Der Bundestag hat den über Jahre viel diskutierten Kohleausstieg gebilligt. Mit 314 Ja- zu 237 Nein-Stimmen wurde am Freitag, 3. Juli 2020, der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein „Kohleausstiegsgesetz“ (19/17342, 19/18472, 19/18779 Nr. 1.13) in der Ausschussfassung angenommen. Drei Abgeordnete enthielten sich bei der Hammelsprung-Abstimmung, die wegen Uneinigkeit im Präsidium über die Mehrheitsverhältnisse bei der regulären Abstimmung nötig geworden war.
Beschlossen wurde zudem – ebenfalls in der Ausschussfassung – der Regierungsentwurf für ein „Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ (19/13398, 19/14623, 19/14939 Nr. 5). Gemeinsam mit CDU/CSU und SPD stimmten auch die Grünen für den Entwurf. AfD und FDP lehnten ihn ab, Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung. Den Stimmabgaben lagen jeweils Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (19/20714 neu) sowie Berichte des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/20726, 19/20727) vor.
Der Bundestag lehnte mehrheitlich mehrere Änderungs- und Entschließungsanträge, die die FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu den beiden Regierungsentwürfen eingebracht hatten, sowie sechs Anträge der AfD, der Linken und der Grünen ab.
Altmaier: Gesetzespaket wirtschaftlich vernünftig
Den Abstimmungen vorangegangen war eine teils leidenschaftlich geführte Debatte, die Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mit den Worten eröffnete, es geschehe etwas historisch Einmaliges: Zum allerersten Mal sei es gelungen, den Strukturwandel so abzufedern, dass neue Arbeitsplätze entstehen, bevor die alten wegfallen. Altmaier würdigte das Gesetzespaket als rechtssicher, wirtschaftlich vernünftig, sozial ausgewogen und verträglich. Wirtschaftliche Stärke gehe mit Umweltverträglichkeit einher. Deutschland sei damit das einzige Industrieland, das gleichzeitig aus Kohle und Kernenergie aussteige.
Kritikern, die sich einen schnelleren Ausstieg gewünscht hätten, antwortete der Minister mit einem Verweis auf die Notwendigkeit von Versorgungssicherheit und bezahlbaren Strompreisen. Die Strompreise sollten auf ein europäisches Durchschnittsniveau zurückgeführt werden, versprach Altmaier.
Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) bekräftigte die Ausgewogenheit der Maßnahmen. Er verwies auf zahlreiche zuletzt erfolgte Änderungen im Gesetz wie eine Erhöhung des Kohleersatzbonus und Förderprogramme im Bereich von Wärme und Brennstoffwechsel, die das Erreichen der Klimaziele beschleunigten. Auch die Umrüstung von Steinkohleanlagen trage dazu bei.
SPD: Strukturhilfen gestalten Zukunft
Auch der Koalitionspartner SPD stellte sich hinter den Kompromiss. Es sei ein Riesenerfolg, „dass wir einen Kohleausstieg per Gesetz schaffen“, sagte Dr. Matthias Miersch. Man überlasse es nicht dem Markt, sondern gestalte mit den 40 Milliarden Euro Strukturhilfen Zukunft. Beschäftigte würden nicht im Stich gelassen.
Gleichzeitig sei erstmals das Ziel eines Erneuerbare-Energien-Anteils von 65 Prozent bis 2030 gesetzlich verankert worden; ständige Überprüfungen würden zudem dafür sorgen, dass Ziele und Maßnahmen angepasst werden könnten. Vor diesem Hintergrund sagte Miersch auch, die Arbeit beginne jetzt erst: Die erneuerbaren Energien müssten ausgebaut werden.
AfD will Sonderwirtschaftszone für Kohleregionen
Die Opposition kritisierte verschiedene Aspekte des Pakets. Tino Chrupalla (AfD) fragte, wo der Strom denn herkommen solle, wenn man aus Kohle und Kernenergie gleichzeitig aussteige. Das Kohle-Aus sei außerdem zu kurzfristig: Die AfD plädiere für eine Fristverlängerung bis 2050.
Chrupalla kritisierte die Politik als verantwortungslos gegenüber den Menschen vor Ort und den Energieversorgern, denen Planungssicherheit fehle. Er plädierte erneut für eine Sonderwirtschaftszone, um in den Regionen neue Arbeitsplätze schaffen zu können. Seine Fraktion habe dies seit Langem gefordert, so Chrupalla. Es müssten Konzepte entwickelt werden, um junge Menschen zum Bleiben zu motivieren.
