Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 12. Dezember 2019, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:
Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts: Ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts (19/9527) wird federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten. Wie es darin heißt, gewährleisten Rechtsanwälte seit jeher allen Bürgern den Zugang zum Recht. Gleichzeitig hätten sich in den letzten Jahren neue Unternehmensformen der Rechtsberatung etabliert. Um diesen neuen Sektor rechtsberatender Dienstleistungen, vornehmlich Anbieter sogenannter Legal-Tech-Anwendungen, nicht einem Feld von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen zu überlassen, müsse der Gesetzgeber tätig werden. Er dürfe die Modernisierung des Rechtsdienstleistungsmarktes nicht allein der richterlichen Rechtsanwendung und -fortbildung überlassen. Vor allem die Digitalisierung der Rechtslandschaft verlange zügig Regelungen, die die Automatisierung von Rechtsdienstleistungen zum Inhalt haben. Mit dem Entwurf werde auch die Qualität der Rechtsdienstleistungen im Sinne der Verbraucher verbessert.
Änderung des Kreditwesengesetzes: Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Kreditwesengesetzes (Gesetz zur Sicherstellung der Verbraucherrechte bei Sparkassennutzung) (19/11943) wird federführend im Finanzausschuss beraten. Die AfD-Fraktion will mit der Vorlage die Bargeldversorgung im ländlichen Raum und das Angebot von Finanzberatungen durch eine Änderung des Kreditwesengesetzes sicherstellen. Es soll zu diesem Zweck der Auftrag der Sparkassen neu definiert werden. So wird den Sparkassen als dem gemeinen Nutzen dienenden Wirtschaftsunternehmen die Aufgabe zugewiesen, in ihrem Geschäftsgebiet die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen sicherzustellen. „Zu den Finanzdienstleistungen nach Satz 1 zählen das Angebot von Bargeld und das Angebot von Beratungsleistungen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft: Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen – Gesetz zur Modernisierung des Entschädigungsrechts für zu Unrecht erlittene Haft (19/15785) wird federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weiterberaten werden. Die AfD schlägt darin vor, den Entschädigungsanspruch für Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, auf 100 Euro und, sofern die Freiheitsentziehung länger als zwölf Monate dauert, auf 200 Euro je angefangenen Tag der Freiheitsentziehung zu erhöhen. Gegenüber diesem Anspruch solle die Aufrechnung unzulässig sein. Eine Vorteilsausgleichung hinsichtlich „ersparter Aufwendungen für Verpflegung und Unterbringung“ dürfe nicht stattfinden. Ein Betroffener, dem länger als sechs Monate die Freiheit entzogen worden ist, soll nach dem Willen der Fraktion für die Zeit der Inhaftierung nachversichert werden müssen.
Bereinigung arbeitsrechtlicher Regelungen: Ein Gesetzentwurf, den die AfD eingebracht hat (19/15786), will arbeitsrechtliche Regelungen bereinigen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die Fraktion schreibt, verschiedene Regelungen des deutschen Arbeitsrechts seien mit dem Verfassungsrecht nicht vereinbar oder aufgrund höchstrichterlicher Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr anwendbar. Diese arbeitsrechtlichen Vorschriften sind jedoch noch immer als Rechtsnormen kodifiziert. Das rechtsstaatliche Prinzip der Rechtsklarheit sei damit verletzt. Die AfD fordert dazu auf, diese arbeitsrechtlichen Regelungen der Rechtsprechung anzupassen. Genannt werden der Paragraf 75 Absatz 3 des Handelsgesetzbuches und die Paragrafen 17 und 18 des Kündigungsschutzgesetzes.
Sorgfaltspflichten in Lieferketten: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2017 / 821 vom 17. Mai 2017 (19/15602) wird federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten. In der Verordnung geht es um die Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für EU-Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Auch soll das Bundesberggesetz geändert werden. Mit der Vorlage soll die EU-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt werden. Es wird die Bundesanstalt für Geowissenschaft und Rohstoffe als die für die Umsetzung zuständige Behörde benannt und mit Eingriffsbefugnissen ausgestattet. Zudem wird der erforderliche Datenaustausch zwischen den Zollbehörden und der zuständigen Behörde einerseits sowie zwischen der zuständigen Behörde, der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten andererseits geregelt.
