die Veröffentlichung der eigenen Anschrift im Rahmen der Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge und der Landeslisten stelle für viele potenzielle Bewerber einen abschreckenden Moment dar, der sie davon abhält, für ein politisches Mandat zu kandidieren, insbesondere um die eigenen Familien zu schützen.
Die Fraktion fordert daher die Bundesregierung auf, die Bundeswahlordnung dahingehend zu ändern, dass die Bekanntmachung des Kreiswahlvorschlages sowie der Landeslisten stets eine Erreichbarkeitsanschrift anstelle der Anschrift des Hauptwohnsitzes des Bewerbers enthält. (mwo/12.03.2020)