FDP: Planwirtschaftlicher Irrgarten
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann (FDP) warf der Bundesregierung vor, zu wenige Anreize für privatwirtschaftliche Investitionen zu setzen. Es bestehe keine Rechtssicherheit, sondern es werde stattdessen ein planwirtschaftlicher Irrgarten geschaffen. Die Liste an Dingen, die in beiden Gesetzen falsch angegangen wurde, sei endlos – das Ergebnis gehe unter anderem zulasten der Versorgungssicherheit.
Neumann forderte mehr Wettbewerb, emissionsärmere Energieträger, mehr Netzausbau und mehr Augenmerk auf Projekte zur Digitalisierung. Er bekräftigte das Ja seiner Fraktion zu einem starken Emissionshandel.
Linke: Kein Dorf mehr abbaggern
Für Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) war der Freitag, 3. Juli, ein schwarzer Tag für die Bundesrepublik. Es werde Politik für die Konzerne gemacht, nicht für die Mehrheit der Menschen in diesem Land. Das Pariser Klimaabkommen werde bewusst und mit Ansage gebrochen. Man brauche den Kohleausstieg spätestens bis zum Jahr 2030. Die 20 dreckigsten Kohlemeiler sollten sofort abgeschafft werden, sagte Beutin.
Es dürfe kein Dorf mehr abgebaggert werden für die Kohle, ergänzte er. Genauso müsse verboten werden, dass Kohle-Konzerne ihre Technologie exportieren. Wenn diese Konzerne Politik gegen die Menschen machten, müsse man überlegen, ob man sie nicht vergesellschaften sollte, sagte Beutin.
Grüne: Kohleausstiegsgesetz ist zukunftsvergessen
Es wäre der Tag gewesen, die Klimakrise zu bekämpfen wie die Corona-Krise, sagte Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen). Stattdessen werde ein Kohleabsicherungsgesetz beschlossen. Der Kohlekompromiss werde aufgebrochen. Das Gesetz sei an entscheidenden Stellen so aufgeweicht, dass zukünftigen Regierungen Steine in den Weg gelegt werden, um die Ziele des Pariser Abkommens zu ermöglichen.
Baerbock sagte, die Ablehnung des Ausstiegsgesetzes falle ihr nicht leicht. Sie könne aber nicht zustimmen, weil das Gesetz zukunftsvergessen sei. Unter anderem sei eine wichtige Revisionsklausel gestrichen worden, der Tagebau Garzweiler sei als energiepolitisch notwendig festgeschrieben worden und das Kraftwerk Datteln IV gehe ans Netz.
Baerbock kritisierte auch die Höhe der Entschädigungen an die Kraftwerkskonzerne. Die Zustimmung ihrer Fraktion zum Strukturstärkungsgesetz begründete Baerbock damit, dass nicht die Beschäftigten den Rücken hinhalten dürften für die beschlossenen Maßnahmen.
Kohleverstromung endet spätestens 2038
Mit dem Gesetzentwurf „zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)“ (19/17342, 19/18472, 19/18779 Nr. 1.13) werden laut Bundesregierung die energiepolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (Kohlekommission) umgesetzt. Konkret bedeute dies, „die Kohleverstromung schrittweise zu verringern und bis spätestens Ende 2038 vollständig zu beenden“.
Der Gesetzentwurf schreibt die zu erreichenden Zwischenziele auf dem Weg bis zum vollständigen Kohleausstieg fest. Damit folge er der Empfehlung der Kohlekommission, schreibt die Regierung. Bis zum Jahr 2022 soll der Anteil der Kohleverstromung durch Steinkohle- sowie Braunkohlekraftwerke auf jeweils rund 15 Gigawatt reduziert werden. Bis 2030 seien weitere Reduktionen auf rund acht Gigawatt-Leistung bei den Steinkohlekraftwerken und neun Gigawatt-Leistung bei den Braunkohlekraftwerken vorgesehen.
Bis 2038 soll schließlich der Ausstieg aus der Kohleverstromung spätestens abgeschlossen sein. Eine kontinuierliche Verringerung werde dadurch gewährleistet, dass in den Jahren, in denen weniger Braunkohlekraftwerke vom Netz gehen, mehr Steinkohlekraftwerke stillgelegt werden.