Beschaffung im Bereich der Verteidigung: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik (19/15603) wird federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten werden. Der Gesetzentwurf enthält Regelungen, die die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit modifizieren, um eine beschleunigte Beschaffung für die militärischen und zivilen Sicherheitsbehörden zu ermöglichen. Klarstellungen und Regelbeispiele sollen dazu beitragen, dass die vergaberechtlichen Spielräume für eine schnelle Beschaffung konsequenter genutzt werden können. Um einen zeitnahen Beginn der Datenerfassung über die Vergabestatistik zu ermöglichen, seien verschiedene Änderungen vor allem der Vergabestatistikverordnung vorgesehen. Deren Notwendigkeit habe sich im Zuge der Aufbauarbeiten an den technischen Systemen der Vergabestatistik in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt ergeben. Sie sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Erfassung, Aufbereitung und Auswertung der Daten über die öffentliche Beschaffung in Deutschland sicherstellen.
Eisenbahnpaket der Europäischen Union: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union (19/15661) wird federführend im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur erörtert werden. Die technische Säule des vierten Eisenbahnpakets besteht aus drei europäischen Rechtsakten: der EU-Verordnung 2016 / 796 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der EU-Verordnung 881 / 2004, die die Aufgaben und Modalitäten der Eisenbahnagentur regelt; der EU-Richtlinie 2016 / 797 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union und der EU-Richtlinie 2016 / 798 über Eisenbahnsicherheit. Der erstgenannte Rechtsakt sei als Verordnung unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten anwendbar, schreibt die Regierung. Die Richtlinien 2016 / 797 und 2016 / 798 müssten sowohl durch ein Gesetz als auch durch eine Verordnung umgesetzt werden. Die Umsetzung werde zunächst durch die Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vorgenommen. Im Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz seien redaktionelle Änderungen geplant.
Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und die Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648 /2012 vor (19/15665). Federführend wird nun der Finanzausschuss die Vorlage beraten. Die Regelungen für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten berücksichtigten nur unzureichend das Geschäftsmodell einer „zentralen Gegenpartei“ (Central Counter Party, CCP) bei Transaktionen mit verschiedenen Finanzinstrumenten, schreibt die Regierung. Durch den Eintritt einer CCP als Käufer für den Verkäufer beziehungsweise Verkäufer für den Käufer werde das mit den Geschäften verbundene Adressenausfallrisiko auf die CCP übertragen. Im Gegenzug müssten die Marktteilnehmer entsprechende Sicherheiten für das potenzielle Adressenausfall- oder Marktrisiko ihres Portfolios bei der CCP hinterlegen. Mit den geplanten Änderungen des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes sollen ergänzende Vorschriften in einem eigenen Teil geschaffen werden, die den unterschiedlichen Geschäftsmodellen von Kreditinstituten und CCPs Rechnung tragen. Erfasst würden von den neu eingefügten Vorschriften sowohl zentrale Gegenparteien, die über eine Zulassung als sogenanntes CRR-Kreditinstitut (Institut, das Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegennimmt und Kredite für eigene Rechnung gewährt) verfügen, als auch Kreditinstitute, die ausschließlich über eine Zulassung als zentrale Gegenpartei im Sinne des Kreditwesengesetzes verfügen.
Restschuldversicherungen: Kunden von Restschuldversicherungen sollen besser geschützt werden. So sieht es ein Antrag der Fraktion der FDP vor (19/9276), der im Finanzausschuss federführend weiterberaten wird. In der Vorlage wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob es bei Restschuldversicherungen zu Verstößen gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz kommt. Wie die Abgeordneten erläutern, dient eine Restschuldversicherung prinzipiell dazu, Kreditnehmer gegen Zahlungsausfälle zu schützen, falls diese im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod die Kreditraten nicht mehr bedienen können. Etwa 32 Prozent aller Konsum- und Autokredite würden mit einer Restschuldversicherung versehen. Die Ursache für die hohe Abschlussrate sieht die FDP-Fraktion zumindest teilweise in der verbraucherunfreundlichen Vergabepraxis von Restschuldversicherungen.
Rechte indigener Völker: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, die Rechte indigener Völker wirksam zu stärken und die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über eingeborene und in Stämmen lebende Völker zu ratifizieren (19/14107). Ein entsprechender Antrag wird federführend im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe diskutiert. Die Konvention sei das einzige völkerrechtlich verbindende Dokument zum Schutz von Indigenenrechten, schreibt die Fraktion. 23 Staaten hätten die ILO-Konvention 169 bereits ratifiziert, darunter auch die EU-Mitgliedstaaten Dänemark, Luxemburg, Niederlande und Spanien. Deutschland jedoch gehöre bislang nicht dazu, obwohl die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag erklärt habe, die Ratifizierung anzustreben, so die Kritik der Grünen.