Änderungen des Wirtschaftsausschusses
Der Wirtschaftsausschuss änderte den Regierungsentwurf unter anderem dahingehend, dass die energiepolitische und -wirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II in Nordrhein-Westfalen festgestellt wird. Die Versorgung der Braunkohlekraftwerke müsse planbar und belastbar gesichert werden, heißt es. Im Kompromiss zum Kohleausstieg sei vereinbart worden dass der Hambacher Forst entgegen der bisherigen Genehmigung nicht für den Tagebau in Anspruch genommen wird.
Damit verbleibe Garzweiler II als einziger Tagebau zur planungssicheren Versorgung der Braunkohlekraftwerke in Neurath und Niederaußem im rheinischen Braunkohlerevier. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II in den Grenzen der Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Diese Feststellung zu Garzweiler schließe räumliche Konkretisierungen im Rahmen der Braunkohlenplanung und der anschließenden fachrechtlichen Zulassungen des Landes Nordrhein-Westfalen nicht aus.
Dem Entwurf zufolge schließt die Bundesrepublik einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung mit den Anlagen- und Tagebaubetreibern im rheinischen und im Lausitzer Braunkohlerevier. Darin ist unter anderem geregelt, dass die RWE Power AG und die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG KW) für die endgültige und sozialverträgliche Stilllegung von Braunkohleanlagen bis Ende 2029 einen Anspruch auf Entschädigung haben.
Entschließungen zum Kohleausstiegsgesetz
Mit den Stimmen der Koalition, bei Enthaltung der FDP und gegen die übrigen Stimmen hat der Bundestag eine Entschließung zum Kohleausstiegsgesetz verabschiedet. Die Bundesregierung und die betroffenen Länder werden darin aufgefordert, ein überregionales Wasser- und Untergrundmodell erarbeiten zu lassen, falls wasserwirtschaftliche Maßnahmen in der Lausitz zu erheblichen finanziellen Belastungen der betroffenen Länder führen. Auf dieser Basis solle der Umfang der nicht von den Tagebaubetreibern zu leistenden wasserwirtschaftlichen Maßnahmen ermittelt und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die eine Regelung zur Finanzierung der entstehenden Kosten erarbeitet.
In einer weiteren Entschließung zum Kohleausstiegsgesetz erwartet der Bundestag unter anderem, dass bis Ende 2020 ein zusätzlich aus dem Bundeshaushalt zu finanzierendes Förderprogramm zur Umstellung von Kohlekraftwerken auf hocheffiziente und flexible Gas- oder Biomasseverstromung aus nachhaltiger Biomasse vorgelegt wird. Das Programm sei so auszugestalten, dass es auch auf diejenigen Kraftwerke zielt, die wegen geringer oder fehlender Wärmeauskopplung nicht über den Kohleersatzbonus des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes erfasst werden. Für diese Entschließung stimmte neben den Koalitionsfraktionen auch Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich, AfD und FDP lehnten sie ab.
Unterstützung für die betroffenen Regionen
Ziel des Strukturstärkungsgesetzes (19/13398, 19/14623) ist es, den Kohleausstieg in den betroffenen Regionen erfolgreich bewältigen zu können. Damit würden die strukturpolitischen Vorschläge der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ aufgegriffen und in ein umfassendes Förder- und Ausgabengesetz gegossen, erklärt die Bundesregierung. Es schaffe einen verbindlichen Rechtsrahmen für die „strukturpolitische Unterstützung der Regionen, insbesondere durch die Gewährung finanzieller Hilfe für Investitionen und weitere Maßnahmen bis 2038“. Der Entwurf soll von einem Gesetz zum Ausstieg aus der Kohleverstromung flankiert werden.
Das vorgelegte Mantelgesetz besteht aus dem Stammgesetz „Investitionsgesetz Kohleregionen“ und weiteren gesetzlichen Änderungen. Im Kern geht es um Finanzhilfen für Investitionen der betroffenen Länder, außerdem um Hilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt. Die im Gesetzentwurf genannten Maßnahmen umfassen ein Volumen von bis zu 40 Milliarden Euro für den Zeitraum bis 2038.