Sicherer Radverkehr: „Sicherer Radverkehr für Vision Zero und mehr Klimaschutz im Straßenverkehr“ (19/15779) ist ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU und SPD überschrieben, der federführend an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen wurde. Danach soll die Bundesregierung aufgefordert werden, das Ziel „Vision Zero“ als Leitgedanken in die Straßenverkehrsordnung aufzunehmen. Das bedeute, dass mittelfristig die Zahl der Verkehrstoten auf null gesenkt werden soll. Neben der Verkehrssicherheit sollten auch die Ziele Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Verbesserung der Lebensqualität in die maßgeblichen gesetzlichen Regelwerke aufgenommen und umgesetzt werden. Um diese Ziele erreichen zu können, müssten Kommunen vor Ort die Freiheit erhalten, Neues auszuprobieren. Neue Regeln oder Verkehrsmaßnahmen sollten unabhängig von bestehenden Gefahrenlagen getestet werden können. Darüber hinaus wollen die Fraktionen eine gesetzliche Grundlage, die es ermöglicht, die in Radverkehrskonzepten vorgesehenen Einzelanordnungen unter anderem von Radverkehrsführungen und Schildern durch Straßenverkehrsbehörden im Rahmen eines Gesamtplans anzuordnen und umzusetzen.
Gebrauchsmuster: „Neuheitsschädlichkeit von Gebrauchsmustern“ (19/15760) lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wurde. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der regelt, dass auch angemeldete, aber noch nicht veröffentlichte, Gebrauchsmusteranträge als neuheitsschädlicher Stand der Technik gelten. Die Regierung solle sich ebenso auf europäischer Ebene dafür stark machen, dass angemeldete, aber noch nicht veröffentlichte Gebrauchsmusteranträge als neuheitsschädlicher Stand der Technik gelten. Grundsätzlich könnten nur Erfindungen patentiert werden, welche neu sind, also nicht zum Stand der Technik gehören, erläutert die Fraktion. Neuhheitsschädlich seien alle Kenntnisse, die der Öffentlichkeit vor der Anmeldung zugänglich gemacht worden sind. Eine Ausnahme von dieser Regel seien andere Patentanmeldungen, welche vorher angemeldet wurden, aber erst an oder nach dem Anmeldungstag veröffentlicht werden. Auch sie gälten als neuheitsschädlicher Stand der Technik. Dies sei bei Gebrauchsmustern nicht der Fall. Bei diesen gelte eine noch nicht veröffentlichte Anmeldung nicht als ein für die Patentanmeldung neuheitsschädlicher Stand der Technik.
Nukleare Sicherheit: Federführend im Umweltausschuss beraten werden wird der Bericht der Bundesregierung für die Achte Überprüfungstagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit im März/April 2020 (19/11455). In dem Bericht werden unter anderem Details zu vorhandenen Kernanlagen ausgeführt und eine Übersicht über die atom- und strahlenschutzrechtliche Lage in Deutschland gegeben. Das Übereinkommen über nukleare Sicherheit trat 1996 in Kraft. Die Überprüfungstagungen finden alle drei Jahre statt.
Kooperation mit Mitteleuropa: Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Kooperation mit Mitteleuropa braucht neue Dynamik“ (19/14933) wurde zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Die FDP wirbt darin für eine engere Zusammenarbeit mit den Ländern Mitteleuropas. Mit dem Vertrag von Aachen hätten Frankreich und Deutschland die tiefe Freundschaft und strategische Partnerschaft bekräftigt. Ebenso wichtig sei aber auch der Ausbau der Beziehungen zwischen Deutschland und seinen anderen Nachbarländern wie den Staaten in Mittel- und Osteuropa. „Das Auseinanderdriften der EU nach Ost und West muss verhindert werden.“ Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Amt eines Beauftragten für die Zusammenarbeit mit Mitteleuropa und regelmäßige gemeinsame Sitzungen mit den Regierungen der Slowakei, Tschechiens, Polens und Ungarn einzurichten. Ferner sollen gemeinsame Projekte, etwa grenzübergreifende „Sonderwirtschaftszonen“ zur Stärkung des europäischen Binnenmarkts etabliert und die grenzübergreifende Mobilität ausgebaut werden, zum Beispiel durch eine bessere Verknüpfung der Verkehrsnetze und durch eine Kooperation zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und Hochschulabschlüssen. Weitere Forderungen zielen auf die Unterstützung von Austauschprogrammen und Forschungskooperationen sowie auf „eine europäische Grundwerteinitiative zu einem verbesserten Schutz von Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Bürgerrechten“.
Beschaffung von bewaffneten Drohnen: Ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Schutz der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr durch die Beschaffung von bewaffneten Drohnen stärken“ (19/15675) wurde zur federführenden Beratung an den Verteidigungsausschuss überwiesen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Beschaffung oder Leasing von bewaffnungsfertigen sogenannten UAVs (unmanned aerial vehicle) für die Bundeswehr einzuleiten. Diese sollen die Kampf- und Aufklärungsflugzeuge der Bundeswehr ergänzen und zum Teil ersetzen. Geprüft werden solle die zusätzliche Bereitstellung dieser Fähigkeit im Rahmen des United Nation Peacekeeping Capabilities Readiness System (PCRS) zum Schutz von Friedensmissionen der Vereinten Nationen. Auch solle die Entwicklung der „Eurodrohne“ im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit geprüft werden. Wie geplant sollten zwei Muster zur Aufklärung und Wirkung entwickelt werden, damit beide Varianten der Bundeswehr zur Verfügung stehen, heißt es in dem Antrag. Die Erprobung und Beschaffung von maritimen und landgestützten unbemannten Systemen will die Fraktion ebenfalls vorantreiben.
Klage gegen China vor der Welthandelsorganisation: Ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „China auf Augenhöhe begegnen – Multilaterale Klage vor der WTO“ (19/15764) wird federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie berate. Die Bundesregierung solle aufgefordert werden, im Rahmen des EU-Handelsministerrats die EU-Kommission zu einer multilateralen Klage gegen die Volksrepublik China vor der Welthandelsorganisation (WTO) aufzufordern, welche die Gesamtheit der chinesischen Verstöße gegen WTO-Regeln aufarbeiten soll. Im Rahmen von bilateralen Gesprächen solle die Regierung bei ihren europäischen sowie internationalen Partnern (insbesondere den USA und Japan) für die Unterstützung einer solchen gemeinsame Klage werben. Ebenso solle sie sich im Rahmen der Welthandelsorganisation dafür einsetzen, das Verfahren für die Einstufung von Staaten zu ändern und sich dafür stark machen, dass China sich nicht länger als Entwicklungsland einstuft.
Mehr Transparenz bei Lobbyismus: „Mehr Transparenz bei Lobbyismus herstellen“ lautet der Titel eines FDP-Antrags (19/15773), der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen wurde. Die FDP will, dass die Lobbyliste beim Präsidenten des Deutschen Bundestages als Teil eines Interessenvertretungsgesetzes zu einem Transparenzregister weiterentwickelt wird, das sowohl Lobbykontakte mit den Abgeordneten des Bundestages als auch mit der Bundesregierung und Bundesministerien umfasst. Im Zentrum des Transparenzregisters solle die Offenlegung der Finanzierungsquellen der jeweiligen Interessenvertretungen stehen. Zugleich müssten alle Formen der Interessenvertretung gleichbehandelt und erfasst werden. Neben Unternehmensvertretern und Verbänden seien auch Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und Gewerkschaften in das Register aufzunehmen. Ebenso müsse das Transparenzregister gewisse Grenzen respektieren. Zentral ist dabei die Gewährleistung der Freiheit des Mandats. Die höhere Transparenz des Gesetzgebungsprozesses dürfe nicht zu einem „gläsernen Abgeordneten“ führen. Auch dürfe das Bestreben nach Transparenz nicht die Vertraulichkeit der Beziehung zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandaten beeinträchtigen. Die Beziehung dürfe deshalb nur der Lobbytransparenz unterliegen, soweit Lobbyarbeit betrieben wird und nicht nur Rechtsberatung.
Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung: „Transparenz ist keine Einbahnstraße – Offenlegungsstandards für Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung“ lautet der Titel eines weiteren Antrags der FDP-Fraktion (19/15769), der zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen wurde. Der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung wurde von der Bundesregierung am 6. Juni 2019 eingerichtet. Sein wichtigstes Ziel sei es, so die FDP, die Bundesregierung bei der Erarbeitung einer nationalen Sustainable-Finance-Strategie zu beraten und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um den Finanz- und Wirtschaftsstandort Deutschland langfristig zu stärken. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Arbeit des Beirats transparent auszugestalten, damit die Diskussion zur Nachhaltigkeit in die breite Öffentlichkeit getragen wird. Die Protokolle zu den Sitzungen des Beirats sollen auf einer Webseite der Bundesregierung veröffentlicht werden, um die Beratungen stärker an die Öffentlichkeit anzubinden. Die Stellen des Sekretariats des Beirats sollen schnellstmöglich besetzt werden, damit der Beirat nicht weiter auf die Dienste und Infrastrukturen von beteiligten Interessengruppen zurückgreifen muss.
(ste/vom/12.12.2019)