Verteilung der Fördermittel
Die für die Steinkohlekraftwerkstandorte in den Ländern vorgesehenen Fördermittel sollen sich laut einem Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD folgendermaßen verteilen: bis zu 157 Millionen Euro für Niedersachen, bis zu 662 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen, bis zu 52,5 Millionen Euro für Mecklenburg-Vorpommern, bis zu 128,5 Millionen Euro für das Saarland. Niedersachen erhält darüber hinaus für das ehemalige Braunkohlerevier im Landkreis Helmstedt bis zu 90 Millionen Euro. Der Freistaat Thüringen erhält für den Landkreis Altenburger Land bis zu 90 Millionen Euro aus den Mitteln für das Mitteldeutsche Revier.
In folgenden Gemeinden und Gemeindeverbänden sollen Strukturhilfemaßnahmen gefördert werden können: Stadt Wilhelmshaven, Kreis Unna, Stadt Hamm, Stadt Herne, Stadt Duisburg, Stadt Gelsenkirchen, Stadt und Landkreis Rostock, Landkreis Saarlouis und Regionalverband Saarbrücken.
Entschließung zum Strukturstärkungsgesetz
In einer mehrheitlich angenommenen Entschließung zum Strukturstärkungsgesetz fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für Sonderregelungen für die Braunkohleregionen einzusetzen. Ziel dieser zeitlich und regional begrenzten Sonderregelungen soll die Förderung von Unternehmensansiedlungen und die Schaffung von entsprechenden Anreizen für Investitionen sein.
Die europarechtlichen Regelungen seien auf ihre Passfähigkeit im Hinblick auf dieses Ziel zu überprüfen. Dabei seien vor allem Änderungen des EU-Beihilferechts und des steuerlichen Gesetzesrahmens sowie bessere Konditionen in den Förderprogrammen der EU für unternehmerische Investitionen in den vom Braunkohleausstieg betroffenen Gebieten in den Blick zu nehmen. Gegen die Entschließung stimmten die FDP und die AfD. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Abgelehnte Änderungs- und Entschließungsanträge
In zweiter Lesung abgelehnt wurden drei Änderungsanträge (19/20729, 19/20771, 19/20772) sowie in dritter Lesung ein Entschließungsantrag (19/20755), den die Grünen zum Kohleausstiegsgesetz eingebracht hatten. Nach namentlicher Abstimmung wurde zudem ein weiterer Änderungsantrag der Fraktion (19/20730) bei einem Stimmergebnis von 539 zu 120 abgelehnt. Ebenso keine Mehrheit fanden zwei sich auf das Kohleausstiegsgesetz beziehende Entschließungsanträge der Linksfraktion (19/20754) und der FDP (19/20753).
Zwei sich auf das Strukturstärkungsgesetz beziehende Entschließungsanträge der Grünen (19/20757) und der FDP (19/20756) fanden ebenfalls keine Mehrheit.
Abgelehnte Anträge der Opposition
Die drei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Volkswirtschaftliche Fehlentwicklungen vermeiden – Kohleausstiegsgesetz zum Wohle der Bevölkerung stoppen“ (19/16852), „Versorgungssicherheit gewährleisten – Kohleausstieg ablehnen“ (19/16853) und „Widerruf des Kohleausstiegs zur Verhinderung strukturpolitischer Fehlentwicklungen in den Kohlerevieren“ (19/17528) wurden allesamt mit der Mehrheit der Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Energieausschusses vor (19/20666)
Eine weitere Beschlussempfehlung des Ausschusses (19/20663) bezieht sich auf einen Antrag der Linken mit dem Titel „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen zukunftsfähig machen“ (19/16845). Er wurde von allen Fraktionen mit Ausnahme der Antragsteller abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Linksfraktion (19/15775) mit dem Titel „Deutschlands Klimagas-Budget als gerechten Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen transparent machen“. Nur die Grünen stimmten mit der Linken dafür. Dazu hatte der Umweltausschuss eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/20665).
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD und bei Enthaltung der FDP wurde außerdem ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Wirtschaftsstrukturen der Zukunft – Unternehmenscluster und regionale Kreisläufe in strukturschwachen Regionen etablieren“ (19/14843) abgelehnt. Nur die Linksfraktion unterstützte den Antrag.
Erster abgelehnter Antrag der AfD
Erneuerbare Energien sollten nach Ansicht der AfD-Fraktion an ihren Umweltkosten gemessen werden. Die Verzerrung in der Energiewirtschaft müsse beendet werden, fordern die Abgeordneten in ihrem ersten Antrag (19/16852). Sie möchten Subventionen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes abschaffen.
Außerdem solle so lange an der Stein- und Braunkohleverstromung festgehalten werden, „bis die Versorgungssicherheit und ökonomische Wettbewerbsfähigkeit durch erforderliche Ersatzressourcen gewährleistet ist“. Ansonsten sei mit einer Versorgungslücke zu rechnen, begründen die Abgeordneten ihren Vorstoß. „Diese Lücke muss zuverlässig geschlossen werden.“
Zweiter abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem zweiten Antrag (19/16853) auf, den Kohleausstieg abzublasen. Nur die Kohleverstromung sei in der Lage, die Strompreiserhöhungen abzufedern, argumentieren die Abgeordneten.
Kohle sei ein heimischer und sehr wettbewerbsfähiger Energieträger und gewährleiste eine energieintensive Produktion in einem Industrieland wie Deutschland. Erneuerbare Energien seien nicht wettbewerbsfähig, heißt es weiter.
Dritter abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem dritten Antrag (19/17528) eine Umkehr beim Kohleausstieg. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen führe zu einer strukturpolitischen Fehlentwicklung der betroffenen Kohlereviere vor allem im Osten. Im Gegensatz zum Ruhrgebiet verfügten mitteldeutsches Revier und Lausitz bisher ausschließlich über das „Geschäftsmodell Kohle“.
Die Abgeordneten wollen mit einem Widerruf des Ausstiegs wirtschaftlichen Niedergang und Arbeitsplatzverluste verhindern. Gleichzeitig solle mit einer nachhaltigen Strukturpolitik ein nachhaltiger wirtschaftlicher Aufschwung in den strukturschwachen Regionen Deutschlands ermöglicht werden.
Erster abgelehnter Antrag der Linken
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/16845) Nachbesserungen am Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen. So solle eine staatliche Weiterbeschäftigungs- und Einkommensgarantie für Beschäftigte in der Kohleindustrie verankert werden, schreiben die Abgeordneten. Gleichwertige Lebensverhältnisse müssten als Ziel und Leitbild festgeschrieben werden. Darüber hinaus schlagen die Abgeordneten detailliert Erweiterungen an Förderbereichen vor.
Der Prozess des Kohleausstiegs müsse sozial-, arbeitsmarkt- und strukturpolitisch abgesichert werden, heißt es weiter. Nur wenn im notwendigen Strukturwandel sowohl die Beschäftigten der betroffenen Branchen als auch die Menschen und Unternehmen in den Regionen diesen Wandel auch als Chance begreifen könnten, werde sich der Umbau sozial und demokratisch gestalten lassen.
Zweiter abgelehnter Antrag der Linken
In ihrem zweiten Antrag (19/15775) verlangt die Fraktion Die Linke, dass Deutschland sein Treibhausgas-Restbudget als gerechten Beitrag zur Erfüllung des Übereinkommens von Paris berechnet und öffentlich bekannt gibt. In der Konsequenz sollten auch „alle nationalen Klimaschutzziele und Klimaschutzmaßnahmen an das gerechte Treibhausgas-Restbudget“ angepasst werden, heißt es darin weiter.
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung weiter auf, sich bei den internationalen Klimaschutzverhandlungen bei anderen Vertragsstaaten für die Einhaltung des Grundsatzes der Klimagerechtigkeit einzusetzen und Klimaschutz und Gerechtigkeit zusammenzuführen und keine neuen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ungerechtigkeiten zu verursachen.
Abgelehnter Antrag der Grünen
Gezielte Investitionen in die Wirtschaftsentwicklung strukturschwacher Regionen fordern die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/14843). Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beispielsweise solle in solchen Gegenden stärker bekannt gemacht werden und künftig ein zweckgebundenes Kontingent für Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen bereitstellen. Dafür solle das ZIM-Fördervolumen insgesamt um 50 Millionen Euro angehoben werden.
Um regionale Wertschöpfungsketten zu unterstützen, müssten Betriebe mit Regionalvermarktung gezielt gefördert werden. Die Abgeordneten denken außerdem an ein Bundesprogramm speziell zur Förderung direktverarbeitender und -vermarktender Betriebe. Kommunen und Ländern könnte beim Aufbau von Netzwerken geholfen werden, um so Unternehmen Neuansiedlungen zu erleichtern. (pez/lbr/hau/vom/ste/03.07.2